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- Multimodaler Transport, Spediteur und Frächter: Haftung bei falscher Verladung und Versichererregress aus Sicht des OGH
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte sich in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 (7Ob2/16v) mit einem komplexen Fall des multimodalen Transports auseinanderzusetzen, der eine Vielzahl klassischer Problemfelder des Transport- und Speditionsrechts berührt: Die Zuordnung des maßgeblichen Haftungsregimes bei Teilstreckenschäden , die Reichweite der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) bei sogenannten Distanzschäden , die Rolle der AÖSp (Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen) sowie die Frage, ob und inwieweit ein Transportversicherer trotz vereinbarter Haftungsfreizeichnung Regress nehmen kann. Multimodaler Transport: Ausgangspunkt im verfahrensgegenständlichen Fall war ein international organisierter Transport von Waren aus Österreich über Hamburg nach Karachi. Der Spediteur (im vorliegenden Fall als Frachtführer) hatte den Transport „door to port“ übernommen, also sowohl den Straßentransport als auch die Seefracht organisiert. Bei der Abholung im Werk des Absenders wurden – offenbar irrtümlich – zusätzlich Waren verladen, die für einen ganz anderen Empfänger und einen anderen Bestimmungsort vorgesehen waren. Diese zusätzliche Ware gelangte ebenfalls nach Pakistan, wo sie im Zuge der Zollabfertigung auffiel und letztlich nicht mehr herausgegeben werden konnte. Daneben kam es zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten bei der eigentlichen Sendung. Der Transportversicherer des Absenders ersetzte den gesamten Schaden und begehrte im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs Regress vom Spediteur . Dieser berief sich unter anderem auf die vereinbarten AÖSp , auf Haftungsausschlüsse sowie auf Verjährung . Multimodaler Transport (Schiene, Straße, Luft oder Wasser) wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf Haftungsregime beim multimodalen Transport: Network-System und Teilstreckenschäden Der OGH bekräftigte zunächst seine ständige Rechtsprechung zum sogenannten Network-System : Wird von vornherein ein Transport mit mehreren Beförderungsmitteln vereinbart, ist für Haftungsfragen grundsätzlich auf jene Teilstrecke abzustellen, auf der der Schaden eingetreten ist. Entscheidend ist dabei nicht der Gesamttransport, sondern der hypothetische Vertrag über die konkrete Teilstrecke. Im vorliegenden Fall stellte sich allerdings die Besonderheit, dass die geltend gemachten Schäden zwar erst im Ausland sichtbar wurden, ihre behauptete Ursache aber in einem vorgelagerten Verladefehler in Österreich lagen. Der OGH qualifizierte den behaupteten Schaden als Distanzschaden und stellte klar, dass bei multimodalen Transporten für die Bestimmung des maßgeblichen Haftungsregimes auf den Ort der schadenauslösenden Handlung abzustellen ist. Erfolgt diese Handlung auf einer CMR-relevanten Teilstrecke, kann die CMR auch dann Anwendung finden, wenn sich der Schaden wirtschaftlich erst später realisiert. Warum die Hamburger Regeln beim multimodalen Transport nicht anwendbar waren Ausführlich setzte sich der OGH mit der Frage auseinander, ob die Hamburger Regeln über die Güterbeförderung auf See zur Anwendung kommen könnten. Dies verneinte er im konkreten Fall: Weder der Lade- noch der Löschhafen lagen in einem Vertragsstaat, noch waren andere Anknüpfungspunkte (etwa die Ausstellung eines Konnossements / Bill of Lading in einem Vertragsstaat) behauptet. Damit blieb für die Prüfung einer möglichen seerechtlichen Haftung nach diesem Übereinkommen kein Raum. Reichweite einer Haftung nach CMR und multimodaler Transport Gleichzeitig stellte der OGH klar, dass die CMR kein umfassendes Haftungssystem für alle schadensbezogenen Ansprüche darstellt. Sie regelt insbesondere den Verlust, die Beschädigung und die Lieferfristüberschreitung von vertragsgegenständlichem Gut, nicht jedoch Schäden an nicht erfassten Waren oder reine Zollkosten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Frachtführer in solchen Fällen automatisch haftungsfrei wäre. Vielmehr sei für nicht geregelte Sachverhalte auf nationales Recht zurückzugreifen. Gleichwohl können einzelne Bestimmungen der CMR – etwa zur Verjährung oder zur Unabdingbarkeit – auch dann relevant bleiben, wenn der konkrete Anspruch nicht unmittelbar aus der CMR abgeleitet wird. Falsche Verladung: Wer haftet nach CMR und österreichischem Recht? Von zentraler Bedeutung war die Frage, wer für die Verladung verantwortlich war. Trifft den Spediteur/Frachtführer die Pflicht zur Verladung bzw zur Obhut über das Gut bereits beim Aufladen, kommt eine Haftung für die „falsche Verladung“ grundsätzlich in Betracht. Liegt die Verladeverantwortung hingegen beim Absender, kann ein Anspruch gegen den Frachtführer ausscheiden. Die Frage „wer hat verladen?“ ist daher gemäß OGH zentrale Voraussetzung für jede weitere haftungsrechtliche Beurteilung. AÖSp und Versichererregress: Grenzen der Haftungsfreizeichnung Besonders praxisrelevant sind die Ausführungen des OGH zum Versichererregress nach § 37 lit d AÖSp . Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass eine dort vorgesehene Haftungsfreizeichnung dort ihre Grenze findet, wo zwingendes Transportrecht – insbesondere Art 41 CMR – eingreift. In solchen Fällen bleibe der Schadenersatzanspruch des Absenders bestehen, und damit auch der gesetzliche Regress des Versicherers nach § 67 VersVG. Der bloße Hinweis in den AÖSp, dass ein Forderungsübergang nicht stattfinden soll, entfalte dann keine eigenständige Wirkung. Damit präzisierte der OGH seine bisherige Rechtsprechung und stellt klar, dass § 37 lit d AÖSp nicht als eigenständiger Regressverzicht des Versicherers zu verstehen ist, sondern lediglich die (vermeintliche) Folge einer wirksamen Haftungsfreizeichnung beschreibt. Wie ist die Verjährung geregelt? Auch im Hinblick auf die Verjährung nach Art 32 CMR bringt die Entscheidung des OGH Klarstellungen : Nach der Rechtsprechung des OGH regelt Art 32 CMR die Verjährung aller Ansprüche „aus einer der CMR unterliegenden Beförderung“ , also unter Umständen auch solcher Ansprüche, die nicht unmittelbar auf Bestimmungen der CMR gestützt werden, aber die mit einer den Bestimmungen der CMR unterliegenden Beförderung im Zusammenhang stehen. In Konstellationen, in denen Art 32 CMR anwendbar ist, würde eine kürzere vertragliche oder gesetzliche Verjährungsfrist – etwa nach den AÖSp – grundsätzlich zurücktreten. Ob im Einzelfall tatsächlich eine der CMR unterliegende Beförderung vorliegt und ob der konkrete Anspruch der Verjährungsregel des Art 32 CMR unterfällt, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Vertrags- und Sachverhaltskonstellation, um insbesondere keine bereits verjährten oder zu verjährenden Ansprüche zu übersehen . Fazit Diese Entscheidung des OGH verdeutlicht, wie komplex die Haftungsfragen beim multimodalen Transport sind. Erstens bestätigt der OGH, dass bei Distanzschäden auf den Ort der schadenauslösenden Handlung abzustellen ist und die CMR auch bei späterer Schadensrealisierung Anwendung finden kann. Zweitens hängt die Haftung bei falscher Verladung entscheidend davon ab, ob der Spediteur vertraglich zur Verladung verpflichtet war. Drittens stellt der OGH klar, dass ein Versichererregress nicht ausgeschlossen ist, soweit § 37 lit d AÖSp wegen zwingenden Rechts unwirksam ist. Für die Praxis lässt sich daraus ableiten, dass pauschale Haftungsfreizeichnungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht in jedem Fall wirksam sind und eine sorgfältige vertragliche Zuordnung der Verladepflichten von wesentlicher Bedeutung ist. Zudem ist im Einzelfall zu prüfen , ob und innerhalb welcher Fristen eine Verjährung in Betracht kommt, um den Verlust möglicher Ansprüche zu vermeiden . Anwalt Transportrecht & Handelsrecht in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. unterstützt Sie gerne bei der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung , bei rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit Vertragsstreitigkeiten . Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, bei Vertragserstellung und Vertragsverhandlung - Kanzlei für Transportrecht in Wien.
- Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage in Österreich
Schlechte Zahlungsmoral – was tun bei unbezahlten Rechnungen? In den letzten Jahren hat sich die Zahlungsmoral vieler Schuldner verschlechtert. Offene Rechnungen bleiben unbezahlt, und Mahnungen werden oft ignoriert. In solchen Fällen kann ein anwaltliches Mahnschreiben helfen. Ein solches Schreiben setzt dem Schuldner eine kurze Frist zur Begleichung der offenen Forderung inklusive Zinsen und anfallender Kosten . Viele säumige Zahler reagieren auf eine Mahnung vom Rechtsanwalt und begleichen ihre Schulden. Haben Sie offene Forderungen? Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Eintreibung unterstützen. Mahnklage und Zwangsvollstreckung Falls ein außergerichtliches Mahnschreiben erfolglos bleibt, kann der Gläubiger eine Mahnklage beim Gericht einreichen. Rechtliche Voraussetzung für eine Mahnklage ist ein solches Mahnschreiben freilich nicht, und im konkreten Fall kann, z.B. bei unsicherer Vermögenslage des Schuldners, auch eine unmittelbare Einbringung einer Klage zur Betreibung fälliger Forderungen ratsam sein. Wie funktioniert die Mahnklage in Österreich? Eine außergerichtliche schriftliche Mahnung ist dabei keine Voraussetzung für eine Mahnklage. Bei Forderungen bis zu 75.000 Euro ergeht daraufhin ein Zahlungsbefehl . In den meisten Fällen erheben Schuldner keinen Einspruch, sodass dieser rechtskräftig wird. Mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl kann die Exekution (Zwangsvollstreckung) gegen den Schuldner eingeleitet werden, um nicht nur die ursprüngliche Forderung , sondern auch Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben. Welche Möglichkeiten der Exekution gibt es in Österreich? Als Exekutionsmittel kommen vor allem in Frage: Pfändung und Versteigerung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke) Lohn- und Gehaltspfändung , sowie Pfändung von Bankguthaben oder Bargeld Pfändung und Verwertung beweglicher Vermögenswerte , wie Fahrzeuge, Elektrogeräte, Schmuck Pfändung von Wertpapieren oder Unternehmensanteilen Pfändung und Verwertung von Internetdomains, Marken oder gewerblichen Schutzrechten Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage Wie funktioniert ein bedingter Zahlungsbefehl in Österreich? Ein bedingter Zahlungsbefehl ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die in Österreich im Rahmen des Mahnverfahrens bei Geldforderungen erlassen wird. Der Zahlungsbefehl in Österreich ist vom Zweck her mit deutschen Mahnbescheid vergleichbar. Wird innerhalb von vier Wochen kein Einspruch eingelegt, tritt der Zahlungsbefehl er in Kraft und kann zwangsweise vollstreckt werden. Ein Zahlungsbefehl wird ausgestellt, wenn eine Mahnklage ausschließlich auf die Zahlung eines Geldbetrags abzielt, der 75.000 Euro nicht überschreitet. Das Gericht erlässt diesen Befehl ohne vorherige mündliche Gerichtsverhandlung oder Anhörung des Schuldners. Inkasso, Forderungsbetreibung und Mahnklage sind daher in der Regel effektive Mittel , damit Sie rasch zu Ihrem Geld kommen, sofern der Schuldner noch solvent ist. Wann wird kein Zahlungsbefehl erlassen? Ein Zahlungsbefehl kann nicht erlassen werden, wenn: die Klage aus formalen Gründen zurückzuweisen ist, die Forderung noch nicht fällig oder rechtlich nicht durchsetzbar ist, der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist oder sich im Ausland befindet, die Klage inhaltlich unschlüssig ist. Das Gericht prüft nicht von sich aus, ob die Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist – dies wird erst im Fall eines Einspruchs behandelt. Einspruch gegen den Zahlungsbefehl Der Schuldner kann innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erheben. Wird ein Einspruch eingereicht, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft, es sei denn, er wird nur gegen einen Teilbetrag eingelegt. Im fall eines Einspruchs wird das ordentliche Verfahren vor Gericht eingeleitet. Erfolgt der Einspruch zu spät, wird er vom Gericht abgelehnt. Und wenn kein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben wird? Falls kein Einspruch erhoben wird, erlangt der Zahlungsbefehl Rechtskraft und kann vollstreckt werden. In diesem Fall kann die klagende Partei Exekutionsmaßnahmen einleiten, um die Forderung samt Zinsen und Verfahrenskosten einzutreiben. Statistisch gesehen wird nur in etwa 9 % der Fälle Einspruch erhoben, während 91 % der Zahlungsbefehle rechtskräftig und vollstreckbar werden. Inkasso und Forderungsbetreibung – Rechtsanwalt Wien Bei der Geltendmachung einer offenen Forderung (Inkasso und Forderungsbetreibung) durch Mahnklage und die Erlangung eines Zahlungsbefehls können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ihr Anwalt übernimmt außerdem die Durchsetzung rechtskräftiger und vollstreckbarer Exekutionstitel (Urteile) im Exekutions- und Insolvenzverfahren . Anwalt Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. mit seine Kanzlei in Wien unterstützt Sie gerne österreichweit bei der Geltendmachung und Betreibung Ihrer offenen Forderungen . Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Forderungssituation – Kanzlei für Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien.
- Drohnen – was darf ich eigentlich und worauf muss ich achten?
Luftfahrtrechtlicher Rahmen Drohnen – also unbemannte Luftfahrzeuge – dürfen nur im Rahmen der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen betrieben werden. Das Fliegen mit Drohnen unterliegt dabei insbesondere den EU-weit einheitlichen Regeln der Verordnung (EU) 2019/947 . Diese unterteilt den Drohnenbetrieb in drei Kategorien : „Offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“. Die „offene Kategorie“ eignet sich sowohl für den privaten als auch gewerblichen Einsatz und steht quasi jedem relativ unkompliziert zur Verfügung. Drohnen dürfen in dieser Kategorie ohne eine Betriebsgenehmigung unter Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Betriebsrahmens betrieben werden. Die Betriebskategorie einer Drohne gilt dann als „offen“, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind: - Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund - unmittelbarer Sichtkontakt zur Drohne während des gesamten Fluges bzw. Flug mit eingeschaltetem Follow-me-Modus - Höchstzulässige Startmasse der Drohne – je nach Unterkategorie – zwischen 500 und 25 kg - kein Überflug von Menschenansammlungen - kein Transport gefährlicher Güter - keine Beförderung von Menschen Betreiber benötigen zwar keine Betriebsgenehmigung, müssen aber bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (Austro Control) eine Betreiberregistrierung durchführen. Das Absolvieren eines EU-Kompetenznachweises („Drohnenführerscheins“) ist für alle Drohnenpiloten, die in der offenen Betriebskategorie mit Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g oder mehr fliegen wollen, verpflichtend. Der Betrieb in der Unterkategorie A2 (hier genügt ein spezifischer Mindestabstand zu unbeteiligten Personen) verlangt zusätzlich eine Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (Austro Control). Die offene Kategorie wird in folgende drei Unterkategorien unterteilt: A1: Drohnenflüge nah an unbeteiligten Personen A2: Flüge in sicherem Abstand zu Personen (mindestens 30 Meter) A3: Flügen weit weg von Personen (mindestens 150 Meter) In welcher Unterkategorie eine Drohne fällt, bestimmt sich nach ihrer CE-Klasse bzw. unter Umständen auch danach, ob ein Eigenbau vorliegt. Da die Zulässigkeit eines Drohneneinsatzes von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängt, ist eine vorherige rechtliche Beratung jedenfalls anzuraten. Ein Rechtsanwalt Luftfahrtrecht kann Sie dabei unterstützen. Gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) ist zudem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von SZR 750.000 (Sonderziehungsrechten) abzuschließen, dies entspricht nach derzeitigem Stand ca. EUR 930.000. Auch der Modellflug unterliegt dem europäischen Drohnenregulativ. Daher treffen auch für Modellflüge die Voraussetzungen der Kategorie „offen“ zu. Alternativ sieht die Verordnung (EU) 2019/947 auch eine individuelle Betriebsgenehmigung für Flugmodell-Vereine vor. Außerhalb dieses „offenen“ Rahmens fällt der Betrieb von Drohnen in die Kategorien „speziell“ oder „zulassungspflichtig“ und erfordert jedenfalls eine luftfahrtbehördliche Bewilligung (Betriebsgenehmigung) samt vorangehender Risikobewertung. „Zulassungspflichtig“ ist ein Drohnenbetrieb jedenfalls dann, wenn Menschenansammlungen überflogen werden, Menschen befördert werden oder gefährliche Güter transportiert werden, die bei einem Unfall ein hohes Risiko für Dritte darstellen können. Bei Verstößen gegen die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen drohen hohe Verwaltungsstrafen : Je Verstoß eine Geldstrafe bis EUR 22.000, bei erschwerenden Umständen zusätzlich Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Wie hoch die konkrete Strafe ausfällt, hängt von Schwere, Gefährdung, Verschulden und allfälligen Vorstrafen ab. Drohne im Flug - sichern Sie sich rechtlich ab Vorsicht vor Verletzung fremder Rechte durch Drohnen Die Einhaltung der luftfahrtrechtlichen Rahmenbedingungen ist das eine. Aber auch die zivilrechtlichen und datenschutzrechtlichen Grenzen dürfen nicht überschritten werden: Kommen durch den Betrieb von Drohnen Menschen zu Schaden oder werden Sachen beschädigt, haftet der Betreiber/Drohnenpilot nach den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen und wird unter Umständen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Vorsicht geboten ist aber etwa auch im Falle von mit Drohnen mit eingebauter Kamera (eingebautem Mikrophon) angefertigten Bildern, Videos oder Tonaufnahmen . So steht betroffenen Dritten unter Umständen ein Abwehranspruch iSd § 16 ABGB (Schutz des Persönlichkeitsrechts) zur Verfügung. Auch ein Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des Rechts auf Wahrung der Privatsphäre nach § 1328a ABGB ist denkbar. Bei widerrechtlicher Verbreitung/Verwertung von Aufnahmen wären u.a. Entschädigungsansprüche nach dem Mediengesetz und Urheberrechtsgesetz zu prüfen. Wenn Drohnen personenbezogene Daten ermitteln (das ist insbesondere bei einer Drohne mit einer eingebauten Kamera der Fall, die Bilder aufzeichnet oder per Funk an den Piloten übermittelt), unterliegt deren Einsatz zudem dem Datenschutzrecht . Danach ist die Videoüberwachung von öffentlichem Grund oder Privatgrund anderer Personen unzulässig . Rechtmäßig wäre eine Videoüberwachung in der Regel bei überwiegenden rechtlichen Interessen oder Einwilligung der zu sehenden Personen. Neben zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist auch eine Geldstrafe der Datenschutzbehörde möglich. Anwalt Luftfahrtrecht und Drohnen Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen des Luftfahrtrechts und damit zusammenhängenden zivil- und datenschutzrechtlichen Themen .
- Handelsvertreterrecht und Handelsvertretervertrag in Österreich – ein Überblick
Was ist ein Handelsvertreter? Handelsvertreter haben die Aufgabe, Geschäfte f ür andere Unternehmen zu vermitteln, und sind gemäß dem Handelsvertretergesetz (HVertrG) dazu verpflichtet, kontinuierlich nach neuen Geschäftsmöglichkeiten zu suchen. Meist schließt der Handelsvertreter diese Geschäfte nicht direkt im Namen des Unternehmens ab, sondern vermittelt sie lediglich. Handelsvertretervertrag als Grundlage In der Regel wird zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, für das er arbeitet (dem sogenannten Prinzipal ), ein Vertrag abgeschlossen , der den rechtlichen Rahmen des Handelsvertretergesetzes einhalten muss. In Österreich werden die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters hauptsächlich durch das Handelsvertretergesetz und die EU-Richtlinie RL 86/653/EWG geregelt. Es ist wichtig, zwischen den gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterscheiden und sicherzustellen, dass der Handelsvertretervertrag die zwingenden Normen des Handelsvertretergesetzes berücksichtigt. Handelsvertreter und Unternehmer sollten vertraglich abgesichert sein Welche Rechte und Pflichten haben Handelsvertreter? Die Rechte des Handelsvertreters umfassen unter anderem das Recht auf Vergütung (Provision) und eine genaue Abrechnung. Der Handelsvertreter hat auch Kontrollrechte wie das Recht auf Buchauszug und Bucheinsicht. Seine Hauptpflicht besteht darin, Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen und dabei die Interessen seines Auftraggebers wahrzunehmen . Dazu gehört auch die Pflicht, dem Unternehmer die erforderlichen Mitteilungen zu machen und ihn unverzüglich über jeden abgeschlossenen Geschäftsabschluss zu informieren. Welche Pflichten haben Unternehmer im Handelsvertreterverhältnis? Neben den Pflichten des Handelsvertreters hat auch der Unternehmer, der Prinzipal, bestimmte Verpflichtungen. Dazu gehört die Zahlung der vereinbarten Provision und die Bereitstellung von Unterstützung in Form von Informationen und Unterlagen. Der Unternehmer hat auch Informationspflichten, Treuepflichten und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Handelsvertreter. Die Provisionsansprüche des Handelsagenten unterliegen keinen spezifischen Regelungen bezüglich der Bemessungsgrundlage im österreichischen Handelsvertretergesetz, jedoch dürfen bei der Berechnung der Provision grundsätzlich keine Nachlässe berücksichtigt werden. Wichtige Vertragspunkte bei der Handelsvertretung Im Handelsvertretervertrag werden die grundlegenden Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Je genauer und umfassender dieser Vertrag formuliert ist, desto geringer ist das Risiko von Streitigkeiten. Häufige Fragen während des Vertragsverhältnisses betreffen den Umfang der Tätigkeiten des Handelsvertreters, die gegenseitigen Rechte und Pflichten und die Höhe der Provision. Fragen zur Exklusivität , zum Gebietsschutz und zu einem Wettbewerbsverbot können ebenso von Bedeutung sein. Handelsvertreter und Kartellrecht Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Handelsvertreter? Aus kartellrechtlicher Sicht ist auch wichtig zu klären, ob es sich beim Handelsvertreter um einen „ echten“ oder „unechten“ Handelsvertreter handelt. Denn auf echte Handelsvertreterverträge ist das Kartellverbot in der Regel nicht anzuwenden , weil diese quasi als verlängerter Arm seines Auftraggebers gelten ("Handelsvertreterprivileg") . Um als ein solcher verlängerter Arm des Geschäftsherrn eingestuft zu werden, darf ein Handelsvertreter gar kein oder nur ein unbedeutendes Risiko tragen, und zwar in Bezug auf die von ihm im Namen des Unternehmers abgeschlossenen oder für diesen vermittelten Verträge, die marktspezifischen Investitionen für diesen Tätigkeitsbereich und andere Tätigkeiten, die der Unternehmer für denselben sachlich relevanten Markt als erforderlich erachtet. Kartellrechtliche Schranken bei unechtem Handelsvertreterverhältnis Handelsvertreterverträge und Vertriebssysteme, die eine vertikale Vertriebsbindung darstellen, können wettbewerbsrechtlich relevant sein. Solche Bindungen können beispielsweise durch Preisempfehlungen oder exklusive Bezugsverpflichtungen entstehen, die den Wettbewerb einschränken könnten. In solchen Fällen ist eine kartellrechtliche Prüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. In diesem Zusammenhang ist vor allem auch die Vertikal-GVO 720/22 (Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung) relevant. Was ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters? § 24 HVertrG sieht für den Handelsvertreter einen sogenannten Ausgleichsanspruch für die Zuführung neuer Kunden und wesentliche Erweiterung bestehender Geschäftsbeziehungen vor. Der Ausgleichsanspruch gebührt dem Handelsvertreter nach Vertragsende . Unter welchen Voraussetzungen gebührt dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch? Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch des Handelsagenten ist, dass der Vertrag ausgleichswahrend beendet wurde (zB durch Kündigung des Unternehmers) und der Handelsvertreter neue Kunden zugeführt oder bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat; zu erwarten ist, dass auch nach der Beendigung der Tätigkeit durch den Handelsvertreter Vorteile für den Unternehmer erwachsen; die Zahlung des Ausgleichsanspruches unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit den betreffenden Kunden entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht. Die Rechtsprechung respektive Gesetzgebung gesteht den Ausgleich zwischenzeitig aber auch dem Vertragshändler, Franchisenehmer, Versicherungsvertreter, Tankstellenbetreiber im Franchise zu. Verjährung und Anmeldung beachten! Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Handelsvertretervertrag beträgt in der Regel drei Jahre, wobei die Geltendmachung des Ausgleichsanspruches dem Unternehmer - bei sonstigem Anspruchsverlust - bereits innerhalb eines Jahres mitgeteilt (also angemeldet) werden muss (diese 1-Jahresfrist für die Anmeldung des Anspruchs bei sonstigem Anspruchsverlust gilt im übrigen auch für einen allfälligen Investitionsersatzanspruch des Handelsvertreters nach § 454 UGB). Rechtsanwalt Handelsvertreter und Vertriebsrecht in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. unterstützt Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen sowie bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs und vertritt Sie im gerichtlichen Verfahren über den Ausgleichsanspruch. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträgen .
- Forderungsbeitreibung für deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich - ein Überblick
Was können deutsche Unternehmen oder Privatpersonen tun, wenn sie offene Forderungen gegen österreichische Schuldner haben? Die österreichische Recht kennt mehrere Instrumente, diese gehen von außergerichtlichen Schritten bis hin zur Vollstreckung (in Österreich Exekution genannt). Am Ende kann unter Umständen auch eine Insolvenz stehen. Was kann außergerichtlich getan werden? Schlechte Zahlungsmoral und nicht beachtete Zahlungsfristen verursachen ein entsprechenden Zahlungsausfallrisiko . Mit einem anwaltliches Mahnschreiben verbunden mit kurzer Fristsetzung kann in Einzelfall Druck aufbauen und eine Zahlung veranlassen. Österreichische Mahnklage Gläubiger können beim zuständigen österreichischen Gericht klagen , wobei sich insbesondere bei unbestrittenen Forderungen eine Mahnklage anbietet. Dies kommt insbesondere dann in Frage, wenn eine außergerichtliche Aufforderung im konkreten Fall nicht gewünscht war oder eine solche ohne den gewünschten Erfolg geblieben ist. Deutsche Unternehmen mit Forderungen gegen österreichische Vertragspartner können anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen Wie ist der Ablauf einer Mahnklage in Österreich? Bei Geldforderungen bis 75.000 Euro erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl rein auf Grundlage der Angaben des Klägers und grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung. Der Beklagte (Schuldner) hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Einspruch zu erhoben. Erfolgt ein solcher nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und damit vollstreckbar. Laut Statistik wird nur in ca. 9 % der Fälle ein Einspruch erhoben, die restlichen Fälle werden rechtskräftig und können vollstreckt werden. Wie funktioniert die Vollstreckung in Österreich? Voraussetzung für die Vollstreckung (in Österreich Exekution genannt) ist immer ein vollstreckbarer Exekutionstitel . Im Rahmen der gerichtlichen Vollstreckung kann die Exekution auf bestimmte Exekutionsmittel beschränkt werden. Beim kostengünstigeren "einfachen Exekutionspaket" sind dies die Pfändung beweglicher Sachen und Wertpapiere, die Lohn- oder Gehaltsexekution sowie die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses. Das "erweiterte Exekutionspaket" ist dadurch gekennzeichnet, dass dabei ein Exekutionsverwalter eingesetzt, wird, welche dann das pfändbare Vermögen ermittelt und ein Inventar erstellt. Zudem kann er den Schuldner zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses verpflichten . In Österreich gibt es noch weitere Exekutionsarten . Dazu gehören insbesondere die Pfändung von Immobilien und deren Versteigerung, die Pfändung von Bankguthaben, die Verwertung von beweglichem Vermögen oder Unternehmensanteilen und die Pfändung von Domains, Marken und Schutzrechten. Offenkundige Zahlungsunfähigkeit & Insolvenzverfahren Wenn sich im Zuge des Exekutionsverfahrens die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners herausstellt (eine solche Feststellung und dann auch Veröffentlichung würde das Exekutionsgericht vornehmen), werden die Exekutionsmaßnahmen eingestellt. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Fortsetzung der Exekution zu erreichen, z.B. wenn ein Insolvenzantrag mangels Vermögens abgewiesen wurde. Wichtig: Gläubiger müssen ihre Forderungen formell anmelden, damit sie am Insolvenzverfahren teilnehmen können. Europäischer Zahlungsbefehl & europäisches Bagatellverfahren Neben den nationalen österreichischen Instrumenten stehen deutschen Gläubigern in Österreich zwei EU-Verfahren offen, die grenzüberschreitende Forderungen vereinfachen sollen: Der aufgrund einer europäischen Mahnklage erlassene europäische Zahlungsbefehl kennt keine Streitwertobergrenze, gilt für unbestrittene, bezifferte Geldforderungen. Diese Mahnklage ist österreichweit zentral beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien einzubringen. Das europäische Bagatellverfahren ist für Forderungen bis EUR 5.000 anwendbar und auch für bestrittene Forderungen geeignet. Eine Klage wird bei dem jeweils nach den geltenden Zuständigkeitsregeln örtlich zuständigen Bezirksgericht eingebracht. Neben Geldforderungen können dabei auch andere Ansprüche geltend gemacht werden. Großer Vorteil: Ein vollstreckbarer europäischer Zahlungsbefehl oder ein Urteil nach dem europäischen Bagatellverfahren ist grundsätzlich in allen EU-Staaten (mit Ausnahme Dänemarks) ohne weiteres Verfahren vollstreckbar . Was deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich noch beachten sollten Eine österreichische Klage kommt in Frage, wenn auch der Gerichtsstand in Österreich liegt. Für die Bestimmung des Gerichtsstands ist die Brüssel-Ia-Verordnung (EuGVVO) maßgeblich. In vielen Fällen liegt eine Gerichtsstandsvereinbarung vor. Bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung sind gemäß dieser EU-Verordnung grundsätzlich die Gerichte des Wohnsitzstaates der beklagten Partei international zuständig. Bei Verbrauchern, Versicherungs- und Arbeitsverträgen gelten jedoch zugunsten der schwächeren Partei besondere Schutzgerichtsstände. Zusätzlich sieht die Verordnung besondere Gerichtsstände vor, etwa den Erfüllungsort bei Vertragsstreitigkeiten oder den Erfolgs- bzw. Handlungsort bei unerlaubten Handlungen. Österreichisches Mahnverfahren und Exekutionsverfahren sind oftmals schneller als deutsche, insbesondere bei unbestrittenen Forderungen. Eine rasche Einleitung kann die Erfolgsaussichten wesentlich erhöhen – bei drohender Insolvenz zählt jeder Tag. Eine österreichische Anwaltskanzlei ist mit den inländischen Verfahren und Abläufen des anwaltlichen Inkassos vertraut und kann deutsche Gläubiger mit Schuldnern in Österreich bei der Eintreibung ihrer Forderungen rechtlich unterstützen. Anwalt Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. mit seine Kanzlei in Wien unterstützt Sie gerne österreichweit bei der Geltendmachung und Betreibung Ihrer offenen Forderungen . Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Forderungssituation – Kanzlei für Inkasso und Forderungsbetreibung in Wien.
- Was ist Schiedsgerichtsbarkeit?
Ein Schiedsverfahren („arbitration“) ist eine vertraglich vereinbarte und somit alternative Form der verbindlichen Streitbeilegung . Das Recht einer Vertragspartei, eine Streitigkeit einem Schiedsverfahren zu unterziehen, hängt vom Bestehen einer entsprechenden Vereinbarung (der „Schiedsvereinbarung“ oder „ Schiedlklausel“ ) zwischen ihr und der anderen Vertragspartei ab. Handelsverträge enthalten in der Regel Bestimmungen darüber, wie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag beigelegt werden sollen. Insbesondere in internationalen Verträgen sind dabei Schiedsklauseln nicht unüblich, etwa wenn eine Seite mit der Rechtsordnung des anderen Vertragspartners nicht vertraut ist oder einen möglichen Rechtsgang vor staatlichen Gerichten scheut. Was sind die Folgen einer vereinbarten Schiedsklausel? Mit dem Abschluss einer Schiedsvereinbarung vereinbaren die Parteien, allfällige Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag einem neutralen, alternativen Tribunal zur Entscheidung über ihre Rechte und Pflichten vorzulegen – außerhalb staatlicher Gerichte und mit einer verbindlichen Entscheidungskompetenz des Schiedsgerichts. Der Gang zu den ordentlichen Gerichten ist damit grundsätzlich und bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen . Die Parteien können auch nach Entstehung einer Streitigkeit eine Schiedsvereinbarung treffen. Schiedsgerichte kommen als Forum für eine alternative Streitbeilegung in Frage Welche Vorteile bietet die Schiedsgerichtsbarkeit? Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet den Parteien zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Vorteile: Die Parteien können die Zusammensetzung des Schiedsgerichts aktiv mitbestimmen und so auf fachkundige und erfahrene Schiedsrichter setzen. Auch das Verfahren selbst ist flexibel , indem die Parteien unter anderem das anwendbare Recht , den Schiedsort und die Verfahrenssprache festlegen. Schiedsverfahren laufen in der Regel effizient und kostenschonend ab. Zudem können die Parteien bei der Hinzuziehung von Sachverständigen stärker Einfluss nehmen, als dies im österreichischen ordentlichen Gerichtsverfahren möglich wäre. Auch Mehrparteienverfahren lassen sich problemlos abwickeln. Ein weiterer Vorteil ist die Vertraulichkeit , da Schiedsverfahren nicht öffentlich stattfinden, wodurch sensible Informationen geschützt bleiben. Wie funktioniert die Vollstreckung eines Schiedsspruchs? Schiedssprüche können in fast allen Staaten der Welt durchgesetzt (vollstreckt) werden. Das unterscheidet sie wesentlich von staatlichen österreichischen Urteilen, deren Durchsetzung im Gegensatz dazu außerhalb der EU oftmals Schwierigkeiten bereitet oder überhaupt scheitert. Das entsprechende „New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche“ wurde von den der überwiegenden Mehrheit der Staaten der Welt ratifiziert. Allerdings variieren die Vollstreckungsregelungen, und es ist wichtig, die Aussichten auf eine Vollstreckung bei der Entscheidung über die Vereinbarung von Schiedsgerichtsbarkeit zu berücksichtigen. Was enthält die Schiedsvereinbarung? Die Schiedsvereinbarung legt die wesentlichen Elemente des Schiedsverfahrens fest. Zum Beispiel: Wird das Schiedsgericht aus einer oder drei Personen (Schiedsrichtersenat) bestehen? Wie werden die Schiedsrichter ausgewählt? Wo findet das Schiedsverfahren statt und wo befindet sich der rechtliche „Sitz” bzw. Ort des Schiedsverfahrens? Wird das Schiedsverfahren nach den Regeln einer bestimmten Schiedsgerichtsinstitution durchgeführt, oder handelt es sich um ein sogenanntes „Ad-Hoc-Verfahren" ? Welche Schiedsgerichte gibt es? Bekannte internationale Schiedsgerichtsinstitutionen sind z.B. die Schiedsgerichte der Internationalen Handelskammer (ICC) oder das London Court of International Arbitration (LCIA) . Aus dem asiatischen Raum wären z.B. das Singapore International Arbitration Centre (SIAC) oder das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) zu nennen. Auch Österreich hat eine eigene Schiedsinstitution, nämlich das Vienna International Arbitration Center , das als führende internationale Schiedsinstitution in Mittel-, Ost- und Südosteuropa gilt und Schiedsverfahren nach den sog. " Vienna Rules" abwickelt. Was ist ein Ad-Hoc-Schiedsgericht? Bei einem sogenannten Ad-Hoc-Schiedsgericht wird das Verfahren vom Schiedsgericht und den Parteien selbst bestimmt , und diese legen Regeln sowie Ablauf selbständig fest. Auch die Auswahl des Schiedsrichters (bzw. de Schiedsrichtersenats) basiert dann auf einer Vereinbarung der Streitparteien. Es gibt in diesem Fall keine institutionelle Unterstützung des Schiedsgerichts (z.B. Sekretariatstätigkeiten, Organisation, Kommunikation etc.). Wie wird ein Schiedsverfahren eingeleitet und wie läuft es ab? Da es sich bei einem Schiedsverfahren um einen vertraglich vereinbarten alternativen Streitbeilegungsmechanismus handelt, sind möglicherweise bestimmte im Vertrag festgelegte Schritte zu befolgen, bevor ein Schiedsverfahren eingeleitet werden kann. Läuft ein Schiedsverfahren nach den Regeln einer bestimmten Schiedsgerichtsinstitution ab, schreiben die Regeln dieser Institution meist den genauen Verfahrensablauf vor. Schiedsverfahren umfassen in der Regel eine oder mehrere Verhandlungen vor dem Schiedsgericht , in denen die Anwälte der Parteien Argumente vorbringen und die Zeugen und Sachverständigen befragen. Was ist der Schiedsspruch? Nach der Verhandlung erlässt das Schiedsgericht seinen Schiedsspruch . Darin werden die Entscheidungen dargelegt, zu denen es in den Streitfragen zwischen den Parteien gelangt ist. Sofern der Schiedsspruch nicht angefochten wird, bestimmt er die Rechte und Pflichten der Parteien und entspricht insoweit einem Urteil eines staatlichen Gerichts. Kann ein Schiedsspruch angefochten werden? Grundsätzlich gilt, dass Schiedssprüche meist nur in Ausnahmefällen angefochten werden können. Unter Umständen sieht die gewählte Schiedsordnung bestimmte Möglichkeiten bzw. Bedingungen vor. Das österreichische Zivilprozessrecht kennt die Möglichkeit der Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs , wobei etwa die unrichtige Auslegung eines Vertrages durch das Schiedsgericht im Wege der Aufhebungsklage nicht überprüft werden kann und rechtliche Fehlentscheidungen eines Schiedsgerichts grundsätzlich hingenommen werden müssen; ein Aufhebungsgrund wäre nur dann verwirklicht, wenn das Ergebnis des Schiedsspruchs (nicht aber seine Begründung) zu einer unerträglichen Verletzung tragender Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung ("ordre public") führen würde. Schiedsgerichtsbarkeit - Anwalt Die Entscheidung, ob in einen Vertrag eine Schiedsklausel aufgenommen werden soll und die konkrete Ausgestaltung einer solchen Schiedsgerichtsvereinbarung sollte mit Bedacht und nach entsprechender rechtlicher Beratung getroffen werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen und Sie über die rechtlichen Folgen im Einzelfall aufklären. Im Fall von Vertragsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten benötigen Sie meist nicht zwingend eine anwaltliche Vertretung. Aufgrund der oftmaligen Komplexitäten, der Besonderheiten der jeweiligen Schiedsordnung und den meist hohen Streitwerten ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt jedoch ratsam. Anwalt Schiedsgericht und internationales Handelsrecht Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen der des internationalen Handelsrechts, zur internationalen Vertragsgestaltung und vertritt Sie in Schiedsverfahren . Kontaktieren Sie uns - Kanzlei für Schiedsgericht in Wien.
- Die neue Flexible Kapitalgesellschaft FlexKap (FlexCo) als Alternative zur GmbH in Österreich
Was ist eine FlexKap? Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap / FlexKapG / FlexCo) ist eine neue Gesellschaftsform, die ab dem 1.1.2024 in Österreich zur Verfügung steht. Gedacht ist sie insbesondere für innovative Start-ups und Gründer , kann aber generell als alternative Gesellschaftsform insbesondere zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewählt werden. Die neue Flexible Kapitalgesellschaft FlexKap orientiert sich stark an der GmbH. Nach der gesetzlichen Definition des FlexKapG-Gesetzes ist die Flexible Kapitalgesellschaft eine Kapitalgesellschaft, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen gegründet werden kann. Wie auch bei der GmbH kann die FlexKap daher auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Die FlexKap führt eine Firma und ist ins Firmenbuch einzutragen, wobei der Rechtsformzusatz „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ lauten und jeweils mit „FlexKapG“ oder mit „FlexCo“ abgekürzt werden muss. FlexKap bei der Arbeit... Welche Besonderheiten bringt die Flexible Kapitalgesellschaff? Was sind die Unterschiede der FlexKap (FlexCo) zur GmbH? Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) unterscheidet sich in mehreren Aspekten von der GmbH: Das Mindeststammkapital der FlexKap beträgt EUR 10.000, genau wie bei der GmbH. Allerdings kann die Mindeststammeinlage bei der FlexKap auf EUR 1 lauten, was sehr kleine Beteiligungen ermöglicht. Zum Unterschied zur GmbH sind die Gesellschafter einer FlexKap berechtigt, die mit einem Geschäftsanteil verbundenen Stimmrechte auch uneinheitlich auszuüben . Die FlexKap ermöglicht die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen bis zu 25% des Stammkapitals (dies ist insbesondere für eine Mitarbeiterbeteiligung interessant). Die FlexKap kann unter gewissen Voraussetzungen eigene Geschäftsanteile erwerben. Im Gesellschaftsvertrag kann vorgesehen werden, dass für Umlaufbeschlüsse nicht das Einverständnis aller Gesellschafter erforderlich ist, oder auch dass die Einhaltung der Textform ausreicht (somit wird die Beschlussform vereinfacht). Bei der Übertragung von Anteilen besteht anders als bei der GmbH keine Notariatsaktpflicht mehr. Die Übertragung von Geschäftsanteilen ist daher durch eine von einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtete Urkunde möglich. Schließlich werden die Umwandlungsmöglichkeiten zwischen GmbH und FlexKap erleichtert: Eine FlexKap kann durch Beschluss der Generalversammlung in eine GmbH umgewandelt werden. Eine Umwandlung einer GmbH in eine FlexKap ist ebenso möglich. Auch die Umwandlungsmöglichkeit der FlexKap in eine AG besteht. Anwalt Firmengründung in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit Firmengründungen , insbesondere zur Gründung von FlexKap/FlexCo und GmbH , bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen sowie zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung - Kanzlei für Firmengründung in Wien.
- Der längerfristige Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Wer sind Drittstaatsangehörige? Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürger (Island, Liechtenstein oder Norwegen) noch Schweizer sind. Welche Voraussetzungen gelten für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich? Drittstaatsangehörige benötigen einen österreichischen Aufenthaltstitel , um sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten zu können. Dieses Erfordernis gilt auch für den Fall, dass sich Drittstaatsangehörige als unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer oder Inhaber eines Aufenthaltstitels „ICT“ eines anderen EU-Mitgliedstaates länger als 90 Tage aufhalten wollen. Aufenthaltstitel werden dabei immer für einen bestimmten Zweck (z.B. zur Erwerbstätigkeit in Österreich) erteilt. Welche Aufenthaltszwecke gibt es in Österreich? Die wichtigsten Aufenthaltszwecke sind Arbeit/Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung und Ausbildungszwecke . Was sind die Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel in Österreich? Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich müssen dessen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind immer erforderlich. Für jeden Aufenthaltstitel bestehen zusätzlich jeweils eigene besondere Erteilungsvoraussetzungen . Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Aufenthaltstitel und Erwerbsmöglichkeiten in Österreich Aufenthaltstitel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen je nach Aufenthaltszweck: Aufenthaltstitel zur Arbeit/Erwerbstätigkeit Rot-Weiß-Rot-Karte Rot-Weiß-Rot-Karte plus Blaue Karte EU Niederlassungsbewilligung Niederlassungsbewilligung Künstler Niederlassungsbewilligung Forscher Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilität Aufenthaltsbewilligung Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer – „ICT“ Aufenthaltsbewilligung Mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer – „mobile ICT“ Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter Aufenthaltsbewilligung Selbständiger Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung Abhängig vom Aufenthaltstitel des zusammenführenden Familienangehörigen in Österreich kommen insbesondere folgende Aufenthaltstitel in Frage: Familienangehöriger (Aufenthaltstitel für Kernfamilienangehörige von Österreichern) Niederlassungsbewilligung Angehöriger Rot-Weiß-Rot-Karte plus Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken Aufenthaltsbewilligungen Student Aufenthaltsbewilligungen Schüler Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit dem BREXIT Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ Aufenthaltstitel zu weiteren Zwecken Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit Aufenthaltsbewilligungen Sozialdienstleistende Aufenthaltsbewilligungen Freiwilliger Aufenthaltstitel zur langfristigen Niederlassung in Österreich Daueraufenthalt – EU Was sind österreichische Arbeitsvisa? Keinen Aufenthaltstitel benötigt jemand, der eine kurze Zeit in Österreich arbeiten möchte. Dazu dient ein Arbeitsvisum : Für Saisoniers steht dazu das „Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit” als D-Visum zur Verfügung. Weiters gibt es mit bestimmten Ländern wie Südkorea, Taiwan, Japan, Kanada u.a. Abkommen zur Erteilung von Arbeitsvisa im Working-Holiday-Programm . Mit einem Arbeitsvisum für Forscher kann eine wissenschaftliche Tätigkeit in Österreich ausgeübt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitssuche in Österreich zu beantragen. Ein Rechtsanwalt kann Sie beraten, welcher Aufenthaltstitel bzw. welches Visum in Ihrer konkreten Situation in Frage käme, und für Sie bei den österreichischen Behörden einschreiten. Anwalt Wirtschaftsrecht und Aufenthaltsrecht in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht und zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung. Die Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und im Verfahren vor den österreichischen Behörden .
- Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark
Im Oktober 2022 trat das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Es ermöglicht steirischen Gemeinden, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates eine Abgabe auf Zweitwohnsitze zu erheben. Wird eine Wohnung etwa nur touristisch genutzt , besteht eine Beweislastumkehr . Dies soll das Entstehen immer neuer Zweitwohnsitze eindämmen helfen, die für die Entwicklung von Gemeinden in Tourismusregionen als wenig nachhaltig gelten. Zahlreiche steirische Gemeinden führen daraufhin diese Abgabe ein und versenden zur Zeit Aufforderungen zur Abgabenerklärung oder setzen die Abgabe per Bescheid fest. Ist Ihr Haus von der Zweitwohnsitzabgabe betroffen? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Wann liegt ein Zweitwohnsitz für eine Zweitwohnsitzabgabe vor? Gegenstand der Abgabe sind Zweitwohnsitze – jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist (letzterer wird dort begründet, wo sich eine Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen), gilt als Zweitwohnsitz, wenn die betreffende Person dort eine Wohnung innehat , sofern die Umstände auf die Beibehaltung und Benützung der Wohnung durch sie schließen lassen. Als Wohnungen gelten dabei für Wohnzwecke entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten , die vom Inhaber ohne wesentliche Veränderung zur Deckung eines, wenn auch nur zeitweiligen Wohnbedarfs verwendet werden können. Gibt es Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe? Das Gesetz sieht einen Katalog von Ausnahmen von der Abgabepflicht vor. Beispielsweise können gesundheitliche Gründe oder eine berufliche Verwendung zur Abgabenfreiheit führen. Das Gesetz selbst geht dazu wenig ins Detail, so dass das Vorliegen von Ausnahmegründen im Einzelfall genau geprüft werden sollte. Wer muss die Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark entrichten? Abgabepflichtige sind die Eigentümer der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten . Wird die Wohnung jedoch unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber (wie Mieter, Pächter) Abgabepflichtige. Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Vorsicht: Pflicht zur Selbstberechnung! Abgabepflichtige haben die Abgabe selbst zu berechnen und den selbstberechneten Betrag für jedes Kalenderjahr und die Nutzfläche der Wohnung bis zum 31. März des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt bekannt zu geben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichten . Wer trägt die Beweislast bei der Zweitwohnsitzabgabe? Dass im konkreten Fall gar kein Zweitwohnsitz besteht (weil die Wohnung z.B. touristisch genutzt wird) oder für einen bestehenden Zweitwohnsitz eine der oben angeführten Ausnahmen zutrifft, muss der ansonsten Abgabepflichtige nachweisen . Kann ihm ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt auch die Glaubhaftmachung. Wie hoch ist die Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark? Bezüglich der Abgabenhöhe hat der steiermärkische Gesetzgeber den Gemeinden einen Spielraum gelassen, sie darf für Wohnungen mit 100 m² Nutzfläche maximal EUR 1000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und ist je nach tatsächlicher Größe entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. In der bekannten Tourismusstadt Schladming beispielsweise hat der Gemeinderat den Maximalwert verordnet. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen. Anwalt Zweitwohnsitz und Zweitwohnsitzabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um den Zweitwohnsitz sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Zweitwohnsitzabgabe. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei in Wien für Zweitwohnsitzabgabe.
- Leerstandsabgabe in der Steiermark
Im Oktober 2022 trat das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Es ermöglicht steirischen Gemeinden, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates eine Abgabe für leerstehende Wohnungen (Wohnungsleerstandsabgabe) einzuheben. Zahlreiche steirische Gemeinden setzten darauf diese Abgabe um und versenden an mögliche Betroffene Aufforderungen zur Abgabenerklärung bzw setzten Abgaben per Bescheid fest. Keine Sorgen über eine Wohnungsleerstandsabgabe? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Wann liegt ein Wohnungsleerstand im Sinne der Leerstandsabgabe vor? Gegenstand der Abgabe sind für Wohnzwecke entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten , die vom Inhaber ohne wesentliche Veränderung zur Deckung eines, wenn auch nur zeitweiligen Wohnbedarfs verwendet werden können (Wohnungen), an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt. Gibt es Ausnahmen von der Leerstandsabgabe? Das Gesetz sieht einen Katalog von Ausnahmen von der Abgabepflicht vor. Beispielsweise können gesundheitliche Gründe oder eine berufliche Verwendung zur Abgabenfreiheit führen. Auch bestimmte Fälle von Vorsorgewohnungen könnten befreit sein. Das Gesetz selbst geht dazu wenig ins Detail, so dass das Vorliegen von Ausnahmegründen im Einzelfall genau geprüft werden sollte. Wer muss die Leerstandsabgabe in der Steiermark entrichten? Abgabepflichtige sind die Eigentümer der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten . Vorsicht: Pflicht zur Selbstberechnung! Abgabepflichtige haben die Abgabe selbst zu berechnen und den selbstberechneten Betrag für jedes Kalenderjahr, die Nutzfläche der Wohnung und die Kalenderwochen ohne Wohnsitz im Jahr bis zum 31. März des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt bekannt zu geben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichten . Wer trägt die Beweislast, dass eine Ausnahme von der Wohnungsleerstandsabgabe vorliegt? Dass eine der oben angeführten Ausnahmen von der Leerstandsabgabe zutrifft , muss der ansonsten Abgabepflichtige nachweisen. Kann ihm ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt auch die Glaubhaftmachung. Wie hoch ist die Wohnungsleerstandsabgabe in der Steiermark? Bezüglich der Abgabenhöhe hat der steiermärkische Gesetzgeber auch hier den Gemeinden einen Spielraum gelassen, sie darf für Wohnungen mit 100 m² Nutzfläche maximal EUR 1000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und ist je nach tatsächlicher Größe entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen. In der bekannten Tourismusgemeinde Schladming beispielsweise hat der Gemeinderat den Maximalwert verordnet. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen. Anwalt Wohnungsleerstandsabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um die Wohnungsleerstandsabgabe sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Leerstandsabgabe. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei in Wien für Leerstandsabgabe.
- Was sind Akkreditive (Letters of Credit) und was ist dabei zu beachten?
Bei internationalen Handelsgeschäften zwischen Käufern und Verkäufern gibt es eine Reihe von Risiken . Einige dieser Risiken betreffen Zahlungsverzögerungen , Lieferschwierigkeiten und Fragen der Finanzierung. Um dieses Problem zu lösen, wurden Akkreditive eingeführt, indem eine dritte Partei – eine Bank – in die Transaktion einbezogen wird, um die Zahlungsrisiken für Exporteure zu mindern . Akkreditive helfen, Ihre internationalen Handelsgeschäfte abzusichern Was sind Akkreditive (letters of credit)? Akkreditive (letters of credit ) sind schriftliche Dokumente , die von der Bank des Importeurs („eröffnende Bank“) zugunsten des Exporteurs ausgestellt werden. Durch die Ausstellung des Akkreditivs wird dem Exporteur zugesichert , dass die eröffnende Bank eine Zahlung an den Exporteur für das zwischen beiden Parteien abgewickelte Handelsgeschäft leisten wird. Der Importeur ist der Antragsteller des Akkreditivs, während der Exporteur der Begünstigte ist. Bei einem Akkreditiv verspricht die ausstellende Bank, den genannten Betrag innerhalb der vereinbarten Frist und gegen Vorlage bestimmter Dokumente zu zahlen. Dabei bedient sie sich in der Regel einer empfangenden („avisierenden“) Bank – meist die Hausbank des Exporteurs. Welche Prinzipien gelten bei Akkreditiven? Ein Grundprinzip eines Akkreditivs ist, dass die ausstellende Bank die Zahlung ausschließlich auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente vornimmt und nicht verpflichtet ist, den Versand der Waren physisch sicherzustellen. Wenn die vorgelegten Dokumente mit den Bedingungen des Akkreditivs übereinstimmen, ist die Bank verpflichtet, die Zahlung zu veranlassen. Der Begünstigte (idR der Exporteur) erhält die Zahlung erst bei Fälligkeit des Akkreditivs von der ausstellenden Bank, wenn er alle erforderlichen Dokumente vorlegt. Welche Dokumente müssen für eine Zahlung unter einem Akkreditiv vorgelegt werden? Oftmals erforderliche Dokumente für ein Akkreditiv sind: - Schiffskonnossement - Luftfrachtbrief - Handelsrechnung - Versicherungsschein - Ursprungszeugnis - Packliste - Inspektionszertifikat (Waren-Kontroll-Zertifikat) Es bestehen zudem Sonderformen des Akkreditivs. So nimmt etwa bei dem „Deferred Payment-Akkreditiv“ (Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung) die Zweitbank die akkreditivkonformen Exportdokumente auf, jedoch erfolgt keine unmittelbare Zahlung. Es wird lediglich ein Zahlungsanspruch des Exporteurs dokumentiert, den dieser nach Ablauf eines definierten Zeitraumes bei der Bank geltend machen kann. Für Refinanzierungszwecke kann der Exporteur eine Bevorschussung der zu erwartenden Akkreditivsumme bei seiner Bank beantragen. Eine weitere Sonderform ist z.B. das übertragbare Akkreditiv. Welche Verfahren gelten bei Akkreditiven? Importeure müssen bei der Beantragung von Akkreditiven ein bestimmtes Verfahren einhalten: Nachdem ein Kaufvertrag zwischen dem Importeur und dem Exporteur erstellt und unterzeichnet wurde, beantragt der Importeur bei seiner Bank die Ausstellung eines Akkreditivs zugunsten des Exporteurs. Je klarer und eindeutiger der Kaufvertrag formuliert ist, desto einfacher ist der Umgang mit einem Akkreditiv. Wichtig ist bereits hier zu prüfen und festzulegen, welche Dokumente in welcher Form beigebracht werden müssen (und können). Die Akkreditivbedingungen müssen jenen des Kaufvertrages entsprechen. Es ist ratsam, sich vorab einen Entwurf des Akkreditivs zusenden zu lassen, um diesen durch Ihren Rechtsanwalt bzw. durch Ihre Hausbank auf eventuell notwendige Änderungen prüfen zu lassen. Die ausstellende Bank (die Bank des Importeurs) erstellt dann das Akkreditiv, das den Bedingungen des Kaufvertrags entsprechen sollte, und schickt es an die Bank des Exporteurs. Der Exporteur und seine Bank sollten auch unbedingt die Kreditwürdigkeit der ausstellenden Bank bewerten. Nachdem dies geschehen ist und das Akkreditiv – insbesondere auch in Hinblick auf die Übereinstimmung mit den kaufvertraglichen Bedingungen – geprüft wurde, genehmigt die Bank des Exporteurs das Dokument und sendet es an den Importeur. Danach fertigt und versendet der Exporteur die Waren gemäß dem vereinbarten Zeitplan . Eine Reederei oder ein Spediteur hilft bei der Lieferung der Waren. Zusammen mit den Waren legt der Exporteur seiner Bank auch Dokumente vor, die die Einhaltung des Kaufvertrags belegen. Nach der Genehmigung sendet die Bank des Exporteurs diese Dokumente an die ausstellende Bank. Nach Prüfung der Dokumente gibt die eröffnende Bank die Zahlung an den Exporteur frei und sendet die Dokumente an den Importeur, der die Sendung abholt. Was sollte vor der Vereinbarung eines Akkreditivs beachtet werden? Folgende Punkte sollten unter anderem beachtet werden: Ein wichtiger Punkt für Exporteure ist die Notwendigkeit, die Dokumente in strikter Übereinstimmung mit den Bedingungen des Akkreditivs einzureichen. Jede Nichteinhaltung des Akkreditivs kann zur Nichtzahlung oder zu Verzögerungen und Streitigkeiten bei der Zahlung führen. Je klarer und eindeutiger der Kaufvertrag formuliert ist , desto einfacher ist auch der Umgang mit einem Akkreditiv. Wichtig ist bereits hier zu prüfen und festzulegen, welche Dokumente in welcher Form und vor allem auch wann beigebracht werden müssen (und können). Bei der ausstellenden Bank sollte es sich um eine Bank mit gutem Standing handeln. Ein weiterer Punkt, der vor der Inanspruchnahme eines Akkreditivs geklärt werden muss, ist die Kostentragung . Wenn dem Exporteur die Kosten auferlegt werden, steigen die Kosten für die Beitreibung. Abgesehen von der Kostentragung sollte auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Akkreditivs im Vergleich zu anderen Optionen (z.B. Bankgarantie) berücksichtigt werden. Weitere zu beachtende Punkte können im Einzelfall hinzutreten. Exportabsicherung in internationalen Handelsgeschäft - Anwalt Akkreditiv in Wien Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen der des internationalen Handelsrechts , insbesondere zur internationalen Vertragsgestaltung und zu Akkreditiven . Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Begleitung Ihrer Handelsgeschäfte . Die Kanzlei vertritt Sie auch bei Vertragsverhandlungen , in gerichtlichen Verfahren sowie vor Schiedsgerichten - Kanzlei für Exporteure in Wien.
- Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe in Österreich
In welchen Bundesländern gibt es eine Zweitwohnsitzabgabe? Eine Zweitwohnsitzabgabe fällt aktuell in Salzburg, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Oberösterreich und Wien an. In welchen Bundesländern gibt es eine Leerstandsabgabe? Gesetze für Leerstandsabgaben haben derzeit die Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg beschlossen. Wie wird eine Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe vorgeschrieben? Wohnungseigentümer sind derzeit mit entsprechenden Aufforderungen der Gemeinden konfrontiert, die Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe umgesetzt haben. In der Regel er folgt eine Aufforderung zur Abgabenerklärung durch die jeweilige Gemeinde unter Setzung einer Frist. Jedes Bundesland hat jedoch unterschiedliche Regelungen, Abgabensätze und Ausnahmen festgelegt. Keine Sorgen über eine Zweitwohnsitzsabgabe oder Wohnungsleerstandsabgabe? Holen Sie rechtlichen Rat ein. Welche Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe gibt es? Es bestehen zudem zahlreiche Ausnahmen in allen Bundesländern, die unterschiedlich sein können: Beispielsweise Ausnahmen für Vorsorgewohnungen, landwirtschaftlich genutzte Wohnungen, Wohnungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können oder die Berufszwecken dienen. Möglicherweise trifft eine Ausnahmebestimmung zu, oder die Wohnung unterliegt aus anderen Gründen gar nicht der Abgabenpflicht. Mit einer solchen Vorschreibung konfrontiert, sollten Eigentümer diese daher rechtlich prüfen lassen und Rechtssicherheit für die kommenden Jahre schaffen. Hat Wien eine Zweitwohnsitzabgabe? Auch das Bundesland Wien hebt seit Anfang 2025 eine Zweitwohnungsabgabe ein – ausgenommen sind dann etwa jene Wohnungen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden konnten; insofern handelt es sich also in Wien zugleich auch um eine Form der Leerstandsabgabe. Insgesamt kennt das Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz (WZWAG) 13 Ausnahmetatbestände . Ist eine Leerstandsabgabe verfassungskonform? Zur Frage, ob der Landesgesetzgeber eine Leerstandsabgabe erheben darf, bestehen unterschiedliche Fachmeinungen. Jedenfalls stellt eine solche Abgabe einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Eigentum dar und kann als versteckte Vermögenssteuer interpretiert werden. Basierend auf einem Erkenntnis des VfGH bestehen enge Grenzen für solche Abgaben der Bundesländer, insbesondere was deren Höhe betrifft Höhe. Kürzlich hat aber der Nationalrat den Ländern mit einer Verfassungsbestimmung die Erhebung einer Leerstandsabgabe ermöglicht, so dass damit diese Grenzen quasi umgangen werden können. Was kann ein Anwalt für Sie bei einer Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe tun? Im Zusammenhang mit der Zweitwohnsitzabgabe oder Leerstandsabgabe prüft ein Anwalt, ob die Voraussetzungen einer Abgabenpflicht überhaupt vorliegen. Er berät Sie bei der Geltendmachung möglicher Ausnahmetatbestände und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde im Verfahren. Sollte die Gemeinde einen Abgabenbescheid erlassen, kann Sie ein Anwalt beim Ergreifen von Rechtsmitteln vertreten. Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen. Anwalt Zweitwohnsitz und Leerstandsabgabe Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu allen Fragen rund um den Zweitwohnsitz sowie zum Liegenschaftsrecht und vertritt Sie gegenüber der Gemeinde sowie bei Rechtsmitteln gegen die vorgeschriebene Zweitwohnsitzabgabe bzw. Leerstandsabgabe. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung über die Abgabepflicht und zur Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen - Kanzlei Zweitwohnsitzabgabe in Wien.










