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Der längerfristige Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich

  • simonbaier6
  • 30. Aug. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 7 Tagen

Wer sind Drittstaatsangehörige?


Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürger (Island, Liechtenstein oder Norwegen) noch Schweizer sind.


Welche Voraussetzungen gelten für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich?


Drittstaatsangehörige benötigen einen österreichischen Aufenthaltstitel, um sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten zu können. Dieses Erfordernis gilt auch für den Fall, dass sich Drittstaatsangehörige als unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer oder Inhaber eines Aufenthaltstitels „ICT“ eines anderen EU-Mitgliedstaates länger als 90 Tage aufhalten wollen.


Aufenthaltstitel werden dabei immer für einen bestimmten Zweck (z.B. zur Erwerbstätigkeit in Österreich) erteilt.


Welche Aufenthaltszwecke gibt es in Österreich?


Die wichtigsten Aufenthaltszwecke sind Arbeit/Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung und Ausbildungszwecke.


Was sind die Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel in Österreich?


Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich müssen dessen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind immer erforderlich. Für jeden Aufenthaltstitel bestehen zusätzlich jeweils eigene besondere Erteilungsvoraussetzungen.


Ausländer, die die rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel lesen
Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Aufenthaltstitel und Erwerbsmöglichkeiten in Österreich

Aufenthaltstitel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen je nach Aufenthaltszweck:


Aufenthaltstitel zur Arbeit/Erwerbstätigkeit

Rot-Weiß-Rot-Karte

Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Blaue Karte EU

Niederlassungsbewilligung

Niederlassungsbewilligung Künstler

Niederlassungsbewilligung Forscher

Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit

Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilität

Aufenthaltsbewilligung Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer – „ICT“

Aufenthaltsbewilligung Mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer – „mobile ICT“

Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter

Aufenthaltsbewilligung Selbständiger

Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit


Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung

Abhängig vom Aufenthaltstitel des zusammenführenden Familienangehörigen in Österreich kommen insbesondere folgende Aufenthaltstitel in Frage:


Familienangehöriger (Aufenthaltstitel für Kernfamilienangehörige von Österreichern)

Niederlassungsbewilligung Angehöriger

Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft


Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken

Aufenthaltsbewilligungen Student

Aufenthaltsbewilligungen Schüler


Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit dem BREXIT

Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“



Aufenthaltstitel zu weiteren Zwecken

Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit

Aufenthaltsbewilligungen Sozialdienstleistende

Aufenthaltsbewilligungen Freiwilliger


Aufenthaltstitel zur langfristigen Niederlassung in Österreich

Daueraufenthalt – EU


Was sind österreichische Arbeitsvisa?


Keinen Aufenthaltstitel benötigt jemand, der eine kurze Zeit in Österreich arbeiten möchte. Dazu dient ein Arbeitsvisum:


Für Saisoniers steht dazu das „Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit” als D-Visum zur Verfügung.


Weiters gibt es mit bestimmten Ländern wie Südkorea, Taiwan, Japan, Kanada u.a. Abkommen zur Erteilung von Arbeitsvisa im Working-Holiday-Programm.


Mit einem Arbeitsvisum für Forscher kann eine wissenschaftliche Tätigkeit in Österreich ausgeübt werden.


Schließlich besteht auch die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitssuche in Österreich zu beantragen.


Ein Rechtsanwalt kann Sie beraten, welcher Aufenthaltstitel bzw. welches Visum in Ihrer konkreten Situation in Frage käme, und für Sie bei den österreichischen Behörden einschreiten.


Anwalt Wirtschaftsrecht und Aufenthaltsrecht in Wien


Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht und zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.


Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung. Die Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und im Verfahren vor den österreichischen Behörden.

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