

Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsanwalt Dr. Simon Harald Baier
Dr. Baier ist Rechtsanwalt im Handelsrecht sowie Anwalt im Unternehmensrecht und Wettbewerbsrecht. Durch seine frühere Tätigkeit in Unternehmen – auch in leitender Funktion – kennt er wirtschaftliche Abläufe und Entscheidungsprozesse aus praktischer Sicht. Die Beratung erfolgt lösungsorientiert, effizient und auf die wirtschaftlichen Ziele der Mandanten ausgerichtet.
Unsere Leistungen im Wirtschaftsrecht
Unternehmensrecht
Anwalt für Startups / Anwalt für Firmengründungen
Von der Gründung bis zur Umstrukturierung:
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Gründung von GmbH, OG, AG und FlexKap / FlexCo
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Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen
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Begleitung von Startups und Familienunternehmen
Anwalt Wettbewerbsrecht und Gewerberecht
Beratung im österreichischen und europäischen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sowie im Lauterkeitsrecht (UWG), Markenrecht und Urheberrecht:
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Prüfung geplanter Marketingmaßnahmen
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Unterstützung bei der Gestaltung von Geschäftsbedingungen (AGB)
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Beratung zu kartellrechtlichen Fragen und Fusionskontrolle
Auch im Gewerberecht steht die Kanzlei als Ansprechpartner zur Verfügung.
Darüber hinaus berät die Kanzlei im E-Commerce- und Internetrecht, insbesondere zu rechtlichen Anforderungen bei Online-Shops, digitalen Vertriebsplattformen, Social-Media-Auftritten und Online-Werbung. Dazu zählen die rechtssichere Gestaltung von AGB, Impressum, Datenschutzerklärungen sowie Fragen des Wettbewerbs- und Markenrechts im digitalen Umfeld.
Anwalt Vertriebsrecht und Handelsvertreterrecht
Beratung zu Vertriebsstrukturen, Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen, einschließlich Fragen zum Ausgleichsanspruch und zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO).
Anwalt ESG, Compliance und KI
Beratung zu rechtlichen Anforderungen in den Bereichen ESG (Environmental, Social & Governance), Compliance und künstliche Intelligenz (KI):
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Lieferkettensorgfaltspflichten
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Nachhaltigkeitsstandards
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Hinweisgeberschutzgesetz
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Implementierung interner Kontroll- und Compliance-Systeme
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AI-Act
Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht
Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber, insbesondere bei Vertragsgestaltung, Beendigung und betrieblichen Umstrukturierungen.
Unterstützung im österreichischen Aufenthaltsrecht (Visum, Aufenthaltstitel) und bei Beschäftigungsbewilligungen.
Cross-Border-Transaktionen und Schiedsgerichtsbarkeit
Begleitung bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Joint Ventures und Investitionen, insbesondere im europäischen Wirtschaftsraum.
Im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit berät und vertritt Dr. Baier Mandanten in nationalen und internationalen Verfahren (z. B. nach ICC-, VIAC- und UNCITRAL-Regeln).
Die Kanzlei unterstützt bei der Gestaltung von Schiedsklauseln, der Verfahrensführung und der Durchsetzung von Schiedssprüchen.
Werkvertragsrecht, Forderungsbetreibung und Prozessführung
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des Werkvertragsrechts, insbesondere bei Leistungsstörungen, Gewährleistung, Verzug oder Schadenersatz.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dazu zählen:
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Prozessführung vor Zivilgerichten
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Vertretung in Schiedsverfahren
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Durchsetzung und Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen
Ziel ist eine sachgerechte, wirtschaftlich vertretbare Lösung – ob durch Verhandlung, Vergleich oder gerichtliche Geltendmachung.
Weitere Rechtsgebiete
Beratung auch in Grundverkehrsrecht, Baurecht und Pachtrecht und Mietrecht sowie zu Zweitwohnsitzabgaben und Leerstandsabgaben.
