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Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage in Österreich

Schlechte Zahlungsmoral – was tun?


In den letzten Jahren hat sich die Zahlungsmoral vieler Schuldner verschlechtert. Offene Rechnungen bleiben unbezahlt, und Mahnungen werden oft ignoriert. In solchen Fällen kann ein anwaltliches Mahnschreiben helfen. Ein solches Schreiben setzt dem Schuldner eine kurze Frist zur Begleichung der offenen Forderung inklusive Zinsen und anfallender Kosten. Viele säumige Zahler reagieren auf eine Mahnung vom Rechtsanwalt und begleichen ihre Schulden.

Eine Mahnklage, ein Zahlungsbefehl oder eine Mahnschreiben helfen, rasch zu Ihrem Geld zu kommen.
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Mahnklage und Zwangsvollstreckung


Falls das Mahnschreiben erfolglos bleibt, kann der Gläubiger eine Mahnklage beim Gericht einreichen. Eine Mahnung ist aber keine Voraussetzung für eine Mahnklage. Bei Forderungen bis zu 75.000 Euro ergeht daraufhin ein Zahlungsbefehl. In den meisten Fällen erheben Schuldner keinen Einspruch, sodass dieser rechtskräftig wird. Mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl kann die Exekution (Zwangsvollstreckung) gegen den Schuldner eingeleitet werden, um nicht nur die ursprüngliche Forderung, sondern auch Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben.


Möglichkeiten der Exekution:


  • Pfändung und Versteigerung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke)

  • Lohn- und Gehaltspfändung, sowie Pfändung von Bankguthaben oder Bargeld

  • Pfändung und Verwertung beweglicher Vermögenswerte, wie Fahrzeuge, Elektrogeräte, Schmuck

  • Pfändung von Wertpapieren oder Unternehmensanteilen

  • Pfändung und Verwertung von Internetdomains, Marken oder gewerblichen Schutzrechten


Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage


Ein Zahlungsbefehl ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die in Österreich im Rahmen des Mahnverfahrens bei Geldforderungen erlassen wird. Wird innerhalb von vier Wochen kein Einspruch eingelegt, tritt er in Kraft und kann zwangsweise vollstreckt werden.


Ein Zahlungsbefehl wird ausgestellt, wenn eine Mahnklage ausschließlich auf die Zahlung eines Geldbetrags abzielt, der 75.000 Euro nicht überschreitet. Das Gericht erlässt diesen Befehl ohne vorherige mündliche Verhandlung oder Anhörung des Schuldners. Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage sind daher effektive Mittel, damit Sie rasch zu Ihrem Geld kommen.


Wann wird kein Zahlungsbefehl erlassen?


Ein Zahlungsbefehl kann nicht erlassen werden, wenn:


  • die Klage aus formalen Gründen zurückzuweisen ist,

  • die Forderung noch nicht fällig oder rechtlich nicht durchsetzbar ist,

  • der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist oder sich im Ausland befindet,

  • die Klage inhaltlich unschlüssig ist.


Das Gericht prüft nicht von sich aus, ob die Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist – dies wird erst im Fall eines Einspruchs behandelt.


Einspruch gegen den Zahlungsbefehl


Der Schuldner kann innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erheben. Wird ein Einspruch eingereicht, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft, es sei denn, er wird nur gegen einen Teilbetrag eingelegt. Erfolgt der Einspruch zu spät, wird er vom Gericht abgelehnt.


Falls kein Einspruch erhoben wird, erlangt der Zahlungsbefehl Rechtskraft und kann vollstreckt werden. In diesem Fall kann die klagende Partei Exekutionsmaßnahmen einleiten, um die Forderung samt Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben.


Statistisch gesehen wird nur in etwa 9 % der Fälle Einspruch erhoben, während 91 % der Zahlungsbefehle rechtskräftig und vollstreckbar werden.


Anwalt Inkasso und Forderungsbetreibung


Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. unterstützt Sie gerne bei der Geltendmachung und Betreibung Ihrer offener Forderungen.

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