top of page
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien

Wirtschaftsrecht 

Wirtschaftsanwalt Dr. Simon Harald Baier

Dr. Baier ist Rechtsanwalt im Handelsrecht sowie Anwalt im Unternehmensrecht und Wettbewerbsrecht. Durch seine frühere Tätigkeit in Unternehmen – auch in leitender Funktion – kennt er wirtschaftliche Abläufe und Entscheidungsprozesse aus praktischer Sicht. Die Beratung erfolgt lösungsorientiert, effizient und auf die wirtschaftlichen Ziele der Mandanten ausgerichtet.

 

Unsere Leistungen im Wirtschaftsrecht

Unternehmensrecht

Anwalt für Startups / Anwalt für Firmengründungen

 

Von der Gründung bis zur Umstrukturierung:

  • Gründung von GmbH, OG, AG und FlexKap / FlexCo

  • Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen

  • Begleitung von Startups und Familienunternehmen

Anwalt Wettbewerbsrecht und Gewerberecht

 

Beratung im österreichischen und europäischen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sowie im Lauterkeitsrecht (UWG), Markenrecht und Urheberrecht:

  • Prüfung geplanter Marketingmaßnahmen

  • Unterstützung bei der Gestaltung von Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Beratung zu kartellrechtlichen Fragen und Fusionskontrolle

Auch im Gewerberecht steht die Kanzlei als Ansprechpartner zur Verfügung.

Darüber hinaus berät die Kanzlei im E-Commerce- und Internetrecht, insbesondere zu rechtlichen Anforderungen bei Online-Shops, digitalen Vertriebsplattformen, Social-Media-Auftritten und Online-Werbung. Dazu zählen die rechtssichere Gestaltung von AGB, Impressum, Datenschutzerklärungen sowie Fragen des Wettbewerbs- und Markenrechts im digitalen Umfeld.

Anwalt Vertriebsrecht und Handelsvertreterrecht

 

Beratung zu Vertriebsstrukturen, Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen, einschließlich Fragen zum Ausgleichsanspruch und zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO).

Anwalt ESG, Compliance und KI

 

Beratung zu rechtlichen Anforderungen in den Bereichen ESG (Environmental, Social & Governance), Compliance und künstliche Intelligenz (KI):

  • Lieferkettensorgfaltspflichten

  • Nachhaltigkeitsstandards

  • Hinweisgeberschutzgesetz

  • Implementierung interner Kontroll- und Compliance-Systeme

  • AI-Act

Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht

 

Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber, insbesondere bei Vertragsgestaltung, Beendigung und betrieblichen Umstrukturierungen.


Unterstützung im österreichischen Aufenthaltsrecht (Visum, Aufenthaltstitel) und bei Beschäftigungsbewilligungen.

Cross-Border-Transaktionen und Schiedsgerichtsbarkeit

 

Begleitung bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Joint Ventures und Investitionen, insbesondere im europäischen Wirtschaftsraum.

Im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit berät und vertritt Dr. Baier Mandanten in nationalen und internationalen Verfahren (z. B. nach ICC-, VIAC- und UNCITRAL-Regeln).


Die Kanzlei unterstützt bei der Gestaltung von Schiedsklauseln, der Verfahrensführung und der Durchsetzung von Schiedssprüchen.

Werkvertragsrecht, Forderungsbetreibung und Prozessführung

 

Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des Werkvertragsrechts, insbesondere bei Leistungsstörungen, Gewährleistung, Verzug oder Schadenersatz.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dazu zählen:

  • Forderungsbetreibung und Inkasso

  • Prozessführung vor Zivilgerichten

  • Vertretung in Schiedsverfahren

  • Durchsetzung und Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen

Ziel ist eine sachgerechte, wirtschaftlich vertretbare Lösung – ob durch Verhandlung, Vergleich oder gerichtliche Geltendmachung.

Weitere Rechtsgebiete

 

Beratung auch in Grundverkehrsrecht, Baurecht und Pachtrecht und Mietrecht sowie zu Zweitwohnsitzabgaben und Leerstandsabgaben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Ja. Die Kanzlei begleitet Firmengründungen von der Wahl der passenden Rechtsform (z. B. GmbH, OG, AG oder FlexCo) über die Erstellung von Gesellschaftsverträgen bis zur rechtlichen Strukturierung von Gesellschafterverhältnissen. Auch Startups und Familienunternehmen werden langfristig betreut.

  • Die Beratung umfasst das österreichische und europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Lauterkeitsrecht (UWG) sowie angrenzende Bereiche wie Marken- und Urheberrecht. Dazu zählen unter anderem die Gestaltung von AGB, kartellrechtliche Fragestellungen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. durch Abmahnschreiben bzw. Unterlassungsaufforderungen und Führung von Gerichtsverfahren).

  • Ja. Die Kanzlei berät zu rechtlichen Anforderungen im Online-Handel und im digitalen Vertrieb, etwa bei Online-Shops, Plattformen und Social-Media-Auftritten. Schwerpunkte sind die rechtssichere Gestaltung von AGB, Impressum und Datenschutzerklärungen sowie wettbewerbs- und markenrechtliche Fragen im digitalen Umfeld.

  • Beraten wird bei der Gestaltung und Prüfung von Vertriebsstrukturen, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen. Ein weiterer Fokus liegt auf Fragen des Ausgleichsanspruchs, der Provision sowie der Anwendung der relevanten Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO). Dr. Baier unterstützt dabei auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

  • Die Kanzlei berät zu rechtlichen Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Compliance und künstliche Intelligenz, unter anderem zu Lieferkettensorgfaltspflichten, Nachhaltigkeitsstandards, dem Hinweisgeberschutzgesetz, Code of Conduct, internen Kontrollsystemen sowie zum AI-Act (KI-Verordnung).

  • Ja. Die arbeitsrechtliche Beratung richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und umfasst auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Unterstützung im Zusammenhang mit Beendigungen. Dr. Baier berät auch im österreichischen Aufenthaltsrecht (Visum, Aufenthaltstitel) und bei Beschäftigungsbewilligungen.

  • Ja. Ein Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Transaktionen und Verträgen. Die Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der europarechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Dr. Baier berät und vertritt Mandanten in nationalen und internationalen Schiedsverfahren, unter anderem nach den Regeln von ICC, VIAC und UNCITRAL und österreichischem materiellen Recht. Zum Beratungsspektrum zählen die Gestaltung von Schiedsklauseln, die Verfahrensführung vor Schiedsgerichten sowie die Durchsetzung von Schiedssprüchen.

  • Ja. Die Kanzlei vertritt Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, außergerichtlich und gerichtlich. Dazu zählen auch Forderungsbetreibung, Inkasso, Prozessführung sowie die Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen.

  • Neben Wirtschaftsrecht berät die Kanzlei auch in angrenzenden Bereichen wie Grundverkehrsrecht, Bau- und Pachtrecht, Mietrecht sowie zu Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgaben. Dr. Baier vertritt zudem Mandanten im Zusammenhang mit Werkverträgen.

bottom of page