

Transportrecht & Luftfahrtrecht
Anwalt für Transportrecht und Luftfahrtrecht
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf Transportrecht und Luftfahrtrecht. Dr. Baier berät Unternehmen in Fragen rund um den nationalen und internationalen Transport von Gütern und Personen.
Dazu gehören insbesondere:
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Straßentransport (Fracht- und Speditionsrecht, AÖSp, CMR-Übereinkommen)
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Seeverkehr (Seefrachtrecht, Konnossement, internationale Übereinkommen)
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Eisenbahntransport (CIM-Regeln, Logistik)
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Lufttransport (Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen)
Dr. Baier unterstützt bei Transportverträgen, Haftungsfragen sowie bei der Abwicklung und Durchsetzung von Ansprüchen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Zahlungssicherung (z.B. durch ein Akkreditiv (Letter of Credit).
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Luftfahrtrecht. Dr. Baier verfügt über langjährige Erfahrung als Rechtsabteilungsleiter einer Airline sowie als Leiter einer Luftfahrtbehörde. Dadurch vereint er juristisches Know-How mit praktischem Verständnis der Branche.
Die Leistungen der Kanzlei im Luftverkehrsrecht umfassen u.a.:
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Luftfracht und internationale Haftungsfragen
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Passagierrechte (VO (EG) 261/2004, AGB)
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Wettbewerbsrecht der Luftfahrt (UWG, Kartellrecht, Beihilfenrecht)
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Zulassungen, AOC, Betriebsgenehmigungen, Registrierung
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Drohnenrecht, ICAO- und EASA-Regeln
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Kauf, Leasing und Verkauf von Luftfahrzeugen
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Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
Dr. Baier vertritt Mandanten gegenüber Behörden, Vertragspartnern und Gerichten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. Dr. Baier berät bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Transport-, Fracht- und Speditionsverträgen mit dem Ziel, rechtlich klare und wirtschaftlich ausgewogene Regelungen zu schaffen.
Typische Haftungsfragen betreffen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gütern, Demurrage, Liegekosten, Standzeitkosten sowie Personenschäden. Die Kanzlei unterstützt bei der rechtlichen Beurteilung, Anspruchsdurchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen entlang der gesamten Transportkette. Commercial Terms ("Incoterms"), Konossement (Bill of Lading), Zahlungssicherung z.B. durch ein Akkreditiv (Letter of Credit) spielen dabei oftmals eine wichtige Rolle.
Ja. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Unternehmen als auch Passagiere in Fragen der Fluggastrechte, insbesondere bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung gemäß der VO (EG) 261/2004 (Fluggastrechteverordnung).
Ja. Dr. Baier vertritt Mandanten gegenüber Behörden, insbesondere bei Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren im Luftfahrtbereich.
Ja. Die Kanzlei berät zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen in der Luftfahrt, einschließlich Lauterkeitsrecht, Kartellrecht und Beihilfenrecht auf nationaler und europäischer Ebene.
Ja. Die Kanzlei vertritt Mandanten bei nationalen und internationalen Streitigkeiten aus Transport- und Luftfahrtverträgen, außergerichtlich, vor ordentlichen österreichischen Gerichten sowie in Schiedsverfahren.
