top of page

Forderungsbeitreibung für deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich - ein Überblick

  • simonbaier6
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 11 Stunden

Was können deutsche Unternehmen oder Privatpersonen tun, wenn sie offene Forderungen gegen österreichische Schuldner haben?


Die österreichische Recht kennt mehrere Instrumente, diese gehen von außergerichtlichen Schritten bis hin zur Vollstreckung (in Österreich Exekution genannt). Am Ende kann unter Umständen auch eine Insolvenz stehen.


Was kann außergerichtlich getan werden?


Schlechte Zahlungsmoral und nicht beachtete Zahlungsfristen verursachen ein entsprechenden Zahlungsausfallrisiko. Mit einem anwaltliches Mahnschreiben verbunden mit kurzer Fristsetzung kann in Einzelfall Druck aufbauen und eine Zahlung veranlassen.


Österreichische Mahnklage


Gläubiger können beim zuständigen österreichischen Gericht klagen, wobei sich insbesondere bei unbestrittenen Forderungen eine Mahnklage anbietet. Dies kommt insbesondere dann in Frage, wenn eine außergerichtliche Aufforderung im konkreten Fall nicht gewünscht war oder eine solche ohne den gewünschten Erfolg geblieben ist.


Eine offene Forderung deutscher Gläubiger gegen Schuldner in Österreich
Deutsche Unternehmen mit Forderungen gegen österreichische Vertragspartner können anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Wie ist der Ablauf einer Mahnklage in Österreich?


Bei Geldforderungen bis 75.000 Euro erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl rein auf Grundlage der Angaben des Klägers und grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung.


Der Beklagte (Schuldner) hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Einspruch zu erhoben. Erfolgt ein solcher nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und damit vollstreckbar.


Laut Statistik wird nur in ca. 9 % der Fälle ein Einspruch erhoben, die restlichen Fälle werden rechtskräftig und können vollstreckt werden.



Wie funktioniert die Vollstreckung in Österreich?


Voraussetzung für die Vollstreckung (in Österreich Exekution genannt) ist immer ein vollstreckbarer Exekutionstitel.


Im Rahmen der gerichtlichen Vollstreckung kann die Exekution auf bestimmte Exekutionsmittel beschränkt werden. Beim kostengünstigeren "einfachen Exekutionspaket" sind dies die Pfändung beweglicher Sachen und Wertpapiere, die Lohn- oder Gehaltsexekution sowie die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses.


Das "erweiterte Exekutionspaket" ist dadurch gekennzeichnet, dass dabei ein Exekutionsverwalter eingesetzt, wird, welche dann das pfändbare Vermögen ermittelt und ein Inventar erstellt. Zudem kann er den Schuldner zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses verpflichten.


In Österreich gibt es noch weitere Exekutionsarten. Dazu gehören insbesondere die Pfändung von Immobilien und deren Versteigerung, die Pfändung von Bankguthaben, die Verwertung von beweglichem Vermögen oder Unternehmensanteilen und die Pfändung von Domains, Marken und Schutzrechten.


Offenkundige Zahlungsunfähigkeit & Insolvenzverfahren


Wenn sich im Zuge des Exekutionsverfahrens die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners herausstellt (eine solche Feststellung und dann auch Veröffentlichung würde das Exekutionsgericht vornehmen), werden die Exekutionsmaßnahmen eingestellt. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Fortsetzung der Exekution zu erreichen, z.B. wenn ein Insolvenzantrag mangels Vermögens abgewiesen wurde.


Wichtig: Gläubiger müssen ihre Forderungen formell anmelden, damit sie am Insolvenzverfahren teilnehmen können.

 

Europäischer Zahlungsbefehl & europäisches Bagatellverfahren


Neben den nationalen österreichischen Instrumenten stehen deutschen Gläubigern in Österreich zwei EU-Verfahren offen, die grenzüberschreitende Forderungen vereinfachen sollen:


Der aufgrund einer europäischen Mahnklage erlassene europäische Zahlungsbefehl kennt keine Streitwertobergrenze, gilt für unbestrittene, bezifferte Geldforderungen. Diese Mahnklage ist österreichweit zentral beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien einzubringen.


Das europäische Bagatellverfahren ist für Forderungen bis EUR 5.000 anwendbar und auch für bestrittene Forderungen geeignet. Eine Klage wird bei dem jeweils nach den geltenden Zuständigkeitsregeln örtlich zuständigen Bezirksgericht eingebracht. Neben Geldforderungen können dabei auch andere Ansprüche geltend gemacht werden.


Großer Vorteil: Ein vollstreckbarer europäischer Zahlungsbefehl oder ein Urteil nach dem europäischen Bagatellverfahren ist grundsätzlich in allen EU-Staaten (mit Ausnahme Dänemarks) ohne weiteres Verfahren vollstreckbar.


Was deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich noch beachten sollten


Eine österreichische Klage kommt in Frage, wenn auch der Gerichtsstand in Österreich liegt.


Für die Bestimmung des Gerichtsstands ist die Brüssel-Ia-Verordnung (EuGVVO) maßgeblich. In vielen Fällen liegt eine Gerichtsstandsvereinbarung vor. Bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung sind gemäß dieser EU-Verordnung grundsätzlich die Gerichte des Wohnsitzstaates der beklagten Partei international zuständig. Bei Verbrauchern, Versicherungs- und Arbeitsverträgen gelten jedoch zugunsten der schwächeren Partei besondere Schutzgerichtsstände. Zusätzlich sieht die Verordnung besondere Gerichtsstände vor, etwa den Erfüllungsort bei Vertragsstreitigkeiten oder den Erfolgs- bzw. Handlungsort bei unerlaubten Handlungen.


Österreichisches Mahnverfahren und Exekutionsverfahren sind oftmals schneller als deutsche, insbesondere bei unbestrittenen Forderungen. Eine rasche Einleitung kann die Erfolgsaussichten wesentlich erhöhen – bei drohender Insolvenz zählt jeder Tag.


Eine österreichische Anwaltskanzlei ist mit den inländischen Verfahren und Abläufen des anwaltlichen Inkassos vertraut und kann deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich bei der Eintreibung ihrer Forderungen rechtlich unterstützen.


Anwalt Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien


Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. mit seine Kanzlei in Wien unterstützt Sie gerne österreichweit bei der Geltendmachung und Betreibung Ihrer offenen Forderungen.


Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Forderungssituation – Kanzlei für Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien.



bottom of page