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  • Handelsvertreterrecht und Handelsvertretervertrag in Österreich – ein Überblick

    Was ist ein Handelsvertreter? Handelsvertreter haben die Aufgabe, Geschäfte f ür andere Unternehmen zu vermitteln,  und sind gemäß dem Handelsvertretergesetz (HVertrG) dazu verpflichtet, kontinuierlich nach neuen Geschäftsmöglichkeiten zu suchen. Meist schließt der Handelsvertreter diese Geschäfte nicht direkt im Namen des Unternehmens ab, sondern vermittelt sie lediglich.   Handelsvertretervertrag als Grundlage In der Regel wird zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, für das er arbeitet (dem sogenannten Prinzipal ), ein Vertrag abgeschlossen , der den rechtlichen Rahmen des Handelsvertretergesetzes einhalten muss. In Österreich werden die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters hauptsächlich durch das Handelsvertretergesetz und die EU-Richtlinie RL 86/653/EWG geregelt.   Es ist wichtig, zwischen den gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterscheiden und sicherzustellen, dass der Handelsvertretervertrag die zwingenden Normen des Handelsvertretergesetzes berücksichtigt. Handelsvertreter und Unternehmer sollten vertraglich abgesichert sein Welche Rechte und Pflichten haben Handelsvertreter?   Die Rechte des Handelsvertreters umfassen unter anderem das Recht auf Vergütung (Provision) und eine genaue Abrechnung. Der Handelsvertreter hat auch Kontrollrechte wie das Recht auf Buchauszug und Bucheinsicht.   Seine Hauptpflicht besteht darin, Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen und dabei die Interessen seines Auftraggebers wahrzunehmen . Dazu gehört auch die Pflicht, dem Unternehmer die erforderlichen Mitteilungen zu machen und ihn unverzüglich über jeden abgeschlossenen Geschäftsabschluss zu informieren.   Welche Pflichten haben Unternehmer im Handelsvertreterverhältnis?   Neben den Pflichten des Handelsvertreters hat auch der Unternehmer, der Prinzipal, bestimmte Verpflichtungen. Dazu gehört die Zahlung der vereinbarten Provision und die Bereitstellung von Unterstützung in Form von Informationen und Unterlagen. Der Unternehmer hat auch Informationspflichten, Treuepflichten und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Handelsvertreter.   Die Provisionsansprüche des Handelsagenten unterliegen keinen spezifischen Regelungen bezüglich der Bemessungsgrundlage im österreichischen Handelsvertretergesetz, jedoch dürfen bei der Berechnung der Provision grundsätzlich keine Nachlässe berücksichtigt werden.    Wichtige Vertragspunkte bei der Handelsvertretung   Im Handelsvertretervertrag werden die grundlegenden Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Je genauer und umfassender dieser Vertrag formuliert ist, desto geringer ist das Risiko von Streitigkeiten.   Häufige Fragen während des Vertragsverhältnisses betreffen den Umfang der Tätigkeiten des Handelsvertreters, die gegenseitigen Rechte und Pflichten und die Höhe der Provision.   Fragen zur Exklusivität , zum Gebietsschutz und zu einem Wettbewerbsverbot können ebenso von Bedeutung sein. Handelsvertreter und Kartellrecht   Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Handelsvertreter? Aus kartellrechtlicher Sicht ist auch wichtig zu klären, ob es sich beim Handelsvertreter um einen „ echten“ oder „unechten“ Handelsvertreter handelt. Denn auf echte Handelsvertreterverträge ist das Kartellverbot in der Regel nicht anzuwenden , weil diese quasi als verlängerter Arm seines Auftraggebers gelten ("Handelsvertreterprivileg") .   Um als ein solcher verlängerter Arm des Geschäftsherrn eingestuft zu werden, darf ein Handelsvertreter gar kein oder nur ein unbedeutendes Risiko tragen, und zwar in Bezug auf die von ihm im Namen des Unternehmers abgeschlossenen oder für diesen vermittelten Verträge, die marktspezifischen Investitionen für diesen Tätigkeitsbereich und andere Tätigkeiten, die der Unternehmer für denselben sachlich relevanten Markt als erforderlich erachtet. Kartellrechtliche Schranken bei unechtem Handelsvertreterverhältnis Handelsvertreterverträge und Vertriebssysteme, die eine vertikale Vertriebsbindung darstellen, können wettbewerbsrechtlich relevant sein. Solche Bindungen können beispielsweise durch Preisempfehlungen oder exklusive Bezugsverpflichtungen entstehen, die den Wettbewerb einschränken könnten. In solchen Fällen ist eine kartellrechtliche Prüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. In diesem Zusammenhang ist vor allem auch die Vertikal-GVO 720/22 (Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung) relevant.   Was ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters?   § 24 HVertrG sieht für den Handelsvertreter einen sogenannten Ausgleichsanspruch für die Zuführung neuer Kunden und wesentliche Erweiterung bestehender Geschäftsbeziehungen vor. Der Ausgleichsanspruch gebührt dem Handelsvertreter nach Vertragsende . Unter welchen Voraussetzungen gebührt dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch? Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch des Handelsagenten ist, dass der Vertrag ausgleichswahrend beendet wurde (zB durch Kündigung des Unternehmers) und der Handelsvertreter neue Kunden zugeführt oder bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat; zu erwarten ist, dass auch nach der Beendigung der Tätigkeit durch den Handelsvertreter Vorteile für den Unternehmer erwachsen; die Zahlung des Ausgleichsanspruches unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit den betreffenden Kunden entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht.   Die Rechtsprechung respektive Gesetzgebung gesteht den Ausgleich zwischenzeitig aber auch dem Vertragshändler, Franchisenehmer, Versicherungsvertreter, Tankstellenbetreiber im Franchise zu.   Verjährung und Anmeldung beachten!   Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Handelsvertretervertrag beträgt in der Regel drei Jahre, wobei die Geltendmachung des Ausgleichsanspruches dem Unternehmer - bei sonstigem Anspruchsverlust - bereits innerhalb eines Jahres mitgeteilt (also angemeldet) werden muss (diese 1-Jahresfrist für die Anmeldung des Anspruchs bei sonstigem Anspruchsverlust gilt im übrigen auch für einen allfälligen Investitionsersatzanspruch des Handelsvertreters nach § 454 UGB).   Rechtsanwalt Handelsvertreter und Vertriebsrecht in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.  unterstützt Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen sowie bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs und vertritt Sie im gerichtlichen Verfahren über den Ausgleichsanspruch. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträgen .

  • Forderungsbeitreibung für deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich - ein Überblick

    Was können deutsche Unternehmen oder Privatpersonen tun, wenn sie offene Forderungen gegen österreichische Schuldner haben? Die österreichische Recht kennt mehrere Instrumente, diese gehen von außergerichtlichen Schritten bis hin zur Vollstreckung (in Österreich Exekution genannt). Am Ende kann unter Umständen auch eine Insolvenz stehen. Was kann außergerichtlich getan werden? Schlechte Zahlungsmoral und nicht beachtete Zahlungsfristen verursachen ein entsprechenden Zahlungsausfallrisiko . Mit einem anwaltliches Mahnschreiben verbunden mit kurzer Fristsetzung kann in Einzelfall Druck aufbauen und eine Zahlung veranlassen. Österreichische Mahnklage Gläubiger können beim zuständigen österreichischen Gericht klagen , wobei sich insbesondere bei unbestrittenen Forderungen eine Mahnklage anbietet. Dies kommt insbesondere dann in Frage, wenn eine außergerichtliche Aufforderung im konkreten Fall nicht gewünscht war oder eine solche ohne den gewünschten Erfolg geblieben ist. Deutsche Unternehmen mit Forderungen gegen österreichische Vertragspartner können anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen Wie ist der Ablauf einer Mahnklage in Österreich? Bei Geldforderungen bis 75.000 Euro erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl rein auf Grundlage der Angaben des Klägers und grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung. Der Beklagte (Schuldner) hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Einspruch zu erhoben. Erfolgt ein solcher nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und damit vollstreckbar. Laut Statistik wird nur in ca. 9 % der Fälle ein Einspruch erhoben, die restlichen Fälle werden rechtskräftig und können vollstreckt werden. Wie funktioniert die Vollstreckung in Österreich? Voraussetzung für die Vollstreckung (in Österreich Exekution genannt) ist immer ein vollstreckbarer Exekutionstitel . Im Rahmen der gerichtlichen Vollstreckung kann die Exekution auf bestimmte Exekutionsmittel beschränkt werden. Beim kostengünstigeren "einfachen Exekutionspaket" sind dies die Pfändung beweglicher Sachen und Wertpapiere, die Lohn- oder Gehaltsexekution sowie die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses. Das "erweiterte Exekutionspaket" ist dadurch gekennzeichnet, dass dabei ein Exekutionsverwalter eingesetzt, wird, welche dann das pfändbare Vermögen ermittelt und ein Inventar erstellt. Zudem kann er den Schuldner zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses verpflichten . In Österreich gibt es noch weitere Exekutionsarten . Dazu gehören insbesondere die Pfändung von Immobilien und deren Versteigerung, die Pfändung von Bankguthaben, die Verwertung von beweglichem Vermögen oder Unternehmensanteilen und die Pfändung von Domains, Marken und Schutzrechten. Offenkundige Zahlungsunfähigkeit & Insolvenzverfahren Wenn sich im Zuge des Exekutionsverfahrens die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners herausstellt (eine solche Feststellung und dann auch Veröffentlichung würde das Exekutionsgericht vornehmen), werden die Exekutionsmaßnahmen eingestellt. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Fortsetzung der Exekution zu erreichen, z.B. wenn ein Insolvenzantrag mangels Vermögens abgewiesen wurde. Wichtig: Gläubiger müssen ihre Forderungen formell anmelden, damit sie am Insolvenzverfahren teilnehmen können.   Europäischer Zahlungsbefehl & europäisches Bagatellverfahren Neben den nationalen österreichischen Instrumenten stehen deutschen Gläubigern in Österreich zwei EU-Verfahren offen, die grenzüberschreitende Forderungen vereinfachen sollen: Der aufgrund einer europäischen Mahnklage erlassene europäische Zahlungsbefehl kennt keine Streitwertobergrenze, gilt für unbestrittene, bezifferte Geldforderungen. Diese Mahnklage ist österreichweit zentral beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien einzubringen. Das europäische Bagatellverfahren ist für Forderungen bis EUR 5.000 anwendbar und auch für bestrittene Forderungen geeignet. Eine Klage wird bei dem jeweils nach den geltenden Zuständigkeitsregeln örtlich zuständigen Bezirksgericht eingebracht. Neben Geldforderungen können dabei auch andere Ansprüche geltend gemacht werden. Großer Vorteil: Ein vollstreckbarer europäischer Zahlungsbefehl oder ein Urteil nach dem europäischen Bagatellverfahren ist grundsätzlich in allen EU-Staaten (mit Ausnahme Dänemarks) ohne weiteres Verfahren vollstreckbar . Was deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich noch beachten sollten Eine österreichische Klage kommt in Frage, wenn auch der Gerichtsstand in Österreich liegt. Für die Bestimmung des Gerichtsstands ist die Brüssel-Ia-Verordnung (EuGVVO) maßgeblich. In vielen Fällen liegt eine Gerichtsstandsvereinbarung vor. Bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung sind gemäß dieser EU-Verordnung grundsätzlich die Gerichte des Wohnsitzstaates der beklagten Partei international zuständig. Bei Verbrauchern, Versicherungs- und Arbeitsverträgen gelten jedoch zugunsten der schwächeren Partei besondere Schutzgerichtsstände. Zusätzlich sieht die Verordnung besondere Gerichtsstände vor, etwa den Erfüllungsort bei Vertragsstreitigkeiten oder den Erfolgs- bzw. Handlungsort bei unerlaubten Handlungen. Österreichisches Mahnverfahren und Exekutionsverfahren sind oftmals schneller als deutsche, insbesondere bei unbestrittenen Forderungen. Eine rasche Einleitung kann die Erfolgsaussichten wesentlich erhöhen – bei drohender Insolvenz zählt jeder Tag. Eine österreichische Anwaltskanzlei ist mit den inländischen Verfahren und Abläufen des anwaltlichen Inkassos vertraut und kann deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich bei der Eintreibung ihrer Forderungen rechtlich unterstützen. Anwalt Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.  mit seine Kanzlei in Wien unterstützt Sie gerne österreichweit bei der Geltendmachung und Betreibung Ihrer offenen Forderungen . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Forderungssituation – Kanzlei für Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien.

  • Was ist Schiedsgerichtsbarkeit?

    Ein Schiedsverfahren („arbitration“) ist eine vertraglich vereinbarte und somit alternative Form der verbindlichen Streitbeilegung . Das Recht einer Vertragspartei, eine Streitigkeit einem Schiedsverfahren zu unterziehen, hängt vom Bestehen einer entsprechenden Vereinbarung (der „Schiedsvereinbarung“ oder „ Schiedlklausel“ ) zwischen ihr und der anderen Vertragspartei ab. Handelsverträge enthalten in der Regel Bestimmungen darüber, wie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag beigelegt werden sollen. Insbesondere in internationalen Verträgen sind dabei Schiedsklauseln nicht unüblich, etwa wenn eine Seite mit der Rechtsordnung des anderen Vertragspartners nicht vertraut ist oder einen möglichen Rechtsgang vor staatlichen Gerichten scheut. Was sind die Folgen einer vereinbarten Schiedsklausel? Mit dem Abschluss einer Schiedsvereinbarung vereinbaren die Parteien, allfällige Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag einem neutralen, alternativen Tribunal zur Entscheidung über ihre Rechte und Pflichten vorzulegen – außerhalb staatlicher Gerichte und mit einer verbindlichen Entscheidungskompetenz des Schiedsgerichts. Der Gang zu den ordentlichen Gerichten ist damit grundsätzlich und bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen . Die Parteien können auch nach Entstehung einer Streitigkeit eine Schiedsvereinbarung treffen. Schiedsgerichte kommen als Forum für eine alternative Streitbeilegung in Frage Welche Vorteile bietet die Schiedsgerichtsbarkeit? Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet den Parteien zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Vorteile: Die Parteien können die Zusammensetzung des Schiedsgerichts aktiv mitbestimmen und so auf fachkundige und erfahrene Schiedsrichter setzen. Auch das Verfahren selbst ist flexibel , indem die Parteien unter anderem das anwendbare Recht , den Schiedsort und die Verfahrenssprache festlegen. Schiedsverfahren laufen in der Regel effizient und kostenschonend ab. Zudem können die Parteien bei der Hinzuziehung von Sachverständigen stärker Einfluss nehmen, als dies im österreichischen ordentlichen Gerichtsverfahren möglich wäre. Auch Mehrparteienverfahren lassen sich problemlos abwickeln. Ein weiterer Vorteil ist die Vertraulichkeit , da Schiedsverfahren nicht öffentlich stattfinden, wodurch sensible Informationen geschützt bleiben. Wie funktioniert die Vollstreckung eines Schiedsspruchs? Schiedssprüche können in fast allen Staaten der Welt durchgesetzt (vollstreckt) werden. Das unterscheidet sie wesentlich von staatlichen österreichischen Urteilen, deren Durchsetzung im Gegensatz dazu außerhalb der EU oftmals Schwierigkeiten bereitet oder überhaupt scheitert. Das entsprechende „New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche“ wurde von den der überwiegenden Mehrheit der Staaten der Welt ratifiziert. Allerdings variieren die Vollstreckungsregelungen, und es ist wichtig, die Aussichten auf eine Vollstreckung bei der Entscheidung über die Vereinbarung von Schiedsgerichtsbarkeit zu berücksichtigen. Was enthält die Schiedsvereinbarung? Die Schiedsvereinbarung legt die wesentlichen Elemente des Schiedsverfahrens fest. Zum Beispiel: Wird das Schiedsgericht aus einer oder drei Personen (Schiedsrichtersenat) bestehen? Wie werden die Schiedsrichter ausgewählt? Wo findet das Schiedsverfahren statt und wo befindet sich der rechtliche „Sitz” bzw. Ort des Schiedsverfahrens? Wird das Schiedsverfahren nach den Regeln einer bestimmten Schiedsgerichtsinstitution durchgeführt, oder handelt es sich um ein sogenanntes „Ad-Hoc-Verfahren" ? Welche Schiedsgerichte gibt es? Bekannte internationale Schiedsgerichtsinstitutionen sind z.B. die Schiedsgerichte der Internationalen Handelskammer (ICC) oder das London Court of International Arbitration (LCIA) . Aus dem asiatischen Raum wären z.B. das Singapore International Arbitration Centre (SIAC) oder das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) zu nennen. Auch Österreich hat eine eigene Schiedsinstitution, nämlich das Vienna International Arbitration Center , das als führende internationale Schiedsinstitution in Mittel-, Ost- und Südosteuropa gilt und Schiedsverfahren nach den sog. " Vienna Rules" abwickelt. Was ist ein Ad-Hoc-Schiedsgericht? Bei einem sogenannten Ad-Hoc-Schiedsgericht wird das Verfahren vom Schiedsgericht und den Parteien selbst bestimmt , und diese legen Regeln sowie Ablauf selbständig fest. Auch die Auswahl des Schiedsrichters (bzw. de Schiedsrichtersenats) basiert dann auf einer Vereinbarung der Streitparteien. Es gibt in diesem Fall keine institutionelle Unterstützung des Schiedsgerichts (z.B. Sekretariatstätigkeiten, Organisation, Kommunikation etc.). Wie wird ein Schiedsverfahren eingeleitet und wie läuft es ab? Da es sich bei einem Schiedsverfahren um einen vertraglich vereinbarten alternativen Streitbeilegungsmechanismus handelt, sind möglicherweise bestimmte im Vertrag festgelegte Schritte zu befolgen, bevor ein Schiedsverfahren eingeleitet werden kann. Läuft ein Schiedsverfahren nach den Regeln einer bestimmten Schiedsgerichtsinstitution ab, schreiben die Regeln dieser Institution meist den genauen Verfahrensablauf vor. Schiedsverfahren umfassen in der Regel eine oder mehrere Verhandlungen vor dem Schiedsgericht , in denen die Anwälte der Parteien Argumente vorbringen und die Zeugen und Sachverständigen befragen. Was ist der Schiedsspruch? Nach der Verhandlung erlässt das Schiedsgericht seinen Schiedsspruch . Darin werden die Entscheidungen dargelegt, zu denen es in den Streitfragen zwischen den Parteien gelangt ist. Sofern der Schiedsspruch nicht angefochten wird, bestimmt er die Rechte und Pflichten der Parteien und entspricht insoweit einem Urteil eines staatlichen Gerichts. Kann ein Schiedsspruch angefochten werden? Grundsätzlich gilt, dass Schiedssprüche meist nur in Ausnahmefällen angefochten werden können. Unter Umständen sieht die gewählte Schiedsordnung bestimmte Möglichkeiten bzw. Bedingungen vor. Das österreichische Zivilprozessrecht kennt die Möglichkeit der Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs , wobei etwa die unrichtige Auslegung eines Vertrages durch das Schiedsgericht im Wege der Aufhebungsklage nicht überprüft werden kann und rechtliche Fehlentscheidungen eines Schiedsgerichts grundsätzlich hingenommen werden müssen; ein Aufhebungsgrund wäre nur dann verwirklicht, wenn das Ergebnis des Schiedsspruchs (nicht aber seine Begründung) zu einer unerträglichen Verletzung tragender Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung ("ordre public") führen würde. Schiedsgerichtsbarkeit - Anwalt Die Entscheidung, ob in einen Vertrag eine Schiedsklausel aufgenommen werden soll und die konkrete Ausgestaltung einer solchen Schiedsgerichtsvereinbarung sollte mit Bedacht und nach entsprechender rechtlicher Beratung getroffen werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen und Sie über die rechtlichen Folgen im Einzelfall aufklären. Im Fall von Vertragsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten benötigen Sie meist nicht zwingend eine anwaltliche Vertretung. Aufgrund der oftmaligen Komplexitäten, der Besonderheiten der jeweiligen Schiedsordnung und den meist hohen Streitwerten ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt jedoch ratsam. Anwalt Schiedsgericht und internationales Handelsrecht Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen der des internationalen Handelsrechts, zur internationalen Vertragsgestaltung und vertritt Sie in Schiedsverfahren . Kontaktieren Sie uns - Kanzlei für Schiedsgericht in Wien.

  • Die neue Flexible Kapitalgesellschaft FlexKap (FlexCo) als Alternative zur GmbH in Österreich

    Was ist eine FlexKap? Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap / FlexKapG / FlexCo) ist eine neue Gesellschaftsform, die ab dem 1.1.2024 in Österreich zur Verfügung steht. Gedacht ist sie insbesondere für innovative Start-ups und Gründer , kann aber generell als alternative Gesellschaftsform insbesondere zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewählt werden. Die neue Flexible Kapitalgesellschaft FlexKap orientiert sich stark an der GmbH. Nach der gesetzlichen Definition des FlexKapG-Gesetzes ist die Flexible Kapitalgesellschaft eine Kapitalgesellschaft, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen gegründet werden kann. Wie auch bei der GmbH kann die FlexKap daher auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Die FlexKap führt eine Firma und ist ins Firmenbuch einzutragen, wobei der Rechtsformzusatz „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ lauten und jeweils mit „FlexKapG“ oder mit „FlexCo“ abgekürzt werden muss. FlexKap bei der Arbeit... Welche Besonderheiten bringt die Flexible Kapitalgesellschaff? Was sind die Unterschiede der FlexKap (FlexCo) zur GmbH? Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) unterscheidet sich in mehreren Aspekten von der GmbH: Das Mindeststammkapital der FlexKap beträgt EUR 10.000, genau wie bei der GmbH. Allerdings kann die Mindeststammeinlage bei der FlexKap auf EUR 1 lauten, was sehr kleine Beteiligungen ermöglicht. Zum Unterschied zur GmbH sind die Gesellschafter einer FlexKap berechtigt, die mit einem Geschäftsanteil verbundenen Stimmrechte auch uneinheitlich auszuüben . Die FlexKap ermöglicht die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen bis zu 25% des Stammkapitals (dies ist insbesondere für eine Mitarbeiterbeteiligung interessant). Die FlexKap kann unter gewissen Voraussetzungen eigene Geschäftsanteile erwerben. Im Gesellschaftsvertrag kann vorgesehen werden, dass für Umlaufbeschlüsse nicht das Einverständnis aller Gesellschafter erforderlich ist, oder auch dass die Einhaltung der Textform ausreicht (somit wird die Beschlussform vereinfacht). Bei der Übertragung von Anteilen besteht anders als bei der GmbH keine Notariatsaktpflicht mehr. Die Übertragung von Geschäftsanteilen ist daher durch eine von einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtete Urkunde möglich. Schließlich werden die Umwandlungsmöglichkeiten zwischen GmbH und FlexKap erleichtert: Eine FlexKap kann durch Beschluss der Generalversammlung in eine GmbH umgewandelt werden. Eine Umwandlung einer GmbH in eine FlexKap ist ebenso möglich. Auch die Umwandlungsmöglichkeit der FlexKap in eine AG besteht. Anwalt Firmengründung in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit Firmengründungen , insbesondere zur Gründung von FlexKap/FlexCo und GmbH , bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen sowie zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Beratung - Kanzlei für Firmengründung in Wien.

  • Der längerfristige Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich

    Wer sind Drittstaatsangehörige? Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürger (Island, Liechtenstein oder Norwegen) noch Schweizer sind. Welche Voraussetzungen gelten für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich? Drittstaatsangehörige benötigen einen österreichischen Aufenthaltstitel , um sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten zu können. Dieses Erfordernis gilt auch für den Fall, dass sich Drittstaatsangehörige als unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer oder Inhaber eines Aufenthaltstitels „ICT“ eines anderen EU-Mitgliedstaates länger als 90 Tage aufhalten wollen. Aufenthaltstitel werden dabei immer für einen bestimmten Zweck (z.B. zur Erwerbstätigkeit in Österreich) erteilt. Welche Aufenthaltszwecke gibt es in Österreich? Die wichtigsten Aufenthaltszwecke sind Arbeit/Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung und Ausbildungszwecke . Was sind die Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel in Österreich? Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich müssen dessen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind immer erforderlich. Für jeden Aufenthaltstitel bestehen zusätzlich jeweils eigene besondere Erteilungsvoraussetzungen . Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Aufenthaltstitel und Erwerbsmöglichkeiten in Österreich Aufenthaltstitel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen je nach Aufenthaltszweck: Aufenthaltstitel zur Arbeit/Erwerbstätigkeit Rot-Weiß-Rot-Karte Rot-Weiß-Rot-Karte plus Blaue Karte EU Niederlassungsbewilligung Niederlassungsbewilligung Künstler Niederlassungsbewilligung Forscher Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilität Aufenthaltsbewilligung Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer – „ICT“ Aufenthaltsbewilligung Mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer – „mobile ICT“ Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter Aufenthaltsbewilligung Selbständiger Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung Abhängig vom Aufenthaltstitel des zusammenführenden Familienangehörigen in Österreich kommen insbesondere folgende Aufenthaltstitel in Frage: Familienangehöriger (Aufenthaltstitel für Kernfamilienangehörige von Österreichern) Niederlassungsbewilligung Angehöriger Rot-Weiß-Rot-Karte plus Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken Aufenthaltsbewilligungen Student Aufenthaltsbewilligungen Schüler Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit dem BREXIT Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ Aufenthaltstitel zu weiteren Zwecken Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit Aufenthaltsbewilligungen Sozialdienstleistende Aufenthaltsbewilligungen Freiwilliger Aufenthaltstitel zur langfristigen Niederlassung in Österreich Daueraufenthalt – EU Was sind österreichische Arbeitsvisa? Keinen Aufenthaltstitel benötigt jemand, der eine kurze Zeit in Österreich arbeiten möchte. Dazu dient ein Arbeitsvisum : Für Saisoniers steht dazu das „Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit” als D-Visum zur Verfügung. Weiters gibt es mit bestimmten Ländern wie Südkorea, Taiwan, Japan, Kanada u.a. Abkommen zur Erteilung von Arbeitsvisa im Working-Holiday-Programm . Mit einem Arbeitsvisum für Forscher kann eine wissenschaftliche Tätigkeit in Österreich ausgeübt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitssuche in Österreich zu beantragen. Ein Rechtsanwalt kann Sie beraten, welcher Aufenthaltstitel bzw. welches Visum in Ihrer konkreten Situation in Frage käme, und für Sie bei den österreichischen Behörden einschreiten. Anwalt Wirtschaftsrecht und Aufenthaltsrecht in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht und zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Beratung. Die Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und im Verfahren vor den österreichischen Behörden .

  • Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark

    Im Oktober 2022 trat das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Es ermöglicht steirischen Gemeinden, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates eine Abgabe auf Zweitwohnsitze zu erheben. Wird eine Wohnung etwa nur touristisch genutzt , besteht eine Beweislastumkehr . Dies soll das Entstehen immer neuer Zweitwohnsitze eindämmen helfen, die für die Entwicklung von Gemeinden in Tourismusregionen als wenig nachhaltig gelten. Zahlreiche steirische Gemeinden führen daraufhin diese Abgabe ein und versenden zur Zeit Aufforderungen zur Abgabenerklärung oder setzen die Abgabe per Bescheid fest. Ist Ihr Haus von der Zweitwohnsitzabgabe betroffen? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Wann liegt ein Zweitwohnsitz für eine Zweitwohnsitzabgabe vor? Gegenstand der Abgabe sind Zweitwohnsitze – jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist (letzterer wird dort begründet, wo sich eine Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen), gilt als Zweitwohnsitz, wenn die betreffende Person dort eine Wohnung innehat , sofern die Umstände auf die Beibehaltung und Benützung der Wohnung durch sie schließen lassen. Als Wohnungen gelten dabei für Wohnzwecke entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten , die vom Inhaber ohne wesentliche Veränderung zur Deckung eines, wenn auch nur zeitweiligen Wohnbedarfs verwendet werden können. Gibt es Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe? Das Gesetz sieht einen Katalog von Ausnahmen von der Abgabepflicht vor. Beispielsweise können gesundheitliche Gründe oder eine berufliche Verwendung zur Abgabenfreiheit führen. Das Gesetz selbst geht dazu wenig ins Detail, so dass das Vorliegen von Ausnahmegründen im Einzelfall genau geprüft werden sollte. Wer muss die Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark entrichten? Abgabepflichtige sind die Eigentümer der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten . Wird die Wohnung jedoch unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber (wie Mieter, Pächter) Abgabepflichtige. Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Vorsicht: Pflicht zur Selbstberechnung! Abgabepflichtige haben die Abgabe selbst zu berechnen und den selbstberechneten Betrag für jedes Kalenderjahr und die Nutzfläche der Wohnung bis zum 31. März des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt bekannt zu geben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichten . Wer trägt die Beweislast bei der Zweitwohnsitzabgabe? Dass im konkreten Fall gar kein Zweitwohnsitz besteht (weil die Wohnung z.B. touristisch genutzt wird) oder für einen bestehenden Zweitwohnsitz eine der oben angeführten Ausnahmen zutrifft, muss der ansonsten Abgabepflichtige nachweisen . Kann ihm ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt auch die Glaubhaftmachung. Wie hoch ist die Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark? Bezüglich der Abgabenhöhe hat der steiermärkische Gesetzgeber den Gemeinden einen Spielraum gelassen, sie darf für Wohnungen mit 100 m² Nutzfläche maximal EUR 1000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und ist je nach tatsächlicher Größe entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. In der bekannten Tourismusstadt Schladming beispielsweise hat der Gemeinderat den Maximalwert verordnet. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen. Anwalt Zweitwohnsitz und Zweitwohnsitzabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um den Zweitwohnsitz  sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Zweitwohnsitzabgabe. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei in Wien für Zweitwohnsitzabgabe.

  • Leerstandsabgabe in der Steiermark

    Im Oktober 2022 trat das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Es ermöglicht steirischen Gemeinden, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates eine Abgabe für leerstehende Wohnungen (Wohnungsleerstandsabgabe) einzuheben. Zahlreiche steirische Gemeinden setzten darauf diese Abgabe um und versenden an mögliche Betroffene Aufforderungen zur Abgabenerklärung bzw setzten Abgaben per Bescheid fest. Keine Sorgen über eine Wohnungsleerstandsabgabe? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Wann liegt ein Wohnungsleerstand im Sinne der Leerstandsabgabe vor? Gegenstand der Abgabe sind für Wohnzwecke entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten , die vom Inhaber ohne wesentliche Veränderung zur Deckung eines, wenn auch nur zeitweiligen Wohnbedarfs verwendet werden können (Wohnungen), an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt. Gibt es Ausnahmen von der Leerstandsabgabe? Das Gesetz sieht einen Katalog von Ausnahmen  von der Abgabepflicht vor. Beispielsweise können gesundheitliche Gründe oder eine berufliche Verwendung zur Abgabenfreiheit führen. Auch bestimmte Fälle von Vorsorgewohnungen könnten befreit sein. Das Gesetz selbst geht dazu wenig ins Detail, so dass das Vorliegen von Ausnahmegründen im Einzelfall genau geprüft  werden sollte. Wer muss die Leerstandsabgabe in der Steiermark entrichten? Abgabepflichtige sind die Eigentümer der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten . Vorsicht: Pflicht zur Selbstberechnung! Abgabepflichtige haben die Abgabe selbst zu berechnen und den selbstberechneten Betrag für jedes Kalenderjahr, die Nutzfläche der Wohnung und die Kalenderwochen ohne Wohnsitz im Jahr bis zum 31. März des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt bekannt zu geben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichten . Wer trägt die Beweislast, dass eine Ausnahme von der Wohnungsleerstandsabgabe vorliegt? Dass eine der oben angeführten Ausnahmen von der Leerstandsabgabe zutrifft , muss der ansonsten Abgabepflichtige nachweisen. Kann ihm ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt auch die Glaubhaftmachung. Wie hoch ist die Wohnungsleerstandsabgabe in der Steiermark? Bezüglich der Abgabenhöhe hat der steiermärkische Gesetzgeber auch hier den Gemeinden einen Spielraum gelassen, sie darf für Wohnungen mit 100 m² Nutzfläche maximal EUR 1000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und ist je nach tatsächlicher Größe entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. In der bekannten Tourismusgemeinde Schladming beispielsweise hat der Gemeinderat den Maximalwert verordnet. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre  schaffen. Anwalt Wohnungsleerstandsabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um die Wohnungsleerstandsabgabe  sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Leerstandsabgabe. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei in Wien für Leerstandsabgabe.

  • Was sind Akkreditive (Letters of Credit) und was ist dabei zu beachten?

    Bei internationalen Handelsgeschäften zwischen Käufern und Verkäufern gibt es eine Reihe von Risiken . Einige dieser Risiken betreffen Zahlungsverzögerungen , Lieferschwierigkeiten und Fragen der Finanzierung. Um dieses Problem zu lösen, wurden Akkreditive eingeführt, indem eine dritte Partei – eine Bank – in die Transaktion einbezogen wird, um die Zahlungsrisiken für Exporteure zu mindern . Akkreditive helfen, Ihre internationalen Handelsgeschäfte abzusichern Was sind Akkreditive (letters of credit)? Akkreditive (letters of credit ) sind schriftliche Dokumente , die von der Bank des Importeurs („eröffnende Bank“) zugunsten des Exporteurs ausgestellt werden. Durch die Ausstellung des Akkreditivs wird dem Exporteur zugesichert , dass die eröffnende Bank eine Zahlung an den Exporteur für das zwischen beiden Parteien abgewickelte Handelsgeschäft leisten wird. Der Importeur ist der Antragsteller des Akkreditivs, während der Exporteur der Begünstigte ist. Bei einem Akkreditiv verspricht die ausstellende Bank, den genannten Betrag innerhalb der vereinbarten Frist und gegen Vorlage bestimmter Dokumente zu zahlen. Dabei bedient sie sich in der Regel einer empfangenden („avisierenden“) Bank – meist die Hausbank des Exporteurs. Welche Prinzipien gelten bei Akkreditiven? Ein Grundprinzip eines Akkreditivs ist, dass die ausstellende Bank die Zahlung ausschließlich auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente vornimmt und nicht verpflichtet ist, den Versand der Waren physisch sicherzustellen. Wenn die vorgelegten Dokumente mit den Bedingungen des Akkreditivs übereinstimmen, ist die Bank verpflichtet, die Zahlung zu veranlassen. Der Begünstigte (idR der Exporteur) erhält die Zahlung erst bei Fälligkeit des Akkreditivs von der ausstellenden Bank, wenn er alle erforderlichen Dokumente vorlegt. Welche Dokumente müssen für eine Zahlung unter einem Akkreditiv vorgelegt werden? Oftmals erforderliche Dokumente für ein Akkreditiv sind: - Schiffskonnossement - Luftfrachtbrief - Handelsrechnung - Versicherungsschein - Ursprungszeugnis - Packliste - Inspektionszertifikat (Waren-Kontroll-Zertifikat) Es bestehen zudem Sonderformen des Akkreditivs. So nimmt etwa bei dem „Deferred Payment-Akkreditiv“ (Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung) die Zweitbank die akkreditivkonformen Exportdokumente auf, jedoch erfolgt keine unmittelbare Zahlung. Es wird lediglich ein Zahlungsanspruch des Exporteurs dokumentiert, den dieser nach Ablauf eines definierten Zeitraumes bei der Bank geltend machen kann. Für Refinanzierungszwecke kann der Exporteur eine Bevorschussung der zu erwartenden Akkreditivsumme bei seiner Bank beantragen. Eine weitere Sonderform ist z.B. das übertragbare Akkreditiv. Welche Verfahren gelten bei Akkreditiven? Importeure müssen bei der Beantragung von Akkreditiven ein bestimmtes Verfahren einhalten: Nachdem ein Kaufvertrag zwischen dem Importeur und dem Exporteur erstellt und unterzeichnet wurde, beantragt der Importeur bei seiner Bank die Ausstellung eines Akkreditivs zugunsten des Exporteurs. Je klarer und eindeutiger der Kaufvertrag formuliert ist, desto einfacher ist der Umgang mit einem Akkreditiv. Wichtig ist bereits hier zu prüfen und festzulegen, welche Dokumente in welcher Form beigebracht werden müssen (und können). Die Akkreditivbedingungen müssen jenen des Kaufvertrages entsprechen. Es ist ratsam, sich vorab einen Entwurf des Akkreditivs zusenden zu lassen, um diesen durch Ihren Rechtsanwalt bzw. durch Ihre Hausbank auf eventuell notwendige Änderungen prüfen zu lassen. Die ausstellende Bank (die Bank des Importeurs) erstellt dann das Akkreditiv, das den Bedingungen des Kaufvertrags entsprechen sollte, und schickt es an die Bank des Exporteurs. Der Exporteur und seine Bank sollten auch unbedingt die Kreditwürdigkeit der ausstellenden Bank bewerten. Nachdem dies geschehen ist und das Akkreditiv – insbesondere auch in Hinblick auf die Übereinstimmung mit den kaufvertraglichen Bedingungen – geprüft wurde, genehmigt die Bank des Exporteurs das Dokument und sendet es an den Importeur. Danach fertigt und versendet der Exporteur die Waren gemäß dem vereinbarten Zeitplan . Eine Reederei oder ein Spediteur hilft bei der Lieferung der Waren. Zusammen mit den Waren legt der Exporteur seiner Bank auch Dokumente vor, die die Einhaltung des Kaufvertrags belegen. Nach der Genehmigung sendet die Bank des Exporteurs diese Dokumente an die ausstellende Bank. Nach Prüfung der Dokumente gibt die eröffnende Bank die Zahlung an den Exporteur frei und sendet die Dokumente an den Importeur, der die Sendung abholt. Was sollte vor der Vereinbarung eines Akkreditivs beachtet werden? Folgende Punkte sollten unter anderem beachtet werden: Ein wichtiger Punkt für Exporteure ist die Notwendigkeit, die Dokumente in strikter Übereinstimmung mit den Bedingungen des Akkreditivs einzureichen. Jede Nichteinhaltung des Akkreditivs kann zur Nichtzahlung oder zu Verzögerungen und Streitigkeiten bei der Zahlung führen. Je klarer und eindeutiger der Kaufvertrag formuliert ist , desto einfacher ist auch der Umgang mit einem Akkreditiv. Wichtig ist bereits hier zu prüfen und festzulegen, welche Dokumente in welcher Form und vor allem auch wann beigebracht werden müssen (und können). Bei der ausstellenden Bank sollte es sich um eine Bank mit gutem Standing handeln. Ein weiterer Punkt, der vor der Inanspruchnahme eines Akkreditivs geklärt werden muss, ist die Kostentragung . Wenn dem Exporteur die Kosten auferlegt werden, steigen die Kosten für die Beitreibung. Abgesehen von der Kostentragung sollte auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Akkreditivs im Vergleich zu anderen Optionen (z.B. Bankgarantie) berücksichtigt werden. Weitere zu beachtende Punkte können im Einzelfall hinzutreten. Exportabsicherung in internationalen Handelsgeschäft - Anwalt Akkreditiv in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen der des internationalen Handelsrechts , insbesondere zur internationalen Vertragsgestaltung und zu Akkreditiven . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Begleitung Ihrer Handelsgeschäfte . Die Kanzlei vertritt Sie auch bei Vertragsverhandlungen , in gerichtlichen Verfahren  sowie vor Schiedsgerichten - Kanzlei für Exporteure in Wien.

  • Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe in Österreich

    In welchen Bundesländern gibt es eine Zweitwohnsitzabgabe? Eine Zweitwohnsitzabgabe fällt aktuell in Salzburg, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Oberösterreich und Wien an. In welchen Bundesländern gibt es eine Leerstandsabgabe? Gesetze für Leerstandsabgaben haben derzeit die Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg beschlossen. Wie wird eine Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe vorgeschrieben? Wohnungseigentümer sind derzeit mit entsprechenden Aufforderungen der Gemeinden konfrontiert, die Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe umgesetzt haben. In der Regel er folgt eine Aufforderung zur Abgabenerklärung durch die jeweilige Gemeinde unter Setzung einer Frist. Jedes Bundesland hat jedoch unterschiedliche Regelungen, Abgabensätze und Ausnahmen festgelegt. Keine Sorgen über eine Zweitwohnsitzsabgabe oder Wohnungsleerstandsabgabe? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Welche Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe gibt es? Es bestehen zudem zahlreiche Ausnahmen in allen Bundesländern, die unterschiedlich sein können: Beispielsweise Ausnahmen für Vorsorgewohnungen, landwirtschaftlich genutzte Wohnungen, Wohnungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können oder die Berufszwecken dienen. Möglicherweise trifft eine Ausnahmebestimmung zu, oder die Wohnung unterliegt aus anderen Gründen gar nicht der Abgabenpflicht. Mit einer solchen Vorschreibung konfrontiert, sollten Eigentümer diese daher rechtlich prüfen lassen und Rechtssicherheit für die kommenden Jahre schaffen. Hat Wien eine Zweitwohnsitzabgabe? Auch das Bundesland Wien hebt seit Anfang 2025 eine Zweitwohnungsabgabe ein – ausgenommen sind dann etwa jene Wohnungen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden konnten; insofern handelt es sich also in Wien zugleich auch um eine Form der Leerstandsabgabe. Insgesamt kennt das Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz (WZWAG) 13 Ausnahmetatbestände . Ist eine Leerstandsabgabe verfassungskonform? Zur Frage, ob der Landesgesetzgeber eine Leerstandsabgabe erheben darf, bestehen unterschiedliche Fachmeinungen. Jedenfalls stellt eine solche Abgabe einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Eigentum dar und kann als versteckte Vermögenssteuer interpretiert werden. Basierend auf einem Erkenntnis des VfGH bestehen enge Grenzen für solche Abgaben der Bundesländer, insbesondere was deren Höhe betrifft Höhe. Kürzlich hat aber der Nationalrat den Ländern mit einer Verfassungsbestimmung die Erhebung einer Leerstandsabgabe ermöglicht, so dass damit diese Grenzen quasi umgangen werden können. Was kann ein Anwalt für Sie bei einer Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe tun? Im Zusammenhang mit der Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe prüft ein Anwalt, ob die Voraussetzungen einer Abgabenpflicht überhaupt vorliegen. Er berät Sie bei der Geltendmachung möglicher Ausnahmetatbestände und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde im Verfahren. Sollte die Gemeinde einen Abgabenbescheid erlassen, kann Sie ein Anwalt beim Ergreifen von Rechtsmitteln vertreten. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen. Anwalt Zweitwohnsitz und Leerstandsabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um den Zweitwohnsitz  sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Zweitwohnsitzabgabe bzw. Leerstandsabgabe. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei Zweitwohnsitzabgabe in Wien.

  • Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer

    Können Ausländer in Österreich Grundstücke erwerben? Grundstückskauf und Wohnungskauf in Österreich - lassen Sie sich rechtlich beraten Welche landesgesetzlichen Regelungen für einen Grundstückskauf durch Ausländer gibt es? Beabsichtigen Ausländer den Erwerb einer Immobilie bzw. einer Liegenschaft in Österreich , stellt sich unter anderem immer auch die Frage nach deren geplanter Nutzung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das anzuwendende Raumordnungs- und Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache ist. Das Erteilen von Baubewilligungen erteilt sowie das Erlassen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen erfolgt auf Basis der geltenden Landesgesetze, von denen es neun verschiedene gibt. Wird etwa die Nutzung der Immobilie als Zweitwohnsitz angestrebt, muss dies auch im raumordnungsrechtlichen Rahmen erfolgen, ansonsten drohen unter Umständen Sanktionen, die bis zum Entzug des Eigentums führen können. Ein speziell auch auf den Ausländergrunderwerb abzielendes Regelwerk stellt das Grundverkehrsrecht dar. Auch dieses ist in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache . Auf Basis der jeweiligen Landesgesetze werden grundverkehrsbehördliche Genehmigungen erlassen. Wie funktioniert die grundverkehrsbehördliche Genehmigung für den Grundstückskauf durch Ausländer? Der Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an Liegenschaften durch Ausländer (Drittstaatsangehörige) erfordert in Österreich grundsätzlich eine behördliche Genehmigung . Als Ausländer gelten dabei wer keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt; juristische Personen sowie Personengesellschaften des Unternehmensrechts, die ihren satzungsmäßigen Sitz im Ausland haben; haben juristische Personen sowie Personengesellschaften ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland, sind an ihnen jedoch Ausländer überwiegend beteiligt, so gelten auch sie als Ausländer; Ähnliches gilt für Vereine; Stiftungen und Fonds, deren Vermögen oder Erträgnisse nach dem satzungsmäßigen Zweck ausschließlich oder überwiegend Ausländern zukommen, oder deren Verwaltung ausschließlich oder überwiegend Ausländern obliegt. Bei bestimmten Drittstaatsangehörigen kann eine Genehmigungspflicht aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen entfallen. Eine Ausnahme von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht besteht lediglich für Angehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten . Sie sind Inländern gleichgestellt . Welche landesgesetzlichen Voraussetzungen für einen Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer gibt es? Da das Grundverkehrsrecht Landessache ist, müssen immer die bei einer Transaktion konkret anwendbaren Regelungen beachtet werden. Ganz allgemein können die Landesgesetze folgende Voraussetzungen für eine Genehmigung des Erwerbs vorsehen: Kulturelles Interesse : Der Antragsteller ist z.B. von kulturellem Nutzen für die Gemeinde oder das Land Soziales Interesse : Die zu erwerbende Liegenschaft soll der Befriedigung eines persönlichen Wohnbedürfnisses des Antragstellers dienen; Schenkungen zwischen nahen Angehörigen; Vorwegnahme einer letztwilligen Verfügung Volkswirtschaftliches Interesse : Der Erwerb dient z.B. der Ansiedelung, Erweiterung oder dem Erhalt eines Betriebes Staatspolitische Interessen dürfen durch den Erwerb nicht verletzt werden Zu beachten sind – wie erwähnt – die landesgesetzlichen Unterschiede : Im Bundesland Wien ist etwa keine Genehmigung erforderlich , wenn Ehepaare ein Grundstück oder Wohnungseigentum erwerben, sofern ein Ehepartner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. In der Steiermark gilt dies beispielsweise nicht. Neben den besonderen Regeln für den Ausländergrunderwerb müssen freilich noch die übrigen Voraussetzungen für den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder von Baugrundstücken erfüllt sein. So sieht etwa das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz vor, dass für den Erwerb von Baugrundstücken in bestimmten Gemeinden eine Erklärung abgegeben werden muss, dass der beabsichtigte Rechtserwerb nicht der Schaffung eines Zweitwohnsitzes dient. Was ist mit den Erschließungskosten beim Grundstückskauf? Ganz allgemein gilt es - unabhängig von einer Ausländereigenschaft - bei einem geplanten Immobilienkauf natürlich zu prüfen, ob bereits ein Anschluss an das öffentliche Straßennetz sowie an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) erfolgt ist oder nicht (Aufschließung) . Falls dies nicht der Fall ist, entstehen die Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt und sollten entsprechen schon im Kaufpreis berücksichtigt werden. Wie funktioniert der Eigentumserwerb an der Immobilie? In Österreich erfolgt der Eigentumserwerb an einer Immobilie (erst) durch die entsprechende Eintragung im Grundbuch (Einverleibung). Die Unterzeichnung den Kaufvertrag und Zahlung des Kaufpreises verschafft das Eigentum noch nicht. Der Rang einer Eintragung im Grundbuch richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens des entsprechenden Grundbuchsgesuchs. Alle im Rang vor der Einverleibung des Eigentums des Käufers eingetragenen Rechte müssen grundsätzlich von diesem zu übernommen werden bzw. wirken gegen ihn. Das Interesse des Käufers wird es im Regelfall sein, das Grundstück soweit möglich lastenfrei zu übernehmen. Sollten daher bestimmte Rechte Dritter eingetragen sein (Grunddienstbarkeiten oder Hypotheken), bedarf es entsprechender vertraglicher Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer, wie mit diesen umgegangen werden soll. Sofern nach dem jeweiligen Landesgesetz für den Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich ist, muss diese vor der Eintragung im Grundbuch rechtskräftig vorliegen , da es sonst zu einer Abweisung des Grundbuchsgesuchs kommt! Anwalt Grundstückskauf und Wohnungskauf Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. begleitet Sie beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien und bei der Gestaltung und Verhandlung von Kaufverträgen . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Prüfung  im Vorfeld eines geplanten Immobilienerwerbs in Österreich - Kanzlei Grundverkehrsrecht Wien.

  • Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - gesetzlicher Rahmen und mögliche Strafen

    Arzneimittel und Blutprodukte dürfen nach österreichischem Recht grundsätzlich nur von Apotheken und zugelassenen Unternehmen importiert werden, es kommt das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) zur Anwendung. Zu den Arzneimitteln zählen auch pflanzliche und homöopathische Präparate sowie hochdosierte Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen. Darf ich Medikamente aus Drittstaaten nach Österreich importieren? Die Einfuhr von Arzneimitteln (Arzneiwaren) oder Blutprodukten aus einem Drittstaat oder das Verbringen aus einem EWR-Staat in das Bundesgebiet ist nur zulässig, wenn eine Einfuhrbescheinigung ausgestellt wurde oder eine Meldung erfolgt ist. Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz? Im Fall des Verstoßes droht neben einer Beschlagnahmung durch den Zoll eine V erwaltungsstrafe von bis zu EUR 7.260,00 (im Wiederholungsfall). Betroffene wissen oft gar nicht, dass sie - etwa bei der Bestellung von Medikamenten über eine ausländische Online-Apotheke - möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen und sind dann völlig überrascht, dass ein Brief der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats bei ihnen eintrifft, mit dem sie im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Rechtfertigung vorgeladen werden oder sich schriftlich rechtfertigen können. Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - Apotheken benötigen eine Einfuhrbescheinigung Betroffene bei der Arzneiwareneinfuhr nach Österreich Privatpersonen dürfen im Reiseverkehr keine Arzneimittel mitführen, unabhängig davon, ob sie aus EU- oder Nicht-EU-Staaten einreisen. Reisende mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel für den persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere, die sie bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitgeführt werden. Reisende mit Wohnsitz im Ausland dürfen nur Arzneimittel für ihren persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere mitführen. Unternehmen , die Arzneimittel importieren, müssen eine entsprechende Genehmigung besitzen. Clinical Research Organizations (CROs) dürfen Arzneimittel nur mit entsprechender Zulassung importieren. Was fällt unter das Arzneiwareneinfuhrgesetz Österreich? Arzneiwaren dürfen nur dann nach Österreich eingeführt oder verbracht werden, wenn sie zur Wiederausfuhr oder zur Anwendung am Menschen oder Tier oder für wissenschaftliche Zwecke mit bzw. ohne Anwendung am Menschen oder Tier bestimmt sind. Blutprodukte unterliegen zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen. Arzneispezialitäten dürfen nur für klinische Prüfungen oder therapeutische Zwecke eingeführt werden, wobei ein ärztliches Gutachten die Notwendigkeit bestätigen muss, dass eine in Österreich zugelassene Alternative nicht ausreichend ist. Ein Rezept allein reicht nicht aus; das Gutachten muss eine fachliche Begründung enthalten. Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - Rechtsanwalt Wien Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr über die rechtlichen Bestimmungen. Dazu können Sie zur rechtlichen Beratung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit einem Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Arzneiwareneinfuhr nach Österreich konfrontiert sein, kann ein Anwalt für Sie die rechtliche Vertretung übernehmen und Sie dabei unterstützen zu versuchen, eine mögliche Strafe abzuwenden oder gering zu halten, wobei es auf vor allem auf den Grad des Verschuldens in konkreten Fall ankommt. Anwalt Arzneimittel und Handelsrecht in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.  mit seine Kanzlei in Wien unterstützt Sie gerne österreichweit bei der Fragen rund um die Einfuhr von Arzneiwaren bzw. Arzneimitteln und vertritt Sie vor Behörden in einem Verwaltungsstrafverfahren . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz - Kanzlei für Arzneiwareneinfuhr in Wien.

  • Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - was ändert sich?

    Im Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist wird die Verordnung ab dem 13. Dezember 2024 die Richtlinie 2001/95/EG ersetzen und direkt in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten.   Die EU-Produktsicherheitsverordnung soll sicherstellen, dass weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und des wachsenden Onlinehandels wurden zusätzliche Anforderungen im Vergleich zur Richtlinie 2001/95/EG eingeführt.   Gültigkeitsbereich der Produktsicherheitsverordnung Die Verordnung gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, es sei denn, spezifische Unionsvorschriften wie CE-Richtlinien regeln die Produktsicherheit. Ausgenommen sind Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge sowie Antiquitäten.   Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs Neu in die Verordnung aufgenommen wurden Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen als Wirtschaftsakteure. Diese Akteure haben spezifische Pflichten, wie etwa die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und der Sicherheit von Produkten. Die neuen Anforderungen an die Produktsicherheit sollten Hersteller, Importeure und Exporteure aus Drittländern rechtlich abklären Bewertung der Produktsicherheit Artikel 6 der Verordnung legt neue Kriterien für die Sicherheitsbewertung von Produkten fest, darunter Produkteigenschaften, Wechselwirkungen mit anderen Produkten, die Aufmachung des Produkts sowie Cybersicherheitsmerkmale und prädiktive Funktionen.   Neue Pflichten für Hersteller Hersteller müssen nun für jedes Produkt eine Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen, die mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Diese Pflichten ergänzen die bereits in der Richtlinie 2001/95/EG enthaltenen Anforderungen.   Wesentliche Veränderung eines Produkts Der Begriff der "wesentlichen Veränderung" wurde in die Verordnung aufgenommen. Jede Person, die ein Produkt so verändert, dass dies die Produktsicherheit beeinflusst, gilt nun als Hersteller. Solche Veränderungen können physischer oder digitaler Natur sein und müssen durch eine neue Risikobewertung erfasst werden.   Rückverfolgbarkeitssysteme Für bestimmte Produkte, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, kann die Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einführen. Dieses System erfordert die Erfassung und Speicherung von Daten, um das Produkt und die an der Lieferkette beteiligten Akteure zu identifizieren.   Pflichten im Fernabsatz Wirtschaftsakteure, die Produkte online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote bestimmte Informationen enthalten, wie z. B. den Namen des Herstellers, seine Kontaktinformationen sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache.   Meldung bei Unfällen Hersteller sind verpflichtet, Unfälle, die durch ihre Produkte verursacht wurden, unverzüglich den zuständigen Behörden über das Safety-Business-Gateway zu melden. Einführer und Händler müssen den Hersteller informieren, wenn sie von einem Unfall erfahren, der durch ein von ihnen bereitgestelltes Produkt verursacht wurde.   Pflichten von Online-Marktplätzen Anbieter von Online-Marktplätzen müssen sich beim Safety-Gate-Portal registrieren und sicherstellen, dass interne Verfahren zur Produktsicherheit vorhanden sind. Im Falle eines Rückrufs müssen alle betroffenen Verbraucher benachrichtigt werden, und personenbezogene Daten dürfen für Rückrufe und Sicherheitswarnungen genutzt werden.   Abhilfemaßnahmen bei Produktsicherheitsrückrufen Im Falle eines Rückrufs müssen Wirtschaftsakteure den Verbrauchern eine wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe anbieten, einschließlich der Reparatur, des Ersatzes oder der Rückerstattung des Kaufpreises.   Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung erweitert die Anforderungen an die Produktsicherheit erheblich und adressiert speziell die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und des Onlinehandels, um den Schutz der Verbraucher in der EU weiter zu gewährleisten. Anwalt GPSR und Handelsrecht Informieren Sie sich rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen! Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier berät Sie gerne zu Fragen der Produktsicherheit und den spezifischen Anforderungen der GPSR.

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