top of page
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien

Kosmetikrecht

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 legt das europäische Kosmetikrecht fest.

Diese Verordnung regelt Aspekte wie Kennzeichnung, Inhaltsstoffe, Werbung und Vertrieb von kosmetischen Produkten. Insbesondere bezüglich der Werbung für solche Produkte wird die Kosmetikverordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 ergänzt, welche gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln festlegt.

Zusätzliche nationale Vorschriften ergänzen das Kosmetikrecht. Dies führt zu einer Vielzahl von Informations- und Kennzeichnungspflichten, die oft schwer zu überblicken sind.

Die Kanzlei berät Mandanten insbesondere zu folgenden Bereichen:

 

  • EU-Kosmetikverordnung

  • Kosmetikleitfaden

  • Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)

  • Kosmetik-Durchführungsverordnung

  • Inverkehrbringen von Kosmetik

  • Leitlinie zur Herstellung kosmetischer Mittel gemäß den Grundsätzen der "Guten Herstellungspraxis"

  • Verantwortliche Person / Responsible Person

  • Produktnotifizierung

  • Einheitliche Kennzeichnung

  • Werbeaussagen

  • Vertragsgestaltung / Vertriebsverträge

  • Zollrecht

bottom of page