Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - gesetzlicher Rahmen und mögliche Strafen
- simonbaier6
- 23. Mai 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Nov.
Arzneimittel und Blutprodukte dürfen nach österreichischem Recht grundsätzlich nur von Apotheken und zugelassenen Unternehmen importiert werden, es kommt das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) zur Anwendung. Zu den Arzneimitteln zählen auch pflanzliche und homöopathische Präparate sowie hochdosierte Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen.
Darf ich Medikamente aus Drittstaaten nach Österreich importieren?
Die Einfuhr von Arzneimitteln (Arzneiwaren) oder Blutprodukten aus einem Drittstaat oder das Verbringen aus einem EWR-Staat in das Bundesgebiet ist nur zulässig, wenn eine Einfuhrbescheinigung ausgestellt wurde oder eine Meldung erfolgt ist.
Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz?
Im Fall des Verstoßes droht neben einer Beschlagnahmung durch den Zoll eine Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 7.260,00 (im Wiederholungsfall).
Betroffene wissen oft gar nicht, dass sie - etwa bei der Bestellung von Medikamenten über eine ausländische Online-Apotheke - möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen und sind dann völlig überrascht, dass ein Brief der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats bei ihnen eintrifft, mit dem sie im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Rechtfertigung vorgeladen werden oder sich schriftlich rechtfertigen können.

Betroffene bei der Arzneiwareneinfuhr nach Österreich
Privatpersonen dürfen im Reiseverkehr keine Arzneimittel mitführen, unabhängig davon, ob sie aus EU- oder Nicht-EU-Staaten einreisen. Reisende mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel für den persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere, die sie bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitgeführt werden. Reisende mit Wohnsitz im Ausland dürfen nur Arzneimittel für ihren persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere mitführen.
Unternehmen, die Arzneimittel importieren, müssen eine entsprechende Genehmigung besitzen. Clinical Research Organizations (CROs) dürfen Arzneimittel nur mit entsprechender Zulassung importieren.
Was fällt unter das Arzneiwareneinfuhrgesetz Österreich?
Arzneiwaren dürfen nur dann nach Österreich eingeführt oder verbracht werden, wenn sie zur Wiederausfuhr oder zur Anwendung am Menschen oder Tier oder für wissenschaftliche Zwecke mit bzw. ohne Anwendung am Menschen oder Tier bestimmt sind.
Blutprodukte unterliegen zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen.
Arzneispezialitäten dürfen nur für klinische Prüfungen oder therapeutische Zwecke eingeführt werden, wobei ein ärztliches Gutachten die Notwendigkeit bestätigen muss, dass eine in Österreich zugelassene Alternative nicht ausreichend ist. Ein Rezept allein reicht nicht aus; das Gutachten muss eine fachliche Begründung enthalten.
Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - Rechtsanwalt Wien
Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr über die rechtlichen Bestimmungen. Dazu können Sie zur rechtlichen Beratung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Sollten Sie mit einem Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Arzneiwareneinfuhr nach Österreich konfrontiert sein, kann ein Anwalt für Sie die rechtliche Vertretung übernehmen und Sie dabei unterstützen zu versuchen, eine mögliche Strafe abzuwenden oder gering zu halten, wobei es auf vor allem auf den Grad des Verschuldens in konkreten Fall ankommt.
Anwalt Arzneimittel und Handelsrecht in Wien
Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. mit seine Kanzlei in Wien unterstützt Sie gerne österreichweit bei der Fragen rund um die Einfuhr von Arzneiwaren bzw. Arzneimitteln und vertritt Sie vor Behörden in einem Verwaltungsstrafverfahren.
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