

Transportrecht & Luftfahrtrecht
Anwalt für Transportrecht und Luftfahrtrecht
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf Transportrecht und Luftfahrtrecht. Dr. Baier berät Unternehmen in Fragen rund um den nationalen und internationalen Transport von Gütern und Personen.
Dazu gehören insbesondere:
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Straßentransport (Fracht- und Speditionsrecht, CMR-Übereinkommen)
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Seeverkehr (Seefrachtrecht, Konnossement, internationale Übereinkommen)
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Eisenbahntransport (CIM-Regeln, Logistik)
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Lufttransport (Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen)
Dr. Baier unterstützt bei Transportverträgen, Haftungsfragen sowie bei der Abwicklung und Durchsetzung von Ansprüchen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Luftfahrtrecht. Dr. Baier verfügt über langjährige Erfahrung als Rechtsabteilungsleiter einer Airline sowie als Leiter einer Luftfahrtbehörde. Dadurch vereint er juristisches Know-How mit praktischem Verständnis der Branche.
Die Leistungen der Kanzlei im Luftverkehrsrecht umfassen u.a.:
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Luftfracht und internationale Haftungsfragen
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Passagierrechte (VO (EG) 261/2004, AGB)
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Wettbewerbsrecht der Luftfahrt (UWG, Kartellrecht, Beihilfenrecht)
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Zulassungen, AOC, Betriebsgenehmigungen, Registrierung
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Drohnenrecht, ICAO- und EASA-Regeln
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Kauf, Leasing und Verkauf von Luftfahrzeugen
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Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
Dr. Baier vertritt Mandanten gegenüber Behörden, Vertragspartnern und Gerichten.
