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Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage in Österreich

  • simonbaier6
  • 21. Feb.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Nov.

Schlechte Zahlungsmoral – was tun bei unbezahlten Rechnungen?


In den letzten Jahren hat sich die Zahlungsmoral vieler Schuldner verschlechtert. Offene Rechnungen bleiben unbezahlt, und Mahnungen werden oft ignoriert. In solchen Fällen kann ein anwaltliches Mahnschreiben helfen. Ein solches Schreiben setzt dem Schuldner eine kurze Frist zur Begleichung der offenen Forderung inklusive Zinsen und anfallender Kosten. Viele säumige Zahler reagieren auf eine Mahnung vom Rechtsanwalt und begleichen ihre Schulden.


Eine Mahnklage, ein Zahlungsbefehl oder eine Mahnschreiben helfen, rasch zu Ihrem Geld zu kommen.
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Mahnklage und Zwangsvollstreckung


Falls ein außergerichtliches Mahnschreiben erfolglos bleibt, kann der Gläubiger eine Mahnklage beim Gericht einreichen. Rechtliche Voraussetzung für eine Mahnklage ist ein solches Mahnschreiben freilich nicht, und im konkreten Fall kann, z.B. bei unsicherer Vermögenslage des Schuldners, auch eine unmittelbare Einbringung einer Klage zur Betreibung fälliger Forderungen ratsam sein.


Wie funktioniert die Mahnklage in Österreich?


Eine außergerichtliche schriftliche Mahnung ist dabei keine Voraussetzung für eine Mahnklage. Bei Forderungen bis zu 75.000 Euro ergeht daraufhin ein Zahlungsbefehl. In den meisten Fällen erheben Schuldner keinen Einspruch, sodass dieser rechtskräftig wird. Mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl kann die Exekution (Zwangsvollstreckung) gegen den Schuldner eingeleitet werden, um nicht nur die ursprüngliche Forderung, sondern auch Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben.


Welche Möglichkeiten der Exekution gibt es in Österreich?


Als Exekutionsmittel kommen vor allem in Frage:


  • Pfändung und Versteigerung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke)

  • Lohn- und Gehaltspfändung, sowie Pfändung von Bankguthaben oder Bargeld

  • Pfändung und Verwertung beweglicher Vermögenswerte, wie Fahrzeuge, Elektrogeräte, Schmuck

  • Pfändung von Wertpapieren oder Unternehmensanteilen

  • Pfändung und Verwertung von Internetdomains, Marken oder gewerblichen Schutzrechten


Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage


Wie funktioniert ein bedingter Zahlungsbefehl in Österreich?


Ein bedingter Zahlungsbefehl ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die in Österreich im Rahmen des Mahnverfahrens bei Geldforderungen erlassen wird. Der Zahlungsbefehl in Österreich ist vom Zweck her mit deutschen Mahnbescheid vergleichbar. Wird innerhalb von vier Wochen kein Einspruch eingelegt, tritt der Zahlungsbefehl er in Kraft und kann zwangsweise vollstreckt werden.


Ein Zahlungsbefehl wird ausgestellt, wenn eine Mahnklage ausschließlich auf die Zahlung eines Geldbetrags abzielt, der 75.000 Euro nicht überschreitet. Das Gericht erlässt diesen Befehl ohne vorherige mündliche Gerichtsverhandlung oder Anhörung des Schuldners. Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage sind daher in der Regel effektive Mittel, damit Sie rasch zu Ihrem Geld kommen, sofern der Schuldner noch solvent ist.


Wann wird kein Zahlungsbefehl erlassen?


Ein Zahlungsbefehl kann nicht erlassen werden, wenn:


  • die Klage aus formalen Gründen zurückzuweisen ist,

  • die Forderung noch nicht fällig oder rechtlich nicht durchsetzbar ist,

  • der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist oder sich im Ausland befindet,

  • die Klage inhaltlich unschlüssig ist.


Das Gericht prüft nicht von sich aus, ob die Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist – dies wird erst im Fall eines Einspruchs behandelt.


Einspruch gegen den Zahlungsbefehl


Der Schuldner kann innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erheben. Wird ein Einspruch eingereicht, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft, es sei denn, er wird nur gegen einen Teilbetrag eingelegt. Im fall eines Einspruchs wird das ordentliche Verfahren vor Gericht eingeleitet. Erfolgt der Einspruch zu spät, wird er vom Gericht abgelehnt.


Und wenn kein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben wird?


Falls kein Einspruch erhoben wird, erlangt der Zahlungsbefehl Rechtskraft und kann vollstreckt werden. In diesem Fall kann die klagende Partei Exekutionsmaßnahmen einleiten, um die Forderung samt Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben.


Statistisch gesehen wird nur in etwa 9 % der Fälle Einspruch erhoben, während 91 % der Zahlungsbefehle rechtskräftig und vollstreckbar werden.


Inkasso und Forderungsbetreibung – Rechtsanwalt Wien


Bei der Geltendmachung einer offenen Forderung (Inkasso und Forderungsbetreibung) durch Mahnklage und die Erlangung eines Zahlungsbefehls können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ihr Anwalt übernimmt außerdem die Durchsetzung rechtskräftiger und vollstreckbarer Exekutionstitel (Urteile) im Exekutions- und Insolvenzverfahren.


Anwalt Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien


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