Kosmetikrecht
Anwalt für Kosmetikrecht: Kompetente Beratung zu allen Aspekten des Kosmetikrechts
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 bildet die Grundlage des europäischen Kosmetikrechts und regelt unter anderem Kennzeichnung, Inhaltsstoffe, Werbung und den Vertrieb kosmetischer Produkte. Die Anforderungen für die Werbung von Kosmetikprodukten werden durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 ergänzt, die verbindliche Kriterien für Werbeaussagen im Bereich kosmetischer Mittel festlegt.
Zusätzliche nationale Vorschriften ergänzen das Kosmetikrecht. Dies führt zu einer Vielzahl von Informations- und Kennzeichnungspflichten, die oft schwer zu überblicken sind.
Als Rechtsanwalt für Kosmetikrecht berät Dr. Baier Mandanten insbesondere zu folgenden Bereichen:
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EU-Kosmetikverordnung
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Kosmetikleitfaden
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Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
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Kosmetik-Durchführungsverordnung
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Inverkehrbringen von Kosmetik
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Leitlinie zur Herstellung kosmetischer Mittel gemäß den Grundsätzen der "Guten Herstellungspraxis"
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Verantwortliche Person / Responsible Person
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Produktnotifizierung
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Einheitliche Kennzeichnung
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Werbeaussagen
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Vertragsgestaltung / Vertriebsverträge
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Zollrecht