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  • Die neue Flexible Kapitalgesellschaft FlexKap (FlexCo) als Alternative zur GmbH in Österreich

    Was ist eine FlexKap? Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap / FlexKapG / FlexCo) ist eine neue Gesellschaftsform, die ab dem 1.1.2024 in Österreich zur Verfügung steht. Gedacht ist sie insbesondere für innovative Start-ups und Gründer , kann aber generell als alternative Gesellschaftsform insbesondere zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewählt werden. Die neue Flexible Kapitalgesellschaft FlexKap orientiert sich stark an der GmbH. Nach der gesetzlichen Definition des FlexKapG-Gesetzes ist die Flexible Kapitalgesellschaft eine Kapitalgesellschaft, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen gegründet werden kann. Wie auch bei der GmbH kann die FlexKap daher auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Die FlexKap führt eine Firma und ist ins Firmenbuch einzutragen, wobei der Rechtsformzusatz „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ lauten und jeweils mit „FlexKapG“ oder mit „FlexCo“ abgekürzt werden muss. FlexKap bei der Arbeit... Welche Besonderheiten bringt die Flexible Kapitalgesellschaff? Was sind die Unterschiede der FlexKap (FlexCo) zur GmbH? Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) unterscheidet sich in mehreren Aspekten von der GmbH: Das Mindeststammkapital der FlexKap beträgt EUR 10.000, genau wie bei der GmbH. Allerdings kann die Mindeststammeinlage bei der FlexKap auf EUR 1 lauten, was sehr kleine Beteiligungen ermöglicht. Zum Unterschied zur GmbH sind die Gesellschafter einer FlexKap berechtigt, die mit einem Geschäftsanteil verbundenen Stimmrechte auch uneinheitlich auszuüben . Die FlexKap ermöglicht die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen bis zu 25% des Stammkapitals (dies ist insbesondere für eine Mitarbeiterbeteiligung interessant). Die FlexKap kann unter gewissen Voraussetzungen eigene Geschäftsanteile erwerben. Im Gesellschaftsvertrag kann vorgesehen werden, dass für Umlaufbeschlüsse nicht das Einverständnis aller Gesellschafter erforderlich ist, oder auch dass die Einhaltung der Textform ausreicht (somit wird die Beschlussform vereinfacht). Bei der Übertragung von Anteilen besteht anders als bei der GmbH keine Notariatsaktpflicht mehr. Die Übertragung von Geschäftsanteilen ist daher durch eine von einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtete Urkunde möglich. Schließlich werden die Umwandlungsmöglichkeiten zwischen GmbH und FlexKap erleichtert: Eine FlexKap kann durch Beschluss der Generalversammlung in eine GmbH umgewandelt werden. Eine Umwandlung einer GmbH in eine FlexKap ist ebenso möglich. Auch die Umwandlungsmöglichkeit der FlexKap in eine AG besteht. Anwalt Firmengründung in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit Firmengründungen , insbesondere zur Gründung von FlexKap/FlexCo und GmbH , bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen sowie zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Beratung - Kanzlei für Firmengründung in Wien.

  • Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark

    Im Oktober 2022 trat das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Es ermöglicht steirischen Gemeinden, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates eine Abgabe auf Zweitwohnsitze zu erheben. Wird eine Wohnung etwa nur touristisch genutzt , besteht eine Beweislastumkehr . Dies soll das Entstehen immer neuer Zweitwohnsitze eindämmen helfen, die für die Entwicklung von Gemeinden in Tourismusregionen als wenig nachhaltig gelten. Zahlreiche steirische Gemeinden führen daraufhin diese Abgabe ein und versenden zur Zeit Aufforderungen zur Abgabenerklärung oder setzen die Abgabe per Bescheid fest. Ist Ihr Haus von der Zweitwohnsitzabgabe betroffen? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Wann liegt ein Zweitwohnsitz für eine Zweitwohnsitzabgabe vor? Gegenstand der Abgabe sind Zweitwohnsitze – jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist (letzterer wird dort begründet, wo sich eine Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen), gilt als Zweitwohnsitz, wenn die betreffende Person dort eine Wohnung innehat , sofern die Umstände auf die Beibehaltung und Benützung der Wohnung durch sie schließen lassen. Als Wohnungen gelten dabei für Wohnzwecke entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten , die vom Inhaber ohne wesentliche Veränderung zur Deckung eines, wenn auch nur zeitweiligen Wohnbedarfs verwendet werden können. Gibt es Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe? Das Gesetz sieht einen Katalog von Ausnahmen von der Abgabepflicht vor. Beispielsweise können gesundheitliche Gründe oder eine berufliche Verwendung zur Abgabenfreiheit führen. Das Gesetz selbst geht dazu wenig ins Detail, so dass das Vorliegen von Ausnahmegründen im Einzelfall genau geprüft werden sollte. Wer muss die Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark entrichten? Abgabepflichtige sind die Eigentümer der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten . Wird die Wohnung jedoch unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber (wie Mieter, Pächter) Abgabepflichtige. Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Vorsicht: Pflicht zur Selbstberechnung! Abgabepflichtige haben die Abgabe selbst zu berechnen und den selbstberechneten Betrag für jedes Kalenderjahr und die Nutzfläche der Wohnung bis zum 31. März des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt bekannt zu geben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichten . Wer trägt die Beweislast bei der Zweitwohnsitzabgabe? Dass im konkreten Fall gar kein Zweitwohnsitz besteht (weil die Wohnung z.B. touristisch genutzt wird) oder für einen bestehenden Zweitwohnsitz eine der oben angeführten Ausnahmen zutrifft, muss der ansonsten Abgabepflichtige nachweisen . Kann ihm ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt auch die Glaubhaftmachung. Wie hoch ist die Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark? Bezüglich der Abgabenhöhe hat der steiermärkische Gesetzgeber den Gemeinden einen Spielraum gelassen, sie darf für Wohnungen mit 100 m² Nutzfläche maximal EUR 1000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und ist je nach tatsächlicher Größe entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. In der bekannten Tourismusstadt Schladming beispielsweise hat der Gemeinderat den Maximalwert verordnet. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen. Anwalt Zweitwohnsitz und Zweitwohnsitzabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um den Zweitwohnsitz  sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Zweitwohnsitzabgabe. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei in Wien für Zweitwohnsitzabgabe.

  • Leerstandsabgabe in der Steiermark

    Im Oktober 2022 trat das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Es ermöglicht steirischen Gemeinden, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates eine Abgabe für leerstehende Wohnungen (Wohnungsleerstandsabgabe) einzuheben. Zahlreiche steirische Gemeinden setzten darauf diese Abgabe um und versenden an mögliche Betroffene Aufforderungen zur Abgabenerklärung bzw setzten Abgaben per Bescheid fest. Keine Sorgen über eine Wohnungsleerstandsabgabe? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Wann liegt ein Wohnungsleerstand im Sinne der Leerstandsabgabe vor? Gegenstand der Abgabe sind für Wohnzwecke entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten , die vom Inhaber ohne wesentliche Veränderung zur Deckung eines, wenn auch nur zeitweiligen Wohnbedarfs verwendet werden können (Wohnungen), an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt. Gibt es Ausnahmen von der Leerstandsabgabe? Das Gesetz sieht einen Katalog von Ausnahmen  von der Abgabepflicht vor. Beispielsweise können gesundheitliche Gründe oder eine berufliche Verwendung zur Abgabenfreiheit führen. Auch bestimmte Fälle von Vorsorgewohnungen könnten befreit sein. Das Gesetz selbst geht dazu wenig ins Detail, so dass das Vorliegen von Ausnahmegründen im Einzelfall genau geprüft  werden sollte. Wer muss die Leerstandsabgabe in der Steiermark entrichten? Abgabepflichtige sind die Eigentümer der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten . Vorsicht: Pflicht zur Selbstberechnung! Abgabepflichtige haben die Abgabe selbst zu berechnen und den selbstberechneten Betrag für jedes Kalenderjahr, die Nutzfläche der Wohnung und die Kalenderwochen ohne Wohnsitz im Jahr bis zum 31. März des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt bekannt zu geben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichten . Wer trägt die Beweislast, dass eine Ausnahme von der Wohnungsleerstandsabgabe vorliegt? Dass eine der oben angeführten Ausnahmen von der Leerstandsabgabe zutrifft , muss der ansonsten Abgabepflichtige nachweisen. Kann ihm ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt auch die Glaubhaftmachung. Wie hoch ist die Wohnungsleerstandsabgabe in der Steiermark? Bezüglich der Abgabenhöhe hat der steiermärkische Gesetzgeber auch hier den Gemeinden einen Spielraum gelassen, sie darf für Wohnungen mit 100 m² Nutzfläche maximal EUR 1000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und ist je nach tatsächlicher Größe entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. In der bekannten Tourismusgemeinde Schladming beispielsweise hat der Gemeinderat den Maximalwert verordnet. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre  schaffen. Anwalt Wohnungsleerstandsabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um die Wohnungsleerstandsabgabe  sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Leerstandsabgabe. Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei in Wien für Leerstandsabgabe.

  • Was sind Akkreditive (Letters of Credit) und was ist dabei zu beachten?

    Bei internationalen Handelsgeschäften zwischen Käufern und Verkäufern gibt es eine Reihe von Risiken . Einige dieser Risiken betreffen Zahlungsverzögerungen , Lieferschwierigkeiten und Fragen der Finanzierung. Um dieses Problem zu lösen, wurden Akkreditive eingeführt, indem eine dritte Partei – eine Bank – in die Transaktion einbezogen wird, um die Zahlungsrisiken für Exporteure zu mindern . Akkreditive helfen, Ihre internationalen Handelsgeschäfte abzusichern Was sind Akkreditive (letters of credit)? Akkreditive (letters of credit ) sind schriftliche Dokumente , die von der Bank des Importeurs („eröffnende Bank“) zugunsten des Exporteurs ausgestellt werden. Durch die Ausstellung des Akkreditivs wird dem Exporteur zugesichert , dass die eröffnende Bank eine Zahlung an den Exporteur für das zwischen beiden Parteien abgewickelte Handelsgeschäft leisten wird. Der Importeur ist der Antragsteller des Akkreditivs, während der Exporteur der Begünstigte ist. Bei einem Akkreditiv verspricht die ausstellende Bank, den genannten Betrag innerhalb der vereinbarten Frist und gegen Vorlage bestimmter Dokumente zu zahlen. Dabei bedient sie sich in der Regel einer empfangenden („avisierenden“) Bank – meist die Hausbank des Exporteurs. Welche Prinzipien gelten bei Akkreditiven? Ein Grundprinzip eines Akkreditivs ist, dass die ausstellende Bank die Zahlung ausschließlich auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente vornimmt und nicht verpflichtet ist, den Versand der Waren physisch sicherzustellen. Wenn die vorgelegten Dokumente mit den Bedingungen des Akkreditivs übereinstimmen, ist die Bank verpflichtet, die Zahlung zu veranlassen. Der Begünstigte (idR der Exporteur) erhält die Zahlung erst bei Fälligkeit des Akkreditivs von der ausstellenden Bank, wenn er alle erforderlichen Dokumente vorlegt. Welche Dokumente müssen für eine Zahlung unter einem Akkreditiv vorgelegt werden? Oftmals erforderliche Dokumente für ein Akkreditiv sind: - Schiffskonnossement - Luftfrachtbrief - Handelsrechnung - Versicherungsschein - Ursprungszeugnis - Packliste - Inspektionszertifikat (Waren-Kontroll-Zertifikat) Es bestehen zudem Sonderformen des Akkreditivs. So nimmt etwa bei dem „Deferred Payment-Akkreditiv“ (Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung) die Zweitbank die akkreditivkonformen Exportdokumente auf, jedoch erfolgt keine unmittelbare Zahlung. Es wird lediglich ein Zahlungsanspruch des Exporteurs dokumentiert, den dieser nach Ablauf eines definierten Zeitraumes bei der Bank geltend machen kann. Für Refinanzierungszwecke kann der Exporteur eine Bevorschussung der zu erwartenden Akkreditivsumme bei seiner Bank beantragen. Eine weitere Sonderform ist z.B. das übertragbare Akkreditiv. Welche Verfahren gelten bei Akkreditiven? Importeure müssen bei der Beantragung von Akkreditiven ein bestimmtes Verfahren einhalten: Nachdem ein Kaufvertrag zwischen dem Importeur und dem Exporteur erstellt und unterzeichnet wurde, beantragt der Importeur bei seiner Bank die Ausstellung eines Akkreditivs zugunsten des Exporteurs. Je klarer und eindeutiger der Kaufvertrag formuliert ist, desto einfacher ist der Umgang mit einem Akkreditiv. Wichtig ist bereits hier zu prüfen und festzulegen, welche Dokumente in welcher Form beigebracht werden müssen (und können). Die Akkreditivbedingungen müssen jenen des Kaufvertrages entsprechen. Es ist ratsam, sich vorab einen Entwurf des Akkreditivs zusenden zu lassen, um diesen durch Ihren Rechtsanwalt bzw. durch Ihre Hausbank auf eventuell notwendige Änderungen prüfen zu lassen. Die ausstellende Bank (die Bank des Importeurs) erstellt dann das Akkreditiv, das den Bedingungen des Kaufvertrags entsprechen sollte, und schickt es an die Bank des Exporteurs. Der Exporteur und seine Bank sollten auch unbedingt die Kreditwürdigkeit der ausstellenden Bank bewerten. Nachdem dies geschehen ist und das Akkreditiv – insbesondere auch in Hinblick auf die Übereinstimmung mit den kaufvertraglichen Bedingungen – geprüft wurde, genehmigt die Bank des Exporteurs das Dokument und sendet es an den Importeur. Danach fertigt und versendet der Exporteur die Waren gemäß dem vereinbarten Zeitplan . Eine Reederei oder ein Spediteur hilft bei der Lieferung der Waren. Zusammen mit den Waren legt der Exporteur seiner Bank auch Dokumente vor, die die Einhaltung des Kaufvertrags belegen. Nach der Genehmigung sendet die Bank des Exporteurs diese Dokumente an die ausstellende Bank. Nach Prüfung der Dokumente gibt die eröffnende Bank die Zahlung an den Exporteur frei und sendet die Dokumente an den Importeur, der die Sendung abholt. Was sollte vor der Vereinbarung eines Akkreditivs beachtet werden? Folgende Punkte sollten unter anderem beachtet werden: Ein wichtiger Punkt für Exporteure ist die Notwendigkeit, die Dokumente in strikter Übereinstimmung mit den Bedingungen des Akkreditivs einzureichen. Jede Nichteinhaltung des Akkreditivs kann zur Nichtzahlung oder zu Verzögerungen und Streitigkeiten bei der Zahlung führen. Je klarer und eindeutiger der Kaufvertrag formuliert ist , desto einfacher ist auch der Umgang mit einem Akkreditiv. Wichtig ist bereits hier zu prüfen und festzulegen, welche Dokumente in welcher Form und vor allem auch wann beigebracht werden müssen (und können). Bei der ausstellenden Bank sollte es sich um eine Bank mit gutem Standing handeln. Ein weiterer Punkt, der vor der Inanspruchnahme eines Akkreditivs geklärt werden muss, ist die Kostentragung . Wenn dem Exporteur die Kosten auferlegt werden, steigen die Kosten für die Beitreibung. Abgesehen von der Kostentragung sollte auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Akkreditivs im Vergleich zu anderen Optionen (z.B. Bankgarantie) berücksichtigt werden. Weitere zu beachtende Punkte können im Einzelfall hinzutreten. Exportabsicherung in internationalen Handelsgeschäft - Anwalt Akkreditiv in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen der des internationalen Handelsrechts , insbesondere zur internationalen Vertragsgestaltung und zu Akkreditiven . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Begleitung Ihrer Handelsgeschäfte . Die Kanzlei vertritt Sie auch bei Vertragsverhandlungen , in gerichtlichen Verfahren  sowie vor Schiedsgerichten - Kanzlei für Exporteure in Wien.

  • Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer

    Können Ausländer in Österreich Grundstücke erwerben? Grundstückskauf und Wohnungskauf in Österreich - lassen Sie sich rechtlich beraten Welche landesgesetzlichen Regelungen für einen Grundstückskauf durch Ausländer gibt es? Beabsichtigen Ausländer den Erwerb einer Immobilie bzw. einer Liegenschaft in Österreich , stellt sich unter anderem immer auch die Frage nach deren geplanter Nutzung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das anzuwendende Raumordnungs- und Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache ist. Das Erteilen von Baubewilligungen erteilt sowie das Erlassen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen erfolgt auf Basis der geltenden Landesgesetze, von denen es neun verschiedene gibt. Wird etwa die Nutzung der Immobilie als Zweitwohnsitz angestrebt, muss dies auch im raumordnungsrechtlichen Rahmen erfolgen, ansonsten drohen unter Umständen Sanktionen, die bis zum Entzug des Eigentums führen können. Ein speziell auch auf den Ausländergrunderwerb abzielendes Regelwerk stellt das Grundverkehrsrecht dar. Auch dieses ist in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache . Auf Basis der jeweiligen Landesgesetze werden grundverkehrsbehördliche Genehmigungen erlassen. Wie funktioniert die grundverkehrsbehördliche Genehmigung für den Grundstückskauf durch Ausländer? Der Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an Liegenschaften durch Ausländer (Drittstaatsangehörige) erfordert in Österreich grundsätzlich eine behördliche Genehmigung . Als Ausländer gelten dabei wer keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt; juristische Personen sowie Personengesellschaften des Unternehmensrechts, die ihren satzungsmäßigen Sitz im Ausland haben; haben juristische Personen sowie Personengesellschaften ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland, sind an ihnen jedoch Ausländer überwiegend beteiligt, so gelten auch sie als Ausländer; Ähnliches gilt für Vereine; Stiftungen und Fonds, deren Vermögen oder Erträgnisse nach dem satzungsmäßigen Zweck ausschließlich oder überwiegend Ausländern zukommen, oder deren Verwaltung ausschließlich oder überwiegend Ausländern obliegt. Bei bestimmten Drittstaatsangehörigen kann eine Genehmigungspflicht aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen entfallen. Eine Ausnahme von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht besteht lediglich für Angehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten . Sie sind Inländern gleichgestellt . Welche landesgesetzlichen Voraussetzungen für einen Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer gibt es? Da das Grundverkehrsrecht Landessache ist, müssen immer die bei einer Transaktion konkret anwendbaren Regelungen beachtet werden. Ganz allgemein können die Landesgesetze folgende Voraussetzungen für eine Genehmigung des Erwerbs vorsehen: Kulturelles Interesse : Der Antragsteller ist z.B. von kulturellem Nutzen für die Gemeinde oder das Land Soziales Interesse : Die zu erwerbende Liegenschaft soll der Befriedigung eines persönlichen Wohnbedürfnisses des Antragstellers dienen; Schenkungen zwischen nahen Angehörigen; Vorwegnahme einer letztwilligen Verfügung Volkswirtschaftliches Interesse : Der Erwerb dient z.B. der Ansiedelung, Erweiterung oder dem Erhalt eines Betriebes Staatspolitische Interessen dürfen durch den Erwerb nicht verletzt werden Zu beachten sind – wie erwähnt – die landesgesetzlichen Unterschiede : Im Bundesland Wien ist etwa keine Genehmigung erforderlich , wenn Ehepaare ein Grundstück oder Wohnungseigentum erwerben, sofern ein Ehepartner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. In der Steiermark gilt dies beispielsweise nicht. Neben den besonderen Regeln für den Ausländergrunderwerb müssen freilich noch die übrigen Voraussetzungen für den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder von Baugrundstücken erfüllt sein. So sieht etwa das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz vor, dass für den Erwerb von Baugrundstücken in bestimmten Gemeinden eine Erklärung abgegeben werden muss, dass der beabsichtigte Rechtserwerb nicht der Schaffung eines Zweitwohnsitzes dient. Was ist mit den Erschließungskosten beim Grundstückskauf? Ganz allgemein gilt es - unabhängig von einer Ausländereigenschaft - bei einem geplanten Immobilienkauf natürlich zu prüfen, ob bereits ein Anschluss an das öffentliche Straßennetz sowie an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) erfolgt ist oder nicht (Aufschließung) . Falls dies nicht der Fall ist, entstehen die Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt und sollten entsprechen schon im Kaufpreis berücksichtigt werden. Wie funktioniert der Eigentumserwerb an der Immobilie? In Österreich erfolgt der Eigentumserwerb an einer Immobilie (erst) durch die entsprechende Eintragung im Grundbuch (Einverleibung). Die Unterzeichnung den Kaufvertrag und Zahlung des Kaufpreises verschafft das Eigentum noch nicht. Der Rang einer Eintragung im Grundbuch richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens des entsprechenden Grundbuchsgesuchs. Alle im Rang vor der Einverleibung des Eigentums des Käufers eingetragenen Rechte müssen grundsätzlich von diesem zu übernommen werden bzw. wirken gegen ihn. Das Interesse des Käufers wird es im Regelfall sein, das Grundstück soweit möglich lastenfrei zu übernehmen. Sollten daher bestimmte Rechte Dritter eingetragen sein (Grunddienstbarkeiten oder Hypotheken), bedarf es entsprechender vertraglicher Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer, wie mit diesen umgegangen werden soll. Sofern nach dem jeweiligen Landesgesetz für den Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich ist, muss diese vor der Eintragung im Grundbuch rechtskräftig vorliegen , da es sonst zu einer Abweisung des Grundbuchsgesuchs kommt! Anwalt Grundstückskauf und Wohnungskauf Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. begleitet Sie beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien und bei der Gestaltung und Verhandlung von Kaufverträgen . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Prüfung  im Vorfeld eines geplanten Immobilienerwerbs in Österreich - Kanzlei Grundverkehrsrecht Wien.

  • Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - gesetzlicher Rahmen und mögliche Strafen

    Arzneimittel und Blutprodukte dürfen nach österreichischem Recht grundsätzlich nur von Apotheken und zugelassenen Unternehmen importiert werden, es kommt das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) zur Anwendung. Zu den Arzneimitteln zählen auch pflanzliche und homöopathische Präparate sowie hochdosierte Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen. Darf ich Medikamente aus Drittstaaten nach Österreich importieren? Die Einfuhr von Arzneimitteln (Arzneiwaren) oder Blutprodukten aus einem Drittstaat oder das Verbringen aus einem EWR-Staat in das Bundesgebiet ist nur zulässig, wenn eine Einfuhrbescheinigung ausgestellt wurde oder eine Meldung erfolgt ist. Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz? Im Fall des Verstoßes droht neben einer Beschlagnahmung durch den Zoll eine V erwaltungsstrafe von bis zu EUR 7.260,00 (im Wiederholungsfall). Betroffene wissen oft gar nicht, dass sie - etwa bei der Bestellung von Medikamenten über eine ausländische Online-Apotheke - möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen und sind dann völlig überrascht, dass ein Brief der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats bei ihnen eintrifft, mit dem sie im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Rechtfertigung vorgeladen werden oder sich schriftlich rechtfertigen können. Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - Apotheken benötigen eine Einfuhrbescheinigung Betroffene bei der Arzneiwareneinfuhr nach Österreich Privatpersonen dürfen im Reiseverkehr keine Arzneimittel mitführen, unabhängig davon, ob sie aus EU- oder Nicht-EU-Staaten einreisen. Reisende mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel für den persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere, die sie bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitgeführt werden. Reisende mit Wohnsitz im Ausland dürfen nur Arzneimittel für ihren persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere mitführen. Unternehmen , die Arzneimittel importieren, müssen eine entsprechende Genehmigung besitzen. Clinical Research Organizations (CROs) dürfen Arzneimittel nur mit entsprechender Zulassung importieren. Was fällt unter das Arzneiwareneinfuhrgesetz Österreich? Arzneiwaren dürfen nur dann nach Österreich eingeführt oder verbracht werden, wenn sie zur Wiederausfuhr oder zur Anwendung am Menschen oder Tier oder für wissenschaftliche Zwecke mit bzw. ohne Anwendung am Menschen oder Tier bestimmt sind. Blutprodukte unterliegen zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen. Arzneispezialitäten dürfen nur für klinische Prüfungen oder therapeutische Zwecke eingeführt werden, wobei ein ärztliches Gutachten die Notwendigkeit bestätigen muss, dass eine in Österreich zugelassene Alternative nicht ausreichend ist. Ein Rezept allein reicht nicht aus; das Gutachten muss eine fachliche Begründung enthalten. Arzneiwareneinfuhr nach Österreich - Rechtsanwalt Wien Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr über die rechtlichen Bestimmungen. Dazu können Sie zur rechtlichen Beratung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit einem Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Arzneiwareneinfuhr nach Österreich konfrontiert sein, kann ein Anwalt für Sie die rechtliche Vertretung übernehmen und Sie dabei unterstützen zu versuchen, eine mögliche Strafe abzuwenden oder gering zu halten, wobei es auf vor allem auf den Grad des Verschuldens in konkreten Fall ankommt. Anwalt Arzneimittel und Handelsrecht in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.  mit seine Kanzlei in Wien unterstützt Sie gerne österreichweit bei der Fragen rund um die Einfuhr von Arzneiwaren bzw. Arzneimitteln und vertritt Sie vor Behörden in einem Verwaltungsstrafverfahren . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz - Kanzlei für Arzneiwareneinfuhr in Wien.

  • Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - was ändert sich?

    Im Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist wird die Verordnung ab dem 13. Dezember 2024 die Richtlinie 2001/95/EG ersetzen und direkt in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten.   Die EU-Produktsicherheitsverordnung soll sicherstellen, dass weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und des wachsenden Onlinehandels wurden zusätzliche Anforderungen im Vergleich zur Richtlinie 2001/95/EG eingeführt.   Gültigkeitsbereich der Produktsicherheitsverordnung Die Verordnung gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, es sei denn, spezifische Unionsvorschriften wie CE-Richtlinien regeln die Produktsicherheit. Ausgenommen sind Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge sowie Antiquitäten.   Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs Neu in die Verordnung aufgenommen wurden Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen als Wirtschaftsakteure. Diese Akteure haben spezifische Pflichten, wie etwa die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und der Sicherheit von Produkten. Die neuen Anforderungen an die Produktsicherheit sollten Hersteller, Importeure und Exporteure aus Drittländern rechtlich abklären Bewertung der Produktsicherheit Artikel 6 der Verordnung legt neue Kriterien für die Sicherheitsbewertung von Produkten fest, darunter Produkteigenschaften, Wechselwirkungen mit anderen Produkten, die Aufmachung des Produkts sowie Cybersicherheitsmerkmale und prädiktive Funktionen.   Neue Pflichten für Hersteller Hersteller müssen nun für jedes Produkt eine Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen, die mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Diese Pflichten ergänzen die bereits in der Richtlinie 2001/95/EG enthaltenen Anforderungen.   Wesentliche Veränderung eines Produkts Der Begriff der "wesentlichen Veränderung" wurde in die Verordnung aufgenommen. Jede Person, die ein Produkt so verändert, dass dies die Produktsicherheit beeinflusst, gilt nun als Hersteller. Solche Veränderungen können physischer oder digitaler Natur sein und müssen durch eine neue Risikobewertung erfasst werden.   Rückverfolgbarkeitssysteme Für bestimmte Produkte, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, kann die Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einführen. Dieses System erfordert die Erfassung und Speicherung von Daten, um das Produkt und die an der Lieferkette beteiligten Akteure zu identifizieren.   Pflichten im Fernabsatz Wirtschaftsakteure, die Produkte online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote bestimmte Informationen enthalten, wie z. B. den Namen des Herstellers, seine Kontaktinformationen sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache.   Meldung bei Unfällen Hersteller sind verpflichtet, Unfälle, die durch ihre Produkte verursacht wurden, unverzüglich den zuständigen Behörden über das Safety-Business-Gateway zu melden. Einführer und Händler müssen den Hersteller informieren, wenn sie von einem Unfall erfahren, der durch ein von ihnen bereitgestelltes Produkt verursacht wurde.   Pflichten von Online-Marktplätzen Anbieter von Online-Marktplätzen müssen sich beim Safety-Gate-Portal registrieren und sicherstellen, dass interne Verfahren zur Produktsicherheit vorhanden sind. Im Falle eines Rückrufs müssen alle betroffenen Verbraucher benachrichtigt werden, und personenbezogene Daten dürfen für Rückrufe und Sicherheitswarnungen genutzt werden.   Abhilfemaßnahmen bei Produktsicherheitsrückrufen Im Falle eines Rückrufs müssen Wirtschaftsakteure den Verbrauchern eine wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe anbieten, einschließlich der Reparatur, des Ersatzes oder der Rückerstattung des Kaufpreises.   Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung erweitert die Anforderungen an die Produktsicherheit erheblich und adressiert speziell die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und des Onlinehandels, um den Schutz der Verbraucher in der EU weiter zu gewährleisten. Anwalt GPSR und Handelsrecht Informieren Sie sich rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen! Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier berät Sie gerne zu Fragen der Produktsicherheit und den spezifischen Anforderungen der GPSR.

  • Gewerbeanmeldung und Gewerbeausübung durch Ausländer in Österreich

    Das Gewerberecht regelt alle Rechte und Pflichten rund um die Anmeldung und Ausübung von Gewerben in Österreich. Hier hat die Gewerbeanmeldung geklappt - lassen Sie sich rechtlich beraten Was sind die Grundvoraussetzungen für die Gewerbeanmeldung und Gewerbeausübung durch Ausländer in Österreich? Sowohl für Inländer als auch Ausländer gilt: Ein Gewerbe kann sowohl von einer natürlichen Person als auch von anderen Rechtsträgern ausgeübt werden. Darunter fallen Gesellschaften , Genossenschaften, Vereine, in das Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, politische Parteien, Gebietskörperschaften, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kammern und andere Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Welche Gewerbe unterscheidet die Gewerbeordnung (GewO)? Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe: Beiden Formen ist gemeinsam, dass zu ihrer Ausübung bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So müssen Gesellschaften ins Firmenbuch eingetragen sein und einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen – dieser ist der Gewerbebehörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Natürliche Personen müssen u.a. volljährig sein. Freie Gewerbe dürfen ohne Befähigungsnachweis angemeldet und ausgeübt werden, während für die Anmeldung eines reglementierten Gewerbes einen Befähigungsnachweis (also ein Zeugnis über die fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des Gewerbetreibenden) erforderlich ist. Bei Einzelunternehmen muss der Inhaber den Befähigungsnachweis erbringen oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Bei Gesellschaften hat der zwingend zu bestellende gewerberechtliche Geschäftsführer den Befähigungsnachweis zu erbringen. Bei Einzelunternehmen muss der gewerberechtliche Geschäftsführer ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein. Dies gilt auch für Gesellschaften; alternativ kann bei diesen der gewerberechtliche Geschäftsführer mit Vertretungsbefugnis ausgestattet werden (z.B. wenn der handelsrechtliche Geschäftsführer auch als gewerberechtlicher Geschäftsführer fungiert). Wie funktioniert die Gewerbeausübung durch Ausländer? Gewerbeanmeldung und Gewerbeausübung durch Ausländer in Österreich ist an bestimmte zusätzliche Voraussetzungen geknüpft: So darf bei ausländischen natürlichen Personen die Ausübung des Gewerbes nicht ausdrücklich österreichischen Staatsbürgern vorbehalten sein (z.B. bei bestimmten Waffengewerben). Weiters können bestimmte Staatsverträge eine weitgehende Gleichstellung mit Inländern vorsehen ( EU/EWR-Bürger und Schweizer Staatsbürger ). Handelt es sich jedoch um Drittstaatsangehörige , gilt als Voraussetzung für eine Gewerbeberechtigung grundsätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt des Ausländers in Österreich, wobei der Aufenthaltstitel die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zulassen muss. Ausländische Gesellschaften benötigen grundsätzlich eine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung . Als Alternative ist natürlich auch die Gründung einer eigenen Gesellschaft im Inland möglich. Auch ausländische Gesellschaften haben wiederum einen gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen, der die Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung erfüllt (und bei reglementierten Gewerben den Befähigungsnachweis erbringt). Dieser kann daher auch ein entsprechend zum Aufenthalt in Österreich und zur Ausübung der Tätigkeit berechtigter Drittstaatsangehöriger sein. Kann kein Befähigungsnachweis erbracht werden, ist ein Feststellungsbescheid über die "individuelle“ Befähigung oder die Anerkennung der ausländischen Ausbildung grundsätzlich möglich. Natürliche Personen ohne entsprechenden Befähigungsnachweis können die Gründung eines österreichischen Unternehmens überlegen, die einen befähigten gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten – besteht etwa keine Arbeitserlaubnis oder liegt kein Feststellungsbescheid des Arbeitsmarktservice über den wesentlichen Einfluss der ausländischen Gesellschafter auf die Geschäftsführung vor, kann die Eintragung der ausländischen Gesellschafter in das Firmenbuch verweigert werden. Welche Aufenthaltstitel erlauben die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich? Es gibt unterschiedliche Aufenthaltstitel. Nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) muss der Gewerbeanmelder, der noch nicht rechtmäßig in Österreich aufhältig ist, vor der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels die erforderliche Berechtigung zur Gewerbeausübung nachweisen, wenn der Aufenthaltszweck in der Ausübung eines Gewerbes besteht. Dazu stellt die Gewerbebehörde eine Bescheinigung aus, dass alle Voraussetzungen für die Gewerbeausübung mit Ausnahme des Aufenthaltstitels vorliegen. Liegen alle Voraussetzungen vor, steht einer Gewerbeanmeldung und Gewerbeausübung durch Ausländer in Österreich rechtlich nichts mehr im Wege. Gewerbeausübung in Österreich - Anwalt Gewerberecht Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung und Gewerbeausübung in Österreich, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht sowie zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Beratung. Die Kanzlei vertritt Sie gerne gegenüber Behörden im Zusammenhang mit einer Gewerbeanmeldung - Kanzlei für Gewerberecht in Wien.

  • Das EU Lieferkettengesetz und KMUs – was kommt aus rechtlicher Sicht auf heimische Unternehmen zu?

    Was ist das EU Lieferkettengesetz? Die Verabschiedung des EU Lieferkettengesetzes durch die EU-Staaten sorgt zu Recht für scharfe Kritik. Die Regelung stellt eine weitere bürokratische Belastung für die heimische Wirtschaft dar, die vor allem mittelständische Unternehmen treffen wird. Kritiker warnen vor einer schleichenden Deindustrialisierung und der Abwanderung von Firmen aus Europa. Während EU-Betriebe strenge Vorgaben erfüllen müssen, profitieren Unternehmen außerhalb Europas von Wettbewerbsvorteilen. Dies könnte die wirtschaftliche Stabilität in der EU gefährden und viele Firmen, insbesondere in der mittelständisch geprägten Wirtschaftslandschaft Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland weiter unter Druck setzen. Was bedeuten die neuen Vorschriften für Unternehmen genau und welche rechtlichen Vorgaben gibt es eigentlich? Die „ EU Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit “ (auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive , CSDDD, EU Lieferkettenrichtlinie oder eben EU Lieferkettengesetz ) enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für die Umsetzung eines Klimaplans . Vordergründiges Ziel sei es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, „um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt in ihren Aktivitätenketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden“ . Die Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis 26. Juli 2026 in innerstaatliches Recht umzusetzen . KMU, die Lieferketten-fit sind, haben einen Wettbewerbsvorteil Welche neuen Pflichten werden Unternehmen durch das EU Lieferkettengesetz auferlegt? Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen des Anwendungsbereichs künftig Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie mit Blick auf ihre Tochterunternehmen und ihre Geschäftspartner ermitteln , Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten . Unternehmen müssen dabei sowohl auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette als auch die nachgelagerte Kette (z.B. Transport zum Endkunden) achten. Unternehmen müssen ihre eigenen Aktivitäten sowie jede Ihrer direkten und indirekten Geschäftspartner in Bezug auf Themen wie Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitnehmern, sichere Arbeitsbedingungen, Verlust der Biodiversität und Umweltverschmutzung überwachen und optimieren . Welche Unternehmen sind betroffen? Groß und klein! Lieferkettengesetz und KMUs - Unternehmen sind dem Wortlaut der Richtlinie zwar erst ab 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettojahresumsatz von 450 Millionen Euro vom Anwendungsbereich erfasst. Das ist aber nur die halbe Wahrheit : Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich rechtzeitig mit dem EU Lieferkettengesetz beschäftigen. Denn die betroffenen Unternehmen werden ihre Sorgfaltspflichten an ihre Vertragspartner weitergeben, wenn diese Teil derer vorgelagerten bzw. nachgelagerten „Aktivitätskette“ (vorgelagerte Lieferkette, eigener Geschäftsbereich und nachgelagerte Lieferkette in Bezug auf Vertrieb, Transport und Lagerung von Produkten) sind. Dabei spielen die in der Richtlinie formulierten Schwellenwerte keine Rolle ! Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das EU Lieferkettengesetz? Unmittelbar betroffene Unternehmen sind bei Verstoß gegen ihre Sorgfaltspflichten für Schäden grundsätzlich zivilrechtlich verantwortlich (Schadenersatz) . Zudem müssen die Mitgliedstaaten Aufsichtsbehörden einrichten, die abschreckende, verhältnismäßige und wirksame Sanktionen für Verstöße gegen Vorschriften des EU Lieferkettengesetzes vorsehen. Als Konsequenz werden KMU , die die Schwellenwerte der Richtlinie nicht erfüllen, genauso neue Sorgfaltspflichten einhalten müssen, um ihre Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten zu können. Dies gilt nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit öffentlichen Auftragsvergaben , denn die Bestimmungen des EU Lieferkettengesetzes müssen künftig auch Teil der Vergabekriterien sein. Welche Pflichten werden auf betroffene KMUs überwälzt werden? Betroffene KMU werden ein Compliance-System etablieren müssen: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten keine Menschenrechtsverletzungen begehen oder Umweltstandards verletzen. KMU müssen Risiken in ihren Lieferketten besser verstehen und managen, was besonders bei komplexen, globalen Lieferketten anspruchsvoll ist (Risikomanagement) . Die Einhaltung des entsprechenden Verhaltenskodex des jeweiligen Vertragspartners muss vertraglich zugesichert nach unten weitergegeben werden. Bestehende Verträge werden daher in vielen Fällen neu zu verhandeln, Lieferanten neu zu bewerten und Mitarbeiter zu schulen sein. Viele große Unternehmen werden zudem eine regelmäßige Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verlangen, so dass unter Umständen sogar Überwachungssysteme etabliert werden müssen. Wenn in ihrer Lieferkette Probleme identifiziert werden, müssen KMU möglicherweise Korrekturmaßnahmen ergreifen. Welche "Begleitmaßnahmen" sieht die Lieferkettenrichtlinie vor? Zum „Schutz“ von KMU macht das EU Lieferkettengesetz den Mitgliedstaaten gewisse Vorgaben, die allerdings recht abstrakt und realitätsfern erscheinen und wohl als ein weiterer Auswuchs Brüsseler Bürokratie zu bezeichnen sind: So sollen die Mitgliedstaaten mit Hilfe der EU-Kommission etwa benutzerfreundliche Websites, Portale oder Plattformen einrichten, um Informationen und Hilfen bereitzustellen. Sie können KMU auch finanziell unterstützen und beim Kapazitätsaufbau helfen. Verpflichtete Unternehmen werden „ermutigt, KMU bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu unterstützen und faire, verhältnismäßige Anforderungen anzuwenden“ . Sie sollen zudem ihren KMU-Geschäftspartnern gezielte Unterstützung bieten, wie Zugang zu Schulungen oder Modernisierungen, und gegebenenfalls finanzielle Hilfe leisten, beispielsweise durch direkte Finanzierung, zinsgünstige Darlehen oder Garantien, um eine Insolvenz der KMUs zu verhindern. Zahnlos ist auch die Bestimmung, dass vertragliche Bedingungen mit KMU „fair und diskriminierungsfrei“ sein müssten. Lieferkettengesetz und KMUs - Anwalt ESG Das EU Lieferkettengesetz bedeutet im Ergebnis eine zusätzliche Erschwernis für betroffene k leine und mittelständische Unternehmen , die bereits jetzt unter der Überregulierung ächzen. Diese stehen vor neuen Aufgaben, die in Wahrheit nur mit eigener Rechts- oder Compliance-Abteilung bewältigbar sind, und die in vielen Fällen outgesourct werden müssten. Das EU-Regelwerk schafft zudem weitere Abhängigkeiten von EU, Behörden, Großunternehmen und Kreditinstituten . KMU, die frühzeitig Vorsorge treffen , könnten das neue Regelwerk aber als Wettbewerbsvorteil nutzen, da viele große Unternehmen mit konformen Lieferanten zusammenarbeiten wollen. Rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt kann helfen, Ihr Unternehmen Lieferketten-fit zu machen. Anwalt Lieferkettengesetz und Handelsrecht Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen der des Lieferkettenrechts  und Europarechts und unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer Lieferverträge und Codes of Conduct . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Beratung rund um den Themenkomplex ESG und Compliance - Kanzlei in Wien.

  • UN-Kaufrecht (CISG) und österreichisches Vertragsrecht - was sind die Unterschiede?

    Was ist das UN-Kaufrecht? Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf bzw. United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG)  ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das den grenzüberschreitenden Warenhandel vereinheitlicht. Es wurde von über 90 Staaten – darunter auch Österreich – ratifiziert und gilt damit weltweit als bewährte Grundlage für internationale Kaufverträge.   Im Unterschied zu nationalem Recht enthält das CISG keine Kollisionsnormen , sondern unmittelbar anwendbare, materielle Vertragsbestimmungen . Es ist jedoch nicht zwingend  – Parteien können es vertraglich ausschließen oder modifizieren. Im Internationalen Warengeschäft kann das UN-Kaufrecht auch Vorteile bieten Wann gilt das UN-Kaufrecht?   Das CISG betrifft Kaufverträge über Waren und kommt grundsätzlich zur Anwendung, wenn beide Vertragsparteien ihre Niederlassung in unterschiedlichen Staaten haben und beide Staaten Vertragsparteien des CISG sind oder das Internationale Privatrecht (bzw die Rom I-Verordnung) auf das Recht eines Vertragsstaates verweist. Die Staatsangehörigkeit der Parteien spielt keine Rolle.   Was bedeutet Rechtswahl und UN-Kaufrecht? Vorsicht: Wird im Vertrag im Sinner einer Rechtswahlklausel allgemein die Anwendbarkeit „österreichisches Rechts“ vereinbart, gilt automatisch auch das UN-Kaufrecht , da es Teil des österreichischen materiellen Rechts ist. Wer ausschließlich nach österreichischem Recht ohne CISG abschließen will, muss das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausschließen  (z.B. „Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“ ).   Wann findet das UN-Kaufrecht keine Anwendung?   Das CISG gilt gemäß Artikel 2 insbesondere nicht  für:   Privatkäufe (Waren für den persönlichen oder familiären Gebrauch) Versteigerungen und Zwangsvollstreckungen Wertpapiere, Zahlungsmittel, Schiffe, Luftfahrzeuge und elektrische Energie Werkverträge bzw Werklieferungsverträge, bei denen der Besteller einen wesentlichen Teil der Materialien beistellt Schadenersatz wegen Personenschäden   Bei grundsätzlicher Anwendbarkeit gilt UN-Kaufrecht im übrigen dann nicht, wenn es durch Rechtswahl wirksam ausgeschlossen wurde (siehe oben). Entscheidung: UN-Kaufrecht oder österreichisches Recht?   Ob das UN-Kaufrecht angewendet oder ausgeschlossen werden soll, hängt vom Einzelfall ab. Ein Ausschluss  kann etwa sinnvoll sein, wenn die Parteien mit österreichischem Recht vertrauter sind oder sich daraus Vorteile für eine Vertragspartei  ergeben. Das UN-Kaufrecht  wiederum bietet eine bewährte, international verständliche Grundlage  mit flexiblen Regelungen, die oft Missverständnisse in grenzüberschreitenden Geschäften vermeiden hilft.   Was sind die zentralen Unterschiede zwischen dem UN-Kaufrecht und österreichischem Recht im engeren Sinn?   Vorweg zur Klarstellung: Auch das UN-Kaufrecht ist Teil der österreichischen Rechtsordnung. Die nachfolgenden Bezüge zu "österreichischem Recht" meinen insbesondere die nationalen Bestimmungen des ABGB und UGB. Haftung für Mängel   CISG:  Der Verkäufer haftet für Vertragswidrigkeiten, die beim Gefahrenübergang bestehen (Art 36). Der Mangelbegriff umfasst Menge, Qualität, Art und Verpackung – also weiter als im österreichischen Recht. Österreichisches Recht:  Haftung nur für Mängel bei Übergabe (§ 922 ABGB).   Gewährleistung und Rügepflicht   CISG:  Mängel müssen innerhalb angemessener Frist , spätestens binnen zwei Jahren gerügt werden (Art 39). Die Frist zur Untersuchung richtet sich nach den Umständen – damit besteht gewisse Flexibilität, wobei die Judikatur dennoch von einer kurzen Frist ausgeht. Österreichisches Recht:  Unternehmer müssen Mängel unverzüglich rügen (§ 377 UGB), sonst gilt die Ware als genehmigt.   Beweislast   CISG:  Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel beim Gefahrenübergang bestand. Österreichisches Recht:  Binnen sechs Monaten nach Übergabe gilt eine Beweislastumkehr (§ 924 ABGB).   Gefahrtragung   CISG:  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Beförderer übergeben wurde (Art 67). Österreichisches Recht:  Ähnlich – die Gefahr geht mit Übergabe oder Versand über (§ 429 ABGB).   Vertragsaufhebung   CISG:  Der Käufer kann den Vertrag bei einer wesentlichen Vertragsverletzung  aufheben (Art 49). Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Käufer durch die Vertragswidrigkeit wesentlich benachteiligt wird (höhere Schwelle für die Vertragsaufhebung). Österreichisches Recht:  Nach § 932 ABGB kann der Käufer bei unbehebbaren Mängeln die Wandlung (Vertragsaufhebung) verlangen. Bei behebbaren Mängeln ist zunächst eine Verbesserung oder Austausch zu fordern. Vorteil: Klare Hierarchie der Rechtsbehelfe. Nachteil: Weniger Flexibilität bei der Vertragsaufhebung.   Verzug   CISG:  Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer nicht innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist liefert. Der Käufer kann eine Nachfrist  setzen und bei Nichterfüllung oder wesentlicher Vertragsverletzung den Vertrag aufheben  oder Schadenersatz verlangen. Beim Zahlungsverzug  kann der Verkäufer ebenfalls eine Nachfrist setzen, Verzugszinsen  verlangen oder – bei fortbestehendem Verzug – den Vertrag beenden . Österreichisches Recht:  Verzug tritt ein, sobald eine Leistung nicht zum vereinbarten Termin erfolgt (§§ 918, 919 ABGB). Der Gläubiger kann eine Nachfrist setzen  und anschließend vom Vertrag zurücktreten. Bei Geldforderungen entstehen automatisch Verzugszinsen  (§ 1333 ABGB). Eine Aufhebung ist auch hier erst nach erfolgloser Nachfrist oder bei Fixgeschäften möglich. Fazit - Vorteile und Nachteile   Das UN-Kaufrecht (CISG)  bietet ein ausgewogenes, international anerkanntes Regelwerk für grenzüberschreitende Kaufverträge. Ein bewusster Umgang  mit der Rechtswahl ist entscheidend: Während das österreichische Recht klare Fristen und einen stärkeren Verkäuferschutz bietet, bietet das UN-Kaufrecht Flexibilität und internationale Einheitlichkeit .   Unternehmen sollten daher je nach Geschäftspartner, Vertragsgegenstand und Risikoprofil prüfen , ob ein Ausschluss des CISG tatsächlich sinnvoll ist – oder ob es nicht gerade mehr Rechtssicherheit im internationalen Handel  bietet. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Ihr Unternehmen dabei unterstützen. Anwalt Handelsrecht und UN-Kaufrecht Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen der des internationalen Handelsrechts , zur internationalen Vertragsgestaltung  und zu wirtschaftsrechtlichen Themen . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Prüfung Ihrer Verträge . Die Kanzlei vertritt Sie bei Vertragsverhandlungen , in gerichtlichen Verfahren sowie vor Schiedsgerichten - Kanzlei für UN-Kaufrecht in Wien.

  • Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Bezug auf Händler - was gilt innerhalb und außerhalb des Fernabsatzes und auf Online-Marktplätzen?

    Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) der EU, auch als Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (APSV) bezeichnet, ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten und setzt strengere Anforderungen an Händler, Betreiber von Online-Shops, Importeure, Hersteller und Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay. Ziel der Verordnung ist die Erhöhung der Produktsicherheit, verbesserte Rückverfolgbarkeit und verstärkte Informationspflichten für Verbraucher.   Wer ist von der europäischen Produktsicherheitsverordnung erfasst? Händler, Hersteller, Importeure und Anbieter von Online-Marktplätzen müssen sicherstellen, dass die Produktsicherheit gewährleistet ist. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert u.a. hohe Bußgelder , Abmahnungen und Klagen , Sperrung von Verkaufsangeboten oder Konten, Rückrufe und Reputationsschäden. Neue rechtliche Herausforderungen durch die GPSR für Händler - sind Sie vorbereitet? Die Verordnung gilt auch für Produkte, die vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden. Händler, insbesondere mit eigenen Online-Shops oder auf Online-Marktplätzen bzw. Plattformen, sollten daher ihre Angebote überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Hier ein Überblick über die zentralen Punkte (Auswahl):     Für welche Produkte gilt die Produktsicherheitsverordnung?   Die GPSR gilt für alle Produkte, die i n der EU in Verkehr gebracht oder angeboten („bereitgestellt“) werden, es sei denn, spezifische Unionsvorschriften wie CE-Richtlinien regeln die Produktsicherheit. Explizit ausgenommen sind Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge sowie Antiquitäten.   Erfasst sind nur Verbraucherprodukte . Für Produkte, die zur ausschließlich gewerblichen Nutzung konzipiert sind, die jedoch anschließend auf den Verbrauchermarkt gelangt sind, gilt die GPSR ebenfalls, da sie unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern gefährden könnten.   Sektorielle EU-Regelungen (Harmonisierungsrechtsvorschriften) bzw. deren nationale Umsetzung, die spezielle Produktgruppen abdecken, gehen der GPSR grundsätzlich vor . So bestehen zahlreiche Regelungen wie z.B. für Spielzeug, Lebensmittelkontaktmaterialien, Maschinen, Elektrogeräte, persönliche Schutzausrüstungen, Kosmetika und andere, die weiterhin unverändert einzuhalten sind. Nur bestimmte Abschnitte der GPSR wie etwa die Bestimmungen für Rückrufe oder für den Fernabsatz sind allgemein für Verbraucherprodukte gültig.   Die GPSR erfasst sogenannte „Wirtschaftsakteure“ – das sind vor allem Hersteller, Importeure, Händler, Online-Marktplätze (Amazon, eBay etc.) und Dienstleister für die Auftragsabwicklung (Fulfilment-Dienstleister).   Welche Pflichten haben Händler unter der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?   Sofern die GPSR (und nicht etwa sektorielle Bestimmungen) anwendbar ist, gilt:   Bevor Händler ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, müssen sie sich vergewissern, dass das Produkt ein leicht erkennbares bzw. lesbares Identifikationselement trägt (bzw. auf oder in der Verpackung enthalten ist) und Hersteller oder Importeur samt Postanschrift und E-Mail-Adresse sowie etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen angegeben sind.   Wenn ein Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen der Auffassung ist oder G rund zu der Annahme hat, dass ein Produkt den Anforderungen der GPSR nicht entspricht, darf es nicht angeboten werden. Zudem hat er den Hersteller bzw. den Einführer davon zu verständigen und sicherzustellen , dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produkts auf wirksame Weise herzustellen, wozu gegebenenfalls auch eine Rücknahme vom Markt oder ein Rückruf gehören können.   Außerdem muss er die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, unverzüglich unterrichten. Schließlich hat der Händler die ihm vorliegenden sachdienlichen Informationen über ein etwaiges Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern, die Zahl der betroffenen Produkte und etwaige bereits ergriffene Korrekturmaßnahmen anzugeben.   Händler, die von einem Unfall , der durch ein von ihnen in Verkehr gebrachtes oder auf dem Markt bereitgestelltes Produkt verursacht wurde, Kenntnis haben, müssen den Hersteller davon unverzüglich unterrichten.   Die EU Kommission unterhält ein Webportal , das es auch Händlern ermöglicht, Marktüberwachungsbehörden und Verbrauchern auf einfache Art und Weise die obigen sicherheits- bzw. gesundheitsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.   Händler müssen sicherstellen, dass sie über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit verfügen, die es ihnen ermöglichen, die einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen.    Welche zusätzlichen Pflichten haben Händler im Fernabsatz?   Allenfalls ergänzend zu den oben beschriebenen Pflichten gilt im Fall, dass ein Händler Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes auf dem Markt bereitstellt – dazu gehört also auch ein vom Händler selbst betriebener Online-Shop , aber auch die der Verkauf über eine von einem Dritten betriebene Online-Plattform –, dass das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten muss:   Herstellername samt Postanschrift und E-Mail-Adresse Name, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse deiner verantwortlichen Person nach der GPSR, falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren Etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen gemäß den unionsrechtlichen Vorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht verständlich auf dem Produkt oder auf der Verpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen sind    Bei Sicherheitsproblemen sind Rückrufe, Reparaturen oder eine Erstattung des Kaufpreises verpflichtend (wobei dem Verbraucher ein Wahlrecht aus mindesten zwei dieser Optionen zu geben ist).   Welche Sanktionen sieht die Produktsicherheitsverordnung vor? Die Mitgliedstaaten der EU sind nach der GPSR verpflichtet, Sanktionen , die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, festzulegen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.   Was regelt das österreichische Produktsicherheitsgesetz? Das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 , BGBl. I Nr. 16/2005 in der geltenden Fassung, normiert die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die keiner speziellen Regelung – wie es sie etwa für elektrotechnische Produkte oder Maschinen gibt – unterliegen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Nötigenfalls müssen Unternehmen Schritte zur Gefahrenabwehr zu treffen, wenn ein Produkt unsicher ist. Falls erforderlich verpflichten die zuständigen Behörden Unternehmen zu geeigneten Maßnahmen. Im Extremfall wird ein Produkt-Rückruf und die Vernichtung eines Produktpostens angeordnet.   Das Produktsicherheitsgesetz 2004 bleibt neben der GPSR vorläufig in Kraft , aber nur in jenen Teilen, die nicht von der GPSR ersetzt werden. Ein neues Produktsicherheitsgesetz mit begleitenden Bestimmungen zur GPSR wird voraussichtlich im 2026 in Kraft treten. Darin sollen auch die Sanktionen für Pflichtverstöße nach der GPSR enthalten sein.   Welchen Handlungsbedarf haben Online-Händler (und alle anderen Wirtschaftsakteure)?   Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Bezug auf Händler erfordert von diesen ein Prüfung, ob   Produktseiten anzupassen sind (insbesondere Sicherheitsangaben, Warnhinweise, Herstellerdaten), die technischen Dokumentationen vorliegen, Rückverfolgbarkeit sicherstellt ist, und alle internen Prozesse aufgestellt sind,   und eine umgehende Umsetzung aller Anforderungen. Wer die neuen Vorgaben einhält, schützt nicht nur sein Geschäft, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden. Informieren Sie sich rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen und stellen so die Compliance Ihres Unternehmens sicher. Ein Rechtsanwalt kann Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen beraten. Anwalt GPSR und Handelsrecht Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät Sie gerne zu Fragen der Produktsicherheit und den spezifischen Anforderungen der GPSR . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Prüfung Ihrer Compliance mit den europäischen und österreichischen Produktsicherheitsvorschriften - Kanzlei Compliance Wien.

  • Werkvertrag in Österreich: Was Auftraggeber und Unternehmer wissen sollten

    Der Werkvertrag ist eine zentrale Vertragsform des österreichischen Zivilrechts und spielt sowohl im Wirtschaftsleben als auch im privaten Bereich eine wichtige Rolle. Er schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass ein Unternehmer - etwa im Rahmen eines Projektes - ein bestimmtes Werk erstellt oder repariert und der Auftraggeber dafür ein Entgelt zahlt. Im Gegensatz zu anderen Vertragsarten, wie etwa dem Dienstvertrag oder dem Arbeitsvertrag , steht beim Werkvertrag nicht die bloße Arbeitsleistung, sondern das konkrete Ergebnis im Vordergrund. Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag, Dienstvertrag und Arbeitsvertrag? Der entscheidende Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag liegt im geschuldeten Erfolg . Während beim Dienstvertrag lediglich eine Tätigkeit oder Bemühung vereinbart wird, verpflichtet sich der Werkunternehmer im Rahmen eines Werkvertrags zur Herstellung eines bestimmten Ergebnisses . Im Unterschied zum echten Arbeitsvertrag arbeitet der Werkunternehmer nicht in persönlicher Abhängigkeit . Er entscheidet in der Regel eigenständig über Arbeitszeit, Mittel und Vorgehensweise, solange er das vereinbarte Ziel erreicht. Bei einem freien Dienstvertrag wiederum steht wiederum die Tätigkeit im Vordergrund (nicht der Erfolg), und der Arbeitnehmer ist zwar zur Leistung verpflichtet, unterliegt jedoch in zeitlicher, örtlicher und inhaltlicher Hinsicht keinen Weisungen. Die Parteien eines Werkvertrages sollten sich ihrer gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Pflichten bewusst sein Zentrale Bestandteile eines Werkvertrags Was sollte ein Werkvertrag enthalten? Ein Werkvertrag sollte klar formuliert sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. Wesentliche Punkte sind etwa: • Leistungsbeschreibung : Präzise Definition des herzustellenden Werkes oder Ergebnisses • Vergütung (Entgelt) : Festlegung von Höhe, Zahlungszeitpunkt und Zahlungsmodalitäten (Einmalzahlung, Raten, Teilzahlungen nach Meilensteinen) • Vertragsdauer und Leistungsfristen : Vereinbarte Dauer der Leistungserbringung und eventuelle Verzugsfolgen; Abnahme/Teilabnahme etc. • Gegebenenfalls Mitspracherechte des Auftraggebers (Werbestellers) • Rechtsfolgen bei Mängeln : Regelungen zur Gewährleistung und Haftung • Anwendbare Vertragsbedingungen (z.B. Ausschreibungsbedingungen, AGB des Auftraggebers, ÖNORM) • Besondere Vertragsbestimmungen (z.B. Pönalen, Haftungsrücklass, Deckungsrücklassgarantie, Haftungsrücklassgarantie, Eigentumsvorbehalt, gewährleistungsfristen, Haftung) Abnahme, Gewährleistung & Co. Was tun bei Mängeln? Sobald das Werk fertiggestellt ist, muss es der Besteller abnehmen (Abnahme / Übernahme) . Dabei wird überprüft, ob das mangelfrei ist und den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Werden Mängel festgestellt, kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Mängel, die nach Abnahme zu Tage treten, können im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden (und z.B. Verbesserung oder Preisminderung fordern). Kann der Werklohn zurückgehalten werden? Ist das Werk mangelhaft und fordert der Auftraggeber deshalb Verbesserung, ist er berechtigt, den Werklohn bis zur vollständigen Mängelbehebung einzubehalten („Zurückbehaltungsrecht“) . Zu beachten ist auch, dass im Fall, dass Werklohn nicht im Vorhinein feststeht, dieser erst mit Zugang der Rechnung an den Werkbesteller fällig ist. Nach den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen leistet der Übergeber Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Sache vorliegt und innerhalb von zwei Jahren, bei einer unbeweglichen Sache innerhalb von drei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt (Gewährleistung) . Der Auftraggeber kann seine Ansprüche auch auf Schadenersatz stützen. Wer trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung beim Werkvertrag? Besonders relevant ist auch die Frage der Gefahrtragung . Bis zur Abnahme liegt das Risiko für Verlust oder Beschädigung nämlich beim Werkunternehmer. Nach Abnahme geht dieses Risiko auf den Besteller über. Muss der Werkunternehmer warnen? Der Unternehmer hat zudem eine unverzügliche Warnpflicht hinsichtlich einer Untauglichkeit des vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffes oder einer Unrichtigkeit von Anweisungen, die auch Pflicht umfasst, auf die möglichen Folgen der Missachtung der Warnung hinzuweisen. Besondere Regelungen im Bauwesen - Sicherstellung Im Baugewerbe und Baunebengewerbe kommt dem Werkvertrag eine besondere Bedeutung zu. Um das Risiko von Insolvenzen in dieser Branche zu reduzieren, kann nach § 1170b ABGB der Werkunternehmer eine Sicherstellung des vereinbarten Werklohns verlangen – in der Regel bis zu einem Fünftel (20 %) des Entgelts, bei kürzeren Projekten sogar bis zu zwei Fünftel (also bis 40 %). Diese Sicherheit dient dazu, den Werkunternehmer im Fall von Zahlungsausfällen abzusichern, und kann in Form von Bargeld, Bareinlagen, Sparbüchern, Bankgarantien oder Versicherungen erfolgen. Rücktrittsrechte und rechtliche Konflikte Sowohl Besteller als auch Unternehmer haben unter bestimmten Umständen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten : Kommt etwa eine Partei ihren Pflichten nicht nach, kann die andere eine Nachfrist setzen und danach den Vertrag lösen. Insbesondere in der Baupraxis kann es dabei zu Überschneidungen im Zusammenhang mit einer nicht geleisteten Sicherheit kommen, so dass hier besonders auf den Fristenlauf geachtet werden sollte. Fazit Werkvertrag in Österreich Der Werkvertrag ist ein flexibles und gleichzeitig komplexes Instrument, das klare Vorteile für beide Seiten bietet, sofern die Rahmenbedingungen sauber geregelt sind. Auftraggeber erhalten Planungssicherheit, indem sie ein konkretes Ergebnis vereinbaren, während Unternehmer durch eindeutige Abmachungen und mögliche Sicherheiten ihre Risiken begrenzen. Werkvertrag - Anwalt Wer einen Werkvertrag abschließt – sei es im privaten Bereich, im Handwerk oder in der Bauwirtschaft – sollte die rechtlichen Feinheiten kennen. Eine Beratung durch Ihren Rechtsanwalt kann helfen, um Streitigkeiten vorzubeugen und die eigenen Rechte zu wahren. Anwalt Werkvertrag & Projektvertrag in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. unterstützt Sie gerne bei der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung , bei rechtlichen Fragen rund um den Werkvertrag und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit Vertragsstreitigkeiten . Kontaktieren Sie uns  für eine rechtliche Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, bei Vertragserstellung und Vertragsverhandlung - Kanzlei für Werkvertrag in Wien.

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