

Inkasso & Forderungsbetreibung
Anwalt Inkasso
Forderungsbetreibung -Durchsetzung offener Ansprüche
Die Kanzlei ist erfahren im Inkasso sowie der Forderungsbetreibung im Inland und grenzüberschreitend.
Wir unterstützen Gläubiger dabei, offene Forderungen effizient und rechtssicher durchzusetzen – von außergerichtlichen Betreibung über gerichtliche Betreibung (insbesondere durch Mahnklage / Zahlungsbefehl) bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Beim Inkasso arbeiten wir bei Bedarf mit internationalen Partnern zusammen. Rechtsanwalt Dr. Baier vertritt Sie vor österreichischen Behörden und Gerichten sowie Schiedsgerichten und unterstützt mit seiner Erfahrung als Anwalt für Forderungsbetreibung dabei, Unternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Zu den angebotenen Leistungen zählen:
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Mahnungen und Mahnklagen: Effiziente Durchsetzung offener Forderungen durch gezielte Mahnschritte
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Internationales Inkasso: Zusammenarbeit mit ausländischen Partneranwälten zur grenzüberschreitenden Forderungsbetreibung und Durchsetzung europäischer Zahlungsbefehle
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Pfändung und Zwangsvollstreckung (Exekution): Pfändung und Versteigerung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke), Lohn- und Gehaltspfändung sowie Pfändung von Bankguthaben oder Bargeld,
Pfändung und Verwertung beweglicher Vermögenswerte, Pfändung von Wertpapieren oder Unternehmensanteilen, Pfändung und Verwertung von immateriellen Rechten wie Internetdomains, Marken oder gewerbliche Schutzrechte
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Außergerichtliche Vereinbarungen: Verhandlung und Korrespondenz mit Schuldnern zur schnellen und einvernehmlichen Lösung von Zahlungsproblemen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eine anwaltliche Forderungsbetreibung ist insbesondere für Unternehmen und Selbstständige sinnvoll, wenn offene Forderungen nicht freiwillig beglichen werden oder eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich werden kann. Ziel ist es, Zahlungsausfälle zu reduzieren und die Liquidität zu sichern. Die Kanzlei übernimmt die rechtliche außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen im Rahmen der anwaltlichen Vertretung.
Die Kanzlei prüft zunächst die rechtliche Ausgangslage und setzt auf eine abgestufte Vorgehensweise, von außergerichtlichen Mahnungen über gerichtliche Betreibung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Beim außergerichtlichen Inkasso wird versucht, offene Forderungen durch Mahnungen und Verhandlungen mit dem Schuldner einvernehmlich zu lösen. Führt dies nicht zum Erfolg, erfolgt die gerichtliche Betreibung, etwa durch Mahnklage mit Zahlungsbefehl oder Klage, im Obsiegensfall mit anschließender Exekution (Vollstreckung).
Ja. Die Kanzlei ist im grenzüberschreitenden Inkasso tätig und arbeitet hier bei Bedarf mit internationalen Partneranwälten zusammen. Dazu zählen unter anderem die Durchsetzung europäischer Zahlungsbefehle und die Koordination von Vollstreckungsmaßnahmen im Ausland. Dr. Baier vertritt nur vor österreichischen Gerichten.
Jeder Fall wird individuell geprüft. In der Regel kann die Forderungsbetreibung kurzfristig nach Prüfung der Unterlagen eingeleitet werden. Eine zeitnahe Einleitung ist sinnvoll, um offene Forderungen effizient zu bearbeiten.
Ja. Dr. Baier vertritt Mandanten im Rahmen der Forderungsbetreibung vor Behörden, ordentlichen Gerichten sowie vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten.
In der Regel werden Verträge, Rechnungen, Mahnungen sowie Informationen zum Schuldner benötigt. Die Kanzlei informiert Mandanten im Rahmen der Erstprüfung, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind.
