Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe in Österreich
- 22. Mai 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. März
In welchen Bundesländern gibt es eine Zweitwohnsitzabgabe?
Eine Zweitwohnsitzabgabe fällt aktuell in Salzburg, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und gewissermaßen auch in Oberösterreich an.
In welchen Bundesländern gibt es eine Leerstandsabgabe?
Gesetze für Leerstandsabgaben haben derzeit die Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg beschlossen.
Wie wird eine Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe vorgeschrieben?
Wohnungseigentümer sind derzeit mit entsprechenden Aufforderungen der Gemeinden konfrontiert, die Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe umgesetzt haben. In der Regel er folgt eine Aufforderung zur Abgabenerklärung durch die jeweilige Gemeinde unter Setzung einer Frist. Jedes Bundesland hat jedoch unterschiedliche Regelungen, Abgabensätze und Ausnahmen festgelegt.

Welche Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe gibt es?
Es bestehen zudem zahlreiche Ausnahmen in allen Bundesländern, die unterschiedlich sein können: Beispielsweise Ausnahmen für Vorsorgewohnungen, landwirtschaftlich genutzte Wohnungen, Wohnungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können oder die Berufszwecken dienen.
Möglicherweise trifft eine Ausnahmebestimmung zu, oder die Wohnung unterliegt aus anderen Gründen gar nicht der Abgabenpflicht.
Mit einer solchen Vorschreibung konfrontiert, sollten Eigentümer diese daher rechtlich prüfen lassen und Rechtssicherheit für die kommenden Jahre schaffen.
Ist eine Leerstandsabgabe verfassungskonform?
Zur Frage, ob der Landesgesetzgeber eine Leerstandsabgabe erheben darf, bestehen unterschiedliche Fachmeinungen. Jedenfalls stellt eine solche Abgabe einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Eigentum dar und kann als versteckte Vermögenssteuer interpretiert werden. Basierend auf einem Erkenntnis des VfGH bestehen enge Grenzen für solche Abgaben der Bundesländer, insbesondere was deren Höhe betrifft Höhe. Kürzlich hat aber der Nationalrat den Ländern mit einer Verfassungsbestimmung die Erhebung einer Leerstandsabgabe ermöglicht, so dass damit diese Grenzen quasi umgangen werden können.
Was kann ein Anwalt für Sie bei einer Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe tun?
Im Zusammenhang mit der Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe prüft ein Anwalt, ob die Voraussetzungen einer Abgabenpflicht überhaupt vorliegen. Er berät Sie bei der Geltendmachung möglicher Ausnahmetatbestände und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde im Verfahren. Sollte die Gemeinde einen Abgabenbescheid erlassen, kann Sie ein Anwalt beim Ergreifen von Rechtsmitteln vertreten.
Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen.
Anwalt Zweitwohnsitz und Leerstandsabgabe
Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um den Zweitwohnsitz sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Zweitwohnsitzabgabe bzw. Leerstandsabgabe.
Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei Zweitwohnsitzabgabe in Wien.


