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Die Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers im Überblick

Der Geschäftsführer einer GmbH trägt umfassende Verantwortung, die zahlreiche Bereiche umfasst. Hier sind die wichtigsten Pflichten, die gesetzlich oder durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt werden:


GmbH-Geschäftsführer bei der Diskussion ihrer rechtlichen Pflichten
GmbH-Geschäftsführer übernehmen umfangreiche rechtliche Pflichten
  1. Vertretung und Geschäftsführung


Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist für die geschäftsleitende Tätigkeit verantwortlich, einschließlich der Buchführung und der Aufstellung des Jahresabschlusses.


  1. Berichtspflichten und Generalversammlung


Jahresabschlüsse sowie Lageberichte müssen den Gesellschaftern vorgelegt werden.


Der Geschäftsführer muss ordentliche Generalversammlungen einberufen und leiten. Außerordentliche Versammlungen sind insbesondere erforderlich, wenn das Gesellschaftsinteresse es verlangt, insbesondere bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals.


Bei wesentlichen Entscheidungen ist die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen, und Geschäftsvorfälle sind zu dokumentieren.


  1. Treuepflicht, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit


Geschäftsführer einer GmbH unterliegen einer Treuepflicht – sowohl der GmbH als auch den Gesellschaftern gegenüber. Sie verpflichtet dazu, die Interessen der GmbH zu wahren, ihren Zweck zu fördern und geschäftsschädigende Handlungen zu unterlassen. Alle vertraulichen Informationen der Gesellschaft sind zu schützen.


Geschäfte, die der Geschäftsführer als Vertreter der GmbH in eigenem Interesse oder für Dritte abschließt, sind daher nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

  1. Wettbewerbsverbot


Ohne Zustimmung der Gesellschafter darf der Geschäftsführer keine Geschäfte im selben Geschäftszweig auf eigene oder fremde Rechnung tätigen. Ausnahmen können im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, sind jedoch widerruflich.


  1. Zusammenarbeit im Kollegialorgan


Geschäftsführer handeln im Innenverhältnis als Kollegialorgan, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht Einzelgeschäftsführung vor. Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Geschäftsführer Widerspruch erheben, der wenn nötig durch Gesellschafterentscheid geklärt werden muss.


  1. Insolvenz und Firmenbuchpflichten


Der Geschäftsführer ist verpflichtet, rechtzeitig die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, falls Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.


Änderungen in der Gesellschaft oder im Gesellschafterbestand sind im Firmenbuch anzumelden.


  1. Personal- und Organisationsverantwortung


Ein effektives Rechnungswesen und internes Kontrollsystem müssen eingerichtet werden. Personalmanagement und die Führung einer Beschäftigtenliste fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich.


  1. Haftung des Geschäftsführers


Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft für Schäden, die durch Sorgfaltspflichtverletzungen entstehen. Auch Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot oder Interessenkonflikte gehören dazu. Weiters haftet der Geschäftsführer bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, die etwa für den Fall der Krise bzw. Insolvenz der Gesellschaft eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben.


Fazit - Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers


Die komplexen Aufgaben eines Geschäftsführers erfordern nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch organisatorische Fähigkeiten und hohe Sorgfalt. Missachtung der Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers kann zu schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für den Geschäftsführer führen.


Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht


Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen des Wirtschaftsrechts und Gesellschaftsrecht.

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