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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien

Internationales 
Handelsrecht

Rechtsberatung für grenzüberschreitende Geschäfte und Handel

 

Die Kanzlei berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des internationalen Handels und des Transportrechts. Mit Erfahrung in internationalen Kanzleien und einer Anwaltszulassung auch in New York unterstützt Sie Dr. Baier praxisnah bei grenzüberschreitenden Verträgen, Investitionen, Transportlösungen und Vertriebsrecht.

Für detaillierte Informationen zu Transportrecht und Frachtrecht siehe hier.

Unsere Leistungen im internationalen Handelrecht

 

Die Kanzlei unterstützt Sie folgenden Bereichen:

 

  • Transportrecht & Frachtrecht

  • Zollrecht & Handelsrecht: Warenursprung, Präferenzen, Import-/Exportvorschriften

  • Handelsvertreterrecht & Vertriebsrecht: Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche, Ausgleichsanspruch, rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten

  • Investitionsschutz & internationales Wirtschaftsrecht: UN-Kaufrecht, WTO-Regelungen, EU-Handelshemmnisverordnung (BR)

  • Kosmetikrecht & Arzneimittelrecht: Beratung zur EU-Kosmetik-VO und zum Arzneiwareneinfuhrgesetz

  • Haftung & Schadenersatz: Unterstützung bei Lieferkettenrisiken, Vertriebsverträgen und Haftungsfragen

  • Inkasso & Forderungsbetreibung: Nationale und grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung, Kooperation mit internationalen Partnern

  • Vertretung vor Behörden, Gerichten und Schiedsgerichten

Rechtsanwalt Schiedsgericht

 

Bei internationalen Handelsstreitigkeiten ist vertraglich oftmals anstelle ordentlicher Gerichte die Schiedsgerichtsbarkeit als Forum für die Streitbeilegung vorgesehen.

 

Vorteile eines Schiedsverfahrens:

  • Internationale Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen

  • Vertraulichkeit des Verfahrens

  • Flexibilität bei der Wahl des anwendbaren Rechts, des Schiedsortes und der Verfahrenssprache

 

Dr. Baier vertritt in Verfahren nach den gängigen Schiedsordnungen (z.B. ICC, VIAC, UNCITRAL) und unterstützt Mandanten bei der Gestaltung von Schiedsklauseln in internationalen Verträgen, der strategischen Vorbereitung und Führung von Schiedsverfahren und der Durchsetzung und Vollstreckung von Schiedssprüchen im In- und Ausland.

Anwalt Wettbewerbsrecht

 

Im internationalen Handel spielt das Wettbewerbsrecht eine zentrale Rolle. Unternehmen die europäischen und internationalen Wettbewerbsregeln einhalten. Verstöße können zu erheblichen Risiken führen – von Abmahnungen und Kartellverfahren bis hin zu hohen Schadenersatzforderungen.

 

Dr. Baier berät Unternehmen in allen relevanten Bereichen:

  • Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht (Kartelle, Marktmachtmissbrauch, Beihilfenrecht)

  • WTO-Recht und Handelshemmnisse (EU-Handelshemmnisverordnung - TBR)

  • Freihandelsabkommen (FTA)

  • Investitionsschutzabkommen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Ja. Dr. Baier berät und begleitet bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung internationaler Verträge, einschließlich Kauf-, Liefer-, Vertriebs- und Investitionsverträgen auf Grundlage des österreichischen und EU-Rechts. Dabei werden in Österreich anwendbare internationale Regelwerke wie das UN-Kaufrecht berücksichtigt.

  • Die Kanzlei berät zu allen Fragen des Transport- und Frachtrechts, insbesondere zu Haftungsfragen, Schadenersatzansprüchen, Lieferverzögerungen sowie zur rechtlichen Absicherung internationaler Transportketten. Dazu gehört auch das Seefrachtrecht, Luftfrachtrecht und Speditionsrecht.

  • Ja. Die Kanzlei unterstützt bei Fragen des Zollrechts und des internationalen Handelsrechts, etwa zu Warenursprung, Präferenzen, Import- und Exportvorschriften sowie zur Einhaltung europäischer und internationaler Handelsregeln.

  • Ja. Die Beratung umfasst unter anderem Fragen des Investitionsschutzes, des UN-Kaufrechts (CISG), der WTO-Regelungen sowie der EU-Handelshemmnisverordnung. Ziel ist es, internationale Investitionen rechtlich abzusichern und Risiken zu minimieren.

  • Ja. Die Kanzlei berät Unternehmen zu regulatorischen Anforderungen im Handel mit Kosmetika und Arzneimitteln, insbesondere zur EU-Kosmetikverordnung und zum Arzneiwareneinfuhrgesetz. Dr. Baier berät Mandanten auch zu Werbeaussagen (Claims) und vertritt sie gegenüber unlauteren Mitbewerbern (Unterlassungsansprüche, Schadenersatz).

  • Die Kanzlei berät bei Haftungs- und Schadenersatzfragen im internationalen Handel, insbesondere im Zusammenhang mit Lieferketten, Transporten und Vertriebsverträgen. Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle Risikoverteilung und Anspruchsdurchsetzung.

  • Ja. Die Kanzlei ist in der grenzüberschreitenden Forderungsbetreibung tätig und arbeitet hier bei Bedarf mit internationalen Partneranwälten zusammen. Dazu zählen unter anderem die Durchsetzung europäischer Zahlungsbefehle und die Koordination von Vollstreckungsmaßnahmen im Ausland. Dr. Baier vertritt nur vor österreichischen Gerichten.

Internationales Handelsrecht
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